Kinder und Jugendliche vor Missbrauch schützen: Hessische Polizei ermittelt gegen 69 Beschuldigte, durchsucht 71 Wohnungen und Häuser. - Symboldbild: O|N

REGION Einsätze auch in HEF-ROF und VB

Polizei stellt 524 Speichermedien und eine Kindersexpuppe sicher

30.07.24 - Die hessische Polizei ist erneut gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen vorgegangen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main -ZIT- und des Hessischen Landeskriminalamtes heißt es:

"Ermittlerinnen und Ermittler haben in der Woche vom 22. bis 26. Juli bei Schwerpunktmaßnahmen hessenweit 71 Wohnungen, Häuser und andere Räumlichkeiten durchsucht. Das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordinierte den Einsatz im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften."

Bei der konzertierten Aktion handelte es sich um einen Einsatz der BAO FOKUS. Ziel dieser Organisationseinheit der hessischen Polizei ist es, Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen, anhaltenden Missbrauch zu stoppen, Sexualstraftaten, die sich gegen Kinder und Jugendliche richten, zu ermitteln und Straftäter zu überführen.

524 Speichermedien sowie eine Kindersexpuppe wurden sichergestellt. Symbolfotos: Pixabay

Hessische Polizei ermittelt gegen 69 Beschuldigte, durchsucht 71 Wohnungen und Häuser

Die polizeilichen Maßnahmen richteten sich gegen 69 beschuldigte Männer im Alter von 14 bis 65 Jahren. Gegen acht der Beschuldigten wird wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen ermittelt, gegen 60 Beschuldigte steht der Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie im Raum. Bei einem Beschuldigten wurde wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung durchsucht.

Insgesamt wurden bei den Durchsuchungen 524 Datenträger sichergestellt - darunter 117 Smartphones, 57 Computer und Laptops sowie 78 USB-Sticks. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften. Weiterhin wurde eine Kindersexpuppe sichergestellt. Bei einem Beschuldigten konnte ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde ein Haftbefehl erlassen.

Einsätze auch in Hersfeld-Rotenburg und dem Vogelsberg

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau, Kassel sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg und Wetterau. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen standen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.

Fallzahlen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche steigen an

Seit mehreren Jahren steigen die Fallzahlen im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden in Hessen im Jahr 2023 insgesamt 3.936 Fälle in Bezug auf Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung von Kinderpornografie registriert. Das ist ein Anstieg um 562 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Bei Jugendpornografie gab es ebenfalls einen Anstieg um 297 Fälle auf insgesamt 825 Fälle. Zudem wurden im vergangenen Jahr 1.015 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern (24 Fälle weniger als 2022) und 93 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen (13 Fälle mehr als 2022) erfasst.

Wesentlich für den Fallzahlenanstieg im Deliktsbereich der Verbreitung pornografischer Inhalte ist die gesetzliche Meldeverpflichtung US-amerikanischer Internet-Provider, die strafbares Nutzerverhalten innerhalb ihrer angebotenen Dienste über die US-amerikanische Nichtregierungsorganisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC) unmittelbar und automatisiert an die zuständigen nationalen Behörden zur Einleitung von Strafverfahren übermitteln.

Kinder und Jugendliche vor Missbrauch schützen

In Hessen wurde für die Bearbeitung dieser Meldungen eine sogenannte Clearingstelle zentral im HLKA eingerichtet, die eng mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main kooperiert. In der Clearingstelle sind über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Sie kontrollieren die eingehenden Meldungen - etwa darauf, ob Hinweise vorliegen, dass ein Kind akut real
missbrauchsgefährdet und damit direkter Handlungsbedarf geboten ist. Die Ermittlungsteams schöpfen zudem alle Möglichkeiten aus, um Tatverdächtige zu identifizieren.

Die hessische Polizei setzt bei der Bekämpfung von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nicht nur auf repressive Maßnahmen, sondern auch auf Prävention: Unter anderem wurde ein hessenweites Beratungstelefon (Rufnummer 0800 - 55 222 00) zur Aufklärung über die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie eingerichtet. (pm) +++


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