Bis zu acht weitere Windräder sind auf der Hochebene zwischen dem Haunetal und dem Fuldatal geplant - Grafik: UKA West

HAUNETAL Entwickler UKA West stellt Pläne vor

Bis zu acht Windräder entlang der Hochebene nahe der Mengshäuser Kuppe

17.02.24 - Der Energieparkentwickler UKA West aus Bielefeld plant ein Windenergievorhaben im Bereich der Mengshäuser Kuppe auf einer Hochebene zwischen dem Haunetal und dem Fuldatal. Das Projektteam aus Bielefeld sieht auf der Fläche ein Potenzial von bis zu acht Windenergieanlagen, die nach Inbetriebnahme rund 35.000 Haushalte mit regenerativer Energie versorgen können.

Im Vergleich zu fossilen Energieträgern bleiben nach Angaben des Unternehmens dem Klima dadurch rund 65.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) erspart.

Die entsprechenden Pläne bestätigte das Unternehmen auf Nachfrage von OSTHESSEN|NEWS. Der nächste Schritt beinhalte laut der Pressemitteilung des Unternehmens die Ausweisung der Flächen über einen Flächennutzungsplan (FNP). Ursprünglich waren die Flächen im Entwurf des Regionalplans enthalten, wurden aber aufgrund eines Rotmilanverdachts aus dem Plan genommen.

Laut Gutachten wohl keine Rotmilane

Blick vom Heußner-Turm auf der Mengshäuser Kuppe Archivbild: O|N/Hans-Hubertus Braune

Im Rahmen eines bevorstehenden Genehmigungsantrags werden Gutachten durch externe Sachverständige zu Themen wie Natur- und Artenschutz angefertigt. Darin habe sich dieser Verdacht nicht bestätigt. Durch das Inkrafttreten der Gemeindeöffnungsklausel ergebe sich für die Gemeinde die Chance, die Fläche selbst über einen Flächennutzungsplan für die Nutzung der Windenergie auszuweisen. Laut Hersfelder Zeitung hat es bereits am vergangenen Dienstag im Ortsteil Holzheim (Marktgemeinde Haunetal) eine Bürgerversammlung gegeben.

Nach Aufstellungsbeschluss des FNP werde die UKA West voraussichtlich im kommenden Jahr einen Genehmigungsantrag einreichen. "Je nach Bearbeitungszeit des Antrags rechnen wir derzeit im zweiten Halbjahr 2027 mit einem Baustart und mit einer anschließenden Inbetriebnahme im Jahr 2028", schreibt Projektleiter Julian Klassen nach Angaben der UKA West.

Weiter heißt es: Die angrenzenden Gemeinden partizipieren unter anderem durch die Gewerbesteuer, Infrastrukturverträge sowie durch Pachtentgelte an den Einnahmen der regionalen Windverstromung. Dank Paragraf 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ist es dem Vorhabenträger seit 2021 möglich, den angrenzenden Gemeinden zudem eine Beteiligung von insgesamt 0,2 Cent für jede vor Ort eingespeiste Kilowattstunde anzubieten. Als von der Errichtung angrenzend gelten Gemeinden, deren Gebiet zumindest teilweise innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte einer Windenergieanlage liegt. Tangiert diese Kreisfläche mehrere Gemeindegebiete, wird der Betrag flächenanteilig verteilt. Für das Windenergievorhaben im Bereich der Mengshäuser Kuppe bedeutet das jährliche Zusatzeinnahmen von circa 28.000 Euro pro Anlage, die über den Paragraf 6 EEG ermöglicht werden. (hhb/pm) +++


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