Der Holz-Lkw wurde auf einer Umgehungsstraße gestoppt. - Fotos: Polizeipräsidium Osthessen

LAUTERBACH Gravierender Verstoß

17 Tonnen zu viel: Polizei stoppt Holz-Lkw auf einer Umgehungsstraße

20.03.24 - Diese Fahrt hätte auch anders ausgehen können: Am Mittwoch stoppte eine Polizeistreife des Regionalen Verkehrsdienstes (RVD) im Vogelsbergkreis ein Lkw-Gespann auf der Umgehungsstraße in Lauterbach. Der Grund: Die Fahrzeugkombination aus Zugmaschine und Sattelauflieger war augenscheinlich deutlich überladen.

Nicht selten haben Unfälle mit überladenen Lkw-Gespannen schwere Folgen für die Beteiligten. Aus eben diesem Grund führt die Polizei immer wieder Kontrollen durch und nimmt Gewicht und Ladungssicherung des Schwerverkehrs auf Osthessens Straßen ins Visier.

Für den 43-jährigen Lkw-Fahrer aus dem Landkreis Bad Kissingen ging es mit seinem Gespann auf eine nächstgelegene geeichte Waage. Zulässig waren für den Holztransporter 40 Tonnen. Aufgrund der Gesamtmasse von über 50 Tonnen stellte die Waage ihren Dienst ein. Daraufhin wurde die Ladung in zwei Hälften geteilt und jeweils einzeln gewogen. Abzüglich der Leermasse wurde somit die Gesamttonnage ermittelt. Das Ergebnis war leider alles andere als zufriedenstellend, zeigte aber gleichzeitig den geschulten Blick der Polizisten: Abzüglich der Toleranz brachte der 40-Tonner über 16.900 Kilo zu viel auf die Waage.

Damit brachte der 43-jährige Lkw-Fahrer nicht nur sich, sondern auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Ihm wurde zunächst die Weiterfahrt untersagt und er musste die Ladung auf die erlaubten 40 Tonnen reduzieren. Die deutliche Überladung brachten sowohl dem 43-Jährigen sowie dem Halter des Lkw jeweils drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld im dreistelligen Bereich ein.

Für den Leiter des RVD Vogelsberg, Polizeihauptkommissar Ralf Schöbel, und seinen Kollegen Polizeioberkommissar Jörg Kurzkurt bestätigen solche Ergebnisse die Sinnhaftigkeit regelmäßiger Lkw-Kontrollen. Sie sind sich einig: "Eine Überladung birgt ein enormes Sicherheitsrisiko für den allgemeinen Straßenverkehr." (pm)+++


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