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Bundesgericht entscheidet: Kein Recht auf Suizidmittel nach Wunsch - picture alliance / CHROMORANGE | CHROMORANGE

REGION MdB Michael Brand begrüßt Urteil

Bundesgericht: Kein Recht auf Suizidmittel nach Wunsch

07.11.23 - Am Dienstag hat das Bundesverwaltungsgericht auch in letzter Instanz die Klage auf Natrium-Pentobarbital (NaP) zur Tötung abgelehnt. Unterstützt von der DGHS, einem sogenanntem "Sterbehilfe"verein, hatten zwei Mitglieder geklagt, damit sie sich durch dieses Medikament das Leben nehmen könnten (Aktenzeichen 3 C 8.22 u. a.).

Prof. Dr. Carsten Schütz Foto: Deutsche PalliativStiftung

Dr. Thomas Sitte Archivfoto: ON

Das begehrte Natrium-Pentobarbital (NaP) ist ein altbekanntes Narkosemittel, das überdosiert zum Atemstillstand führt. Die Patienten werden bewusstlos und sterben an Sauerstoffmangel. Dieselbe Wirkung wäre auch mit sehr vielen anderen Medikamenten erreichbar.

Die Deutsche PalliativStiftung begrüßt das Urteil ausdrücklich. "Suizidmittel nach Wunsch tragen zu einer weiteren Normalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung und damit zur Enthumanisierung auch unserer Gesellschaft bei.", so der stellvertretende Stiftungsratsvorsitzende Prof. Dr. iur. utr. Carsten Schütz. Der Vorstandsvorsitzende Dr. med. Thomas Sitte ergänzt: "Was wir zuallererst brauchen, ist ein Abbau von Fehlversorgung und eine flächendeckende Verfügbarkeit schneller Leidenslinderung bei schwerkranken Menschen. Da mangelt es immer noch und hierauf müssen sich die staatlichen und gesellschaftlichen Anstrengungen endlich fokussieren!"

Michael Brand MdB: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist "wichtiges Signal" und "schützt viele Menschenleben"

MdB Michael Brand Archivfoto: ON

Der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Brand, der als Verfechter des Schutzes von Menschen auch am Ende des Lebens gilt, und 2015 einer der Initiatoren des fraktionsübergreifenden Gesetzes zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung war sowie in der Region unter anderem als Vorsitzender des Hospiz-Fördervereins Fulda wirkt, erwartet von dem Urteil "eine deutliche Verstärkung des Schutzschirms für Menschen gerade in der Phase des Sterbens, und damit den Schutz ihrer Würde. Nicht jeder Mensch ist gleich stark, vor allem nicht unter Druck und in schwierigsten Lebenslagen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Staat nicht zum Anbieter der Verabreichung tödlicher Medikamente wird", betonte Brand und unterstützt ausdrücklich die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Kläger nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt werden, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichen Argument zur Selbsttötung verwehrt.

"Die aktive und staatliche Mithilfe beim Suizid würde unsere Werteordnung gefährden und schlicht die Menschlichkeit in unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen. Gerade Menschen am Ende ihres Lebens oder in akuten Lebenskrisen müssen geschützt werden, damit sie nicht durch Druck von außen, etwa durch staatliche Bereitstellung von tödlichen Medikamenten, aus dem Leben gedrängt werden", so Brand. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat hier einen wichtigen Pflock eingeschlagen. Dafür können wir gerade in einer älter werdenden Gesellschaft nur dankbar sein." (pm) +++


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