Die ersten Plakate zur Europawahl am 9. Juni wurden schon aufgestellt. - Fotos: Rene Kunze

REGION Erste Plakate hängen schon

Am 9. Juni ist Europawahl: Was man als Bürger darüber wissen sollte

28.04.24 - Es ist noch ein bisschen Zeit, aber am 9. Juni findet die Europawahl statt. Deutschland entsendet 96 Abgeordnete ins Europaparlament – genauso viele wie 2019. Wie bei Kommunalwahlen dürfen junge Menschen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. An diese richten sich wahrscheinlich einige der Slogans, die auf den bereits aufgehängten Plakaten zu lesen sind "Für mehr Eis" oder "Sei kein Arschloch" heißt es da beispielsweise. Worum es wirklich geht, erschließt sich erst, wenn man diese Plakate genauer anschaut.

Wie die Europäische Kommission mitteilt, sind ab sofort auch Plakate in den Bahnhöfen im gesamten Bundesgebiet aufgehängt, die die junge Wählerschaft ab 16 Jahren dazu aufrufen, ihre Stimme abzugeben. "Wählen ab 16 heißt, jungen Menschen eine Stimme zu geben, um über die politische Ausrichtung und die Zukunft Europas zu entscheiden. Diese Stimme gilt es zu nutzen", so Georg Pfeifer, Leiter des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Deutschland.

Knapp 65 Millionen Wahlberechtigte

In Deutschland gibt es schätzungsweise 64,9 Millionen Wahlberechtigte, laut Bundeswahlleiterin 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer. Unter diesen Wahlberechtigten befinden sich schätzungsweise 60,9 Millionen Deutsche, die von Amts wegen wahlberechtigt sind. Daneben können an der Wahl außerdem rund 4,1 Millionen weitere Unionsbürgerinnen und -bürger teilnehmen. Die Zahl der Erstwählerinnen und -wähler liegt bei rund 4,8 Millionen Menschen.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet sein), über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt, in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält sowie sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Foto: Privat

Wie wird gewählt?

Um wählen zu können, erhalten alle Wahlberechtigten vorher ihre Wahlbenachrichtigung - üblicherweise von der zuständigen Kommune. In Bad Hersfeld beispielsweise wird das Wählerverzeichnis 42 Tage vor der Wahl erstellt. "Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner erhalten dann innerhalb von 21 Tagen ein Wahlbenachrichtigungsschreiben vom Bürgerbüro Bad Hersfeld. Der Brief des Bürgerbüros sollte also bis spätestens 19. Mai 2024 allen Wahlberechtigten vorliegen", heißt es auf der städtischen Website. Damit kann am 9. Juni im Wahllokal gewählt werden. Zudem können in Bad Hersfeld ab dem 29. April Wahlunterlagen für die Briefwahl elektronisch angefordert werden. Wie andere Kommunen dies handhaben, ist am einfachsten über die Internetseiten der Städte und Gemeinden in Erfahrung zu bringen. (cdg) +++


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