- Symbolbild: O|N

RHÖN (BAYERN) POLIZEIBERICHT

Geldbörse entwendet - Drogentest positiv

Dieser Polizeireport beinhaltet Informationen und Meldungen der Polizeidienststellen zu Ereignissen im Bereich der unterfränkischen Rhön-Kreise Bad Kissingen (KG) und Rhön-Grabfeld (NES). Die Meldungen werden den ganzen Tag über - soweit neue Infos vorliegen - ergänzt. +++

16.11.23 - Geldbörse entwendet

BAD KISSINGEN. Am 30.09.2023 gegen 12:00 Uhr saß eine 64-jährige Dame auf einer Parkbank am Marienplatz. Dort hat sie wohl ihre Geldbörse liegen lassen, welche später von einer unbekannten Person an sich genommen wurde. Die Geldbörse wurde nicht ordnungsgemäß abgegeben und mit den EC-Karten wurden Transaktionen im zweistelligen Bereich durchgeführt. Da der Vorfall erst jetzt bei der Polizeiinspektion Bad Kissingen bekannt wurde, wird die Öffentlichkeit erst so spät um Ihre Mithilfe gebeten. Sollte jemand an dem Tattag etwas Entsprechendes beobachtet haben, so wird er gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Bad Kissingen unter Telefon (0971)7149-0 in Verbindung zu setzen.

Drogentest positiv

BURKARDROTH. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle am Mittwoch, gegen 12:00 Uhr, hielten die Beamten eine 31-jährige Frau an, die mit ihrem Fahrzeug in Waldfenster unterwegs war. Da die Frau drogentypische Auffälligkeiten zeigte, wurde die Weiterfahrt unterbunden und sie musste sich einer Blutentnahme zur Überprüfung hinsichtlich der mutmaßlich eingenommenen Drogen unterziehen.

Beim Ausweichen an Hauswand gefahren

NÜDLINGEN. Ein 22-Jähriger war am Mittwoch, gegen 17:55 Uhr, mit seinem Mercedes auf der Kissinger Straße in Richtung Bad Kissingen unterwegs. Als das vor ihm fahrende Fahrzeug verkehrsbedingt abbremste, wich er nach rechts aus, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Hierbei stieß er an einen Fundamentstein einer Hauswand. Der Sachschaden am Fahrzeug und an der Wand beläuft sich auf insgesamt circa 2.500 Euro.

Sachbeschädigung in Ebenhausen - Zeugenaufruf!

OERLENBACH. An einem Randstein und einem dahinter befindlichen Fahrradständer wurden in der Friedhofstraße gegenüber der Sporthalle Beschädigungen entdeckt. Der Schaden muss innerhalb der letzten sieben Tage geschehen sein. Ein bislang Unbekannter muss mit einem Fahrzeug gegen den Randstein durch die Hecke gefahren sein und riss dabei den Fahrradständer aus der Verankerung. Mit welchem Fahrzeug dies geschehen ist, ist unklar. Der Sachschaden beläuft sich auf circa 2.000 Euro. Die Polizeiinspektion Bad Kissingen erbittet etwaige Zeugen, sich unter der Telefonnummer (0971)7149-0 zu melden.

Vorrang missachtet - zweimal Blechschaden

HAMMELBURG. Ein Verkehrsunfall ereignete sich am Mittwoch gegen 17:00 Uhr. Eine 75-jährige Fahrerin eines Daimlers fuhr von der Kissinger Straße kommend in Richtung Weihertorstraße. Sie wollte nach links in die Kirchgasse abbiegen. Hierbei übersah sie einen Toyota, welcher ihr von der Weihertorstraße entgegenkam und die Kreuzung geradeaus in die Kissinger Straße überqueren wollte. Es kam zum Zusammenstoß. Alle Unfallbeteiligten blieben unverletzt. Es entstand an den Fahrzeugen ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 500 Euro.

Straße nass - Fuß vom Gas!

BAD BRÜCKENAU. Am Mittwochmorgen befuhr eine 35-jährige Dame die Staatsstraße 2289 vom Staatsbad kommend in Richtung Bad Brückenau. Diese war mit ihrem Pkw Ford auf regennasser Fahrbahn mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Daher verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrzeug, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und letztendlich im Straßengraben zum Stehen. Der Pkw blieb nicht ohne Beschädigung und musste abgeschleppt werden. Die Fahrerin wurde leicht verletzt und zur weiteren Abklärung mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Sie erwartet unter anderem eine Verkehrsordnungswidrigkeiten-Anzeige nach der Straßenverkehrsordnung.

Unachtsamkeit führt zu Unfall

BAD BRÜCKENAU. Am Mittwochmittag befuhr eine 41-jährige Dame ebenfalls die Staatsstraße 2289 zwischen Bad Brückenau und Staatsbad. Aus Unachtsamkeit kam sie mit ihrem Pkw Kia nach rechts in das durch die mittlerweile langanhaltenden Regenfälle aufgeweichte Bankett und touchierte dadurch mit der rechten Fahrzeugseite die Leitplanke. Hierbei wurden die Leitplanke, ein Haltepfosten und eine Warnbake beschädigt. Auch der Pkw kam nicht ohne Blessuren davon. Hier wurde die komplette rechte Fahrzeugseite stark in Mittleidenschaft gezogen. Die Fahrerin blieb glücklicherweise unverletzt und kam mit einem Schrecken davon.

Wildunfall mit Reh

OBERLEICHTERSBACH. Ein 79-jähriger Mann befuhr mit seinem Pkw Fiat am späten Nachmittag die Kreisstraße von der Bundesstraße 286 kommend in Richtung Oberleichtersbach. Auf dem kurzen Stück zwischen Mitgenfeld und Breitenbach wechselte ein Reh über die Straße und wurde vom Pkw des Mannes erfasst. Anschließend flüchtete das Tier in unbekannte Richtung. Der Pkw wurde an der Front beschädigt. Der Fahrer blieb unverletzt. Der zuständige Jagdpächter wurde über den Unfall in Kenntnis gesetzt. 


Einbruch ins Sportheim

MELLRICHSTADT.  Sachschaden in Höhe von rund 1.500 Euro verursachten vermutlich mindestens zwei Täter bei einem Einbruch in das Mühlfelder Sportheim. In der Nacht von Dienstag, den 14. November auf Mittwoch, den 15. November machten sich die Einbrecher zuerst an der Tür eines Gerätelagers zu schaffen. Als sie feststellten, dass es dort nichts zu holen gab, beschädigten sie massiv eine Tür zum Sportheim. Nach ersten Erkenntnissen stahlen sie dort lediglich diverse Getränke, unter anderem auch verschiedene Alkoholika. Der Beuteschaden wird ebenfalls auf circa 1.000 Euro geschätzt.

Die Polizeiinspektion Mellrichstadt sucht für die betreffende Tatzeit Zeugen, welche eventuell Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise auf die Täter geben können. Sachdienliche Hinweise werden unter Tel. 09776/806-0 entgegengenommen.

 
Keine Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten

MELLRICHSTADT. Während einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines Kleintransporters wurde festgestellt, dass der 56- jährige Fahrer keinerlei Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten geführt hatte. Da er im gewerblichen Güterverkehr tätig war, stellt dies einen Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz dar. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im dreistelligen Bereich konnte er seine Fahrt fortsetzen. +++


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