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Nicht schuldfähig: 20-Jähriger bleibt dauerhaft in Sicherungsverwahrung
06.12.23 - Ein an Schizophrenie erkrankter 20-Jähriger hat am 1. März dieses Jahres im Haunetaler Ortsteil Neukirchen (Kreis Hersfeld-Rotenburg) die Lebensgefährtin seines Vaters mit 14 Stichen eines Fleischermessers umgebracht. Die 37-Jährige war zu dieser Zeit im sechsten Monat schwanger, sie und das ungeborene Kind waren den schweren Verletzungen kurz nach der Messerattacke erlegen. Der Angeklagte, der sich seit seiner Festnahme nach der Tat in der geschlossenen Psychiatrie befindet, wird laut Urteil der Jugendkammer des Landgerichts dort dauerhaft untergebracht.
Der Fall der getöteten 37-Jährigen hatte im Frühjahr allseits großes Entsetzen ausgelöst - vor allem, nachdem sich Wochen nach der Tat herausgestellt hatte, dass die Frau schwanger gewesen war. (OlN berichtete). Der Angeklagte hatte am Abend des Tattags in der Wohnung seines Vaters mit der 20 Zentimeter langen Klinge eines Fleischermessers auf den Brust- und Bauchbereich der Lebensgefährtin seines Vaters eingestochen und dabei auch deren Hauptschlagader getroffen. Die Frau verblutete und auch der ungeborene Fötus starb.
Ein psychiatrisches Gutachten hatte festgestellt, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten infolge seiner Erkrankung zur Tatzeit aufgehoben gewesen war. Der 20-Jährige war von Anfang an voll geständig. Er litt laut Staatsanwaltschaft vermutlich bereits sei 2022 an einer chronifizierten Form von Schizophrenie. Zur Tatzeit habe er einen akuten Schub der Krankheit gehabt und wähnte, die Freundin seines Vaters wolle ihn mittels "geheimer Zeichen" in den Selbstmord treiben. Das Opfer war sich offenbar über die Gefahr, in der sie durch den 20-Jährigen sich befand, im Unklaren und infolgedessen völlig arg- und wehrlos. Dieser sei sich zwar bewusst gewesen, dass die Frau infolge seiner Messerattacke sterben könne. Doch er sei zur Tatzeit krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen, das Unrecht seiner Tat einzusehen, hatte Staatsanwalt Andreas Hellmich ausgeführt.
Um die Persönlichkeitsrechte des psychisch kranken Beschuldigten zu schützen, hatte die Jugendkammer zum Prozessauftakt Mitte Oktober entschieden, die Öffentlichkeit von den Verhandlungen auszuschließen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich schließlich darin einig, dass der zur Tatzeit schuldunfähige 20-Jährige dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden müsse. Auf Rechtsmittel wollen beide Prozessbeteiligte verzichten. Doch die Familie des Opfers, die als Nebenkläger auftrat, habe sich dazu noch nicht geäußert. Das Urteil wird am morgigen Donnerstag rechtskräftig. (ci)+++