Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht zu den Änderungen im Jahr 2024 erstellt - Symbolbild: Pixabay

REGION Verbraucherzentrale NRW informiert

Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich im Jahr 2024

29.12.23 - Zum Jahreswechsel ändern sich Gesetze, Vorgaben, Versicherungen, Abgaben und Steuern. Dabei den Überblick zu behalten, ist ziemlich kompliziert. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat sich die Mühe gemacht und eine ausführliche Übersicht erstellt.

Nachfolgend die Übersicht der Verbraucherzentrale mit einigen Hintergründen. Weitere Informationen gibt es im Internet bei der Verbraucherzentrale NRW.

Foto: Verbraucherzentrale

Finanzen und Versicherung


Neues Soziales Entschädigungsrecht

Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen

Die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Grund sind vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Ein Plus von mindestens zehn Prozent gilt in der Branche als ausgemacht. Wegen des harten Wettbewerbs wird es aber weiterhin auch günstigere Angebote geben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW lohnt es sich ohnehin, regelmäßig Tarife zu vergleichen. "Die meisten Verträge können bis zum 30. November jedes Jahres gekündigt werden", sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen sind Verträge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsächlichen Abschlusses. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

Höhere Beiträge für Sachversicherungen

Die Beiträge für Hausrat- oder Gebäudeversicherungen dürften im kommenden Jahr erneut steigen. Ein Grund sind die immer noch hohen Kosten der Versicherer durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Zudem fallen durch die hohe Inflation Handwerks-, Material- und Baukosten im Schadenfall höher aus. "Betroffene sollten ihre Versicherungsbeiträge und Kündigungsfristen im Blick halten und gegebenenfalls nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich den Anbieter wechseln", empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW.

Private Krankenversicherung (PKV) wird teurer

Betriebliche Altersvorsorge: Höhere Beträge bei Entgeltumwandlung

Weil die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zum Jahreswechsel von bisher 87.600 Euro auf 90.600 Euro im Jahr steigt, ändern sich auch die Grenzen für die sozialabgaben- und steuerfreien Beträge im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Bis zu 4 Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und 8 Prozent ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.

Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 292 auf 302 Euro monatlich, der steuerfreie von 584 auf 604 Euro monatlich.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Verdoppelung der Einkommensgrenzen

Anhebung des monatlich pfändungsfreien Betrags

Einkommen, Abgaben und Steuern

Regelsätze beim Bürgergeld steigen

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Satz um 61 Euro auf dann 563 Euro pro Monat. Für Jugendliche von 14 bis 17Jahren gibt es 471 statt 420 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren erhöht sich der Satz von 348 Euro auf 390 Euro, für Kinder bis zum 6. Geburtstag von 318 auf 357 Euro. Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 die bisherige Grundsicherung (Hartz IV). Der Bundestag hatte beschlossen, die Sätze schneller als früher an die Inflation anzupassen. Derzeit beziehen 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW fehlt in der Neuregelung weiterhin eine Haushaltsenergiepauschale, um hohe Strompreise abzufedern. Diese Pauschale sollte sich dynamisch am Strompreis orientieren.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Verdoppelung der Einkommensgrenzen

Beitragsbemessungsgrenzen: Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende

Betriebsrente: Höherer Freibetrag bei Krankenversicherungsbeiträgen

Schulbedarf: Mehr Geld für Füller & Co. aus Bildungspaket

Erwerbsminderungsrente: Zuschlag für drei Millionen Rentner

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei – höherer Kinderfreibetrag

Mindestlohn: Mehr Geld – auch in vielen Branchen

Aus- und Weiterbildung: Mehr Förderung und Qualifizierungsgeld

Azubi-Mindestvergütung: Mehr Geld für Neustarter

Elterngeld: Einschnitte ab April

Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenze steigt

Rente: Bundesweit voraussichtlich 3,5 Prozent mehr

Gute Nachrichten für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli 2024 sollen die Renten voraussichtlich bundesweit um 3,5 Prozent steigen. So steht es im Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.

Die Rentenanpassung entscheidet sich endgültig wieder im nächsten Frühjahr, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.

Freie Kost und Logis für Arbeitnehmer: Steuerlich relevante Werte steigen

Ausgleichsabgabe: Mehr Schwerbehinderte in Arbeit bringen
 

Verbraucherrecht

Neue Sammelklage: Starkes Mittel für mehr Verbraucherschutz

Gesetz über digitale Dienste: "Digital Services Act" (DSA)

Ab dem 17. Februar 2024 gilt EU-weit der "Digital Services Act" (DSA). Ziel ist es, einerseits Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienste­anbietern zu schaffen und andererseits Verbraucher:innen bessere Beschwerdemöglichkeiten bei Verletzungen der Regeln an die Hand zu geben. So müssen Nutzer:innen zukünftig leichter illegale Inhalte melden können, die dann von den Unternehmen verbindlich geprüft werden müssen. Aber auch wenn Inhalte fälschlicherweise gelöscht werden oder der Zugang zum Account verwehrt wird, müssen Anbieter dies begründen und diese Entscheidung muss überprüfbar sein. Werbung darf Nutzer:innen von Online-Plattformen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden. Dazu zählen etwa die politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Plattformen müssen zudem jegliche Werbung als solche kennzeichnen und klare Informationen bieten, wer dafür bezahlt hat. Gegenüber Minderjährigen müssen Plattformen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung. Die Überwachung und Durchsetzung des DSA gegenüber sehr großen Online-Plattformen und -Suchmaschinen erfolgt durch die EU-Kommission. Zuständig für die Durchsetzung in Deutschland und zentrale Beschwerdestelle für Verbraucher:innen soll hauptsächlich die Bundesnetzagentur als DSA-Koordinator sein.

Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Schnellere Rechtssicherheit bei Massenverfahren

Energie

Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren müssen. Der Nachweis über die 65 Prozent erfolgt durch Heizungssachverständige oder durch den Einbau bestimmter Heizungssysteme, die das GEG als zulässig beschreibt. Für bestehende Öl- und Gasheizungen gilt zudem, dass sie nur noch bis Ende 2044 betrieben werden dürfen. Als erneuerbare Energien lässt das GEG Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird. Heizungssysteme im eigenen Haus, die das GEG als zulässige neue Heizung definiert, sind beispielsweise elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizungen in besonders effizienten Gebäuden, Solarthermie, Biomasseheizungen, Heizungen mit Wasserstoff oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, die zusätzlich Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoffe nutzen. Für die meisten Neubauten gelten diese Anforderungen ab dem 1. Januar 2024. Hat eine Kommune einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt und weist dieser Gebiete für den Ausbau von klimafreundlichen Wärmenetzen oder für geplante Wasserstoffnetze aus, müssen in diesen Gebieten neue Heizungen auch in Bestandsgebäuden die Anforderungen des GEG erfüllen. Für alle weiteren Standorte sind die Vorgaben des GEG für neue Heizungen spätestens ab Mitte 2026 in Großstädten und ab Mitte 2028 in allen Gemeinden zu erfüllen.

Strom- und Gaspreisbremsen: Geplante Verlängerung fraglich

Umsatzsteuer für Gas und Wärme steigt ab März auf regulären Satz

Stromnetzentgelte in NRW steigen deutlich an

CO2-Preis steigt von 30 auf 45 Euro pro Tonne

Der Anfang 2021 von der Bunderegierung eingeführte und sich schrittweise erhöhende CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe für die Sektoren Wärme und Verkehr, also zum Beispiel Gas, Heizöl und Benzin. Die Nutzung klimafreundlicher Alternativen und Energiesparen soll so über den steigenden CO2-Preis weiter angeregt werden, beispielsweise durch die Nutzung von Elektroautos, den Einsatz von Wärmepumpen zum Heizen oder die Dämmung der Gebäudehülle. Ab dem 1. Januar 2024 werden fossile Brennstoffe mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne CO2 belegt. So hat es der Bundestag am 15.12.2023 beschlossen. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter. Heizölpreise, Erdgaspreise oder Benzinpreise werden entsprechend teurer. Heizöl verteuert sich um 4,8 Ct/Liter (brutto), eine Tankfüllung von 2.000 Litern kostet somit 95 Euro zusätzlich im Vergleich zum Jahr 2023. Insgesamt steigt der CO2-Preis damit auf 14,33 Ct/l, was bei einem jährlichen Verbrauch von 2.000 Litern 287 Euro Mehrkosten verursacht. Durch den höheren CO2-Preis steigen die Kosten für  Erdgas um 0,36 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 1,08Cent pro kWh (brutto). Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann ca. 215 Euro an CO2-Kosten pro Jahr und damit knapp 72 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2023 (mit 19% Mehrwertsteuer bei Gas gerechnet). Benzin verteuert sich um 4,3 Cent pro Liter (brutto), insgesamt beträgt der CO2-Aufschlag bei Benzin dann 12,8 Cent pro Liter. Bei Diesel werden 4,8 Cent pro Liter mehr fällig als im letzten Jahr, insgesamt entfallen 14,4 Cent pro Liter auf den CO2-Preis.

Einfacherer Betrieb privater Solar-Anlagen

Ernährung

Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch ab 1. Fabruar 2024

Von Stall bis Bio: Die Tierhaltungskennzeichnung

Seit dem 24. August 2023 ist das deutsche Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in Kraft. Das Gesetz sieht vor, dass zunächst nur für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus Deutschland, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, in Metzgereien, im Online-Handel und anderen Verkaufsstellen die Tierhaltungsform gekennzeichnet werden muss. Zunächst wird das staatliche Tierhaltungskennzeichnung allerdings noch kaum zu finden sein. Denn das Gesetz sieht lange Übergangszeiten vor. So müssen sich Schweinemastbetriebe erst bis zum 1. August 2024 bei der zuständigen Behörde melden und registrieren lassen. Und noch bis Ende Juli 2025 darf das Schweinefleisch weiter ohne Tierhaltungskennzeichnung angeboten werden.

Die staatliche Kennzeichnung sieht fünf Tierhaltungsformen vor:

Stall: Haltung gemäß der gesetzlichen Mindestanforderungen
Stall+Platz: Etwas mehr Platz im Stall (+ 12,5 %), zusätzlich Raufutter und Strukturierung der Ställe
Frischluftstall: Noch mehr Platz im Stall (+ 45 %) und Außenklimakontakt
Auslauf/Weide: Noch mehr Platz im Stall (+ 100 %) und den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf im Freien zur Verfügung. Alternativ können die Tiere im dauerhaft im Freiland gehalten werden. Die Stufe "Auslauf/Weide" berücksichtigt nur Fleisch aus konventioneller Schweinemast.
Bio: Die Schweinehaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das Platzangebot entspricht etwa der Stufe "Auslauf/Weide", dazu kommt u.a. die Verpflichtung zur Fütterung mit Öko-Futter. Anders als in den vier anderen Stufen ist in der Stufe "Bio" auch die Haltung der Ferkel gesondert geregelt (durch die Ökoverordnung). Produkte werden zusätzlich mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet.
Maßgeblich für die Angabe der Tierhaltungsform ist die Mastphase der Schweine (ca. ab der 10. Lebenswoche bis zur Schlachtung).

Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Neue Grenzwerte für Trinkwasser

Umwelt

Ausweitung beim Einwegpfand

Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. "Diese Änderung ist sinnvoll und überfällig", sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. "Denn sie beendet die Verwirrung, für welche Getränkedose und -flasche nun Pfand erhoben wird und für welche nicht. Das macht es Verbraucher:innen beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher. Außerdem sollten dadurch auch weniger Getränkegefäße achtlos in der Umwelt landen."

EU-Batterieverordnung: Schrittweise zum Akkutausch

Verbot für Schottergärten in NRW

Mehr Dach- und Fassadenbegrünung

Gesundheit und Pflege

Der GKV-Zusatzbeitrag steigt

Neue Beitragsbemessungsgrenze für 2024

Das E-Rezept wird verbindlich

Ab dem 1.Januar sind Ärzt:innen mit Kassenzulassung verpflichtet, anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept, d.h. ein elektronisches Rezept, auszustellen. Das gilt auch für Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen mit Kassenzulassung.
E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt.

Die E-Rezepte werden nach der digitalen Ausstellung in der Arztpraxis automatisch verschlüsselt im sogenannten E-Rezept-Server gespeichert. Von diesem zentralen Speicher können sie dann bei der Einlösung von der Apotheke abgerufen werden. Gesetzlich Versicherte können das E-Rezept auf drei Wegen in der Apotheke einlösen: Entweder über die elektronische Gesundheitskarte oder über die spezielle E-Rezept-App der Gematik, der nationalen Agentur für Digitale Medizin, oder mit einem einfachen Papierausdruck samt E-Rezept-Code. Möchte man das E-Rezept über die Gesundheitskarte abrufen, muss man diese in der Apotheke in das Kartenlesegerät einstecken. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine Pin von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.

Ausweitung des Mammografie-Screenings

Änderungen beim Kinderkrankengeld

Neues bei den Pflegeleistungen

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gibt es 2024 einige Verbesserungen. "Doch es ist nicht der große Wurf einer Pflegereform, die sich viele Fachleute angesichts der schwierigen Lage gewünscht hätten" sagt Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Pflege zuhause

Ab Januar 2024 werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht. Der Anspruch für Beschäftigte, Pflegeunterstützungsgeld zu erhalten, besteht zukünftig jährlich. Pflegeunterstützungsgeld wird bisher von der Pflegekasse einmalig während der Pflegebedürftigkeit übernommen, wenn pflegende Beschäftige in einer akuten Pflegesituation kurzzeitig (bis zu zehn Tage) der Arbeit fernbleiben. Der Anspruch ist auf Akut-Ereignisse begrenzt, die plötzlich und unerwartet auftreten (z. B. die Organisation der pflegerischen Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, bei akut eingetretener Pflegebedürftigkeit oder plötzlichen Verschlimmerung einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit).

Das Auskunftsrecht zu Pflegeleistungen wird zum Januar 2024 ausgeweitet: Pflegedürftige Personen können bei der Pflegekasse Auskunft über verbrauchte Leistungen und abgerechnete Kosten regelmäßig pro Kalenderhalbjahr erhalten.

Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Anspruch der Verhinderungspflege erweitert: Er wird von sechs auf acht Wochen verlängert. Die Vorpflegezeit als Voraussetzung entfällt. Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden. Eine Erhöhung der Leistungen ist dabei allerdings zunächst nicht vorgesehen. Diese folgt erst zum 1. Januar 2025.

Ab Juli 2024 gilt: Möchte eine pflegende Person eine stationäre Vorsorgekur oder eine medizinische Reha wahrnehmen, wird die Mitaufnahme der oder des Pflegebedürftigen erleichtert. Möglich ist die Versorgung durch die gleiche Einrichtung, eine zugelassene ambulante Pflegeeinrichtung oder eine vollstationäre Pflegeeinrichtung. Auf Wunsch der Betroffenen koordinieren Kranken- und Pflegekasse die Versorgung der oder des Pflegebedürftigen.

Pflege im Heim

Für Heimbewohner:innen werden die Leistungszuschläge zu den pflegebedingten Kosten ab 1. Januar 2024 angehoben. Die 2021 eingeführten Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen der Heimbewohner:innen an den Pflegekosten steigen zum 1.1.2024 wie folgt an:

im ersten Jahr um zehn Prozentpunkte von fünf auf 15 Prozent,
im zweiten Jahr um fünf Prozentpunkte von 25 auf 30 Prozent,
im dritten Jahr um fünf Prozentpunkte von 45 auf 50 Prozent und
ab dem vierten Jahr um fünf Prozentpunkte von 70 auf 75 Prozent.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen im Jahr 2024 finden Sie auf der Internetseite vom Verbraucherschutz NRW . (hhb) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön