Der neue Kunstrasenplatz in Oberkalbach wurde im Jahr 2022 mit 183.000 Euro aus dem Programm "Vereinseigener Sportstättenbau" des Landes Hessen gefördert. - Foto: Daniel Föller/SG Oberkalbach

KREIS FD Projekte beim Landkreis Fulda melden

Landesprogramm "Vereinseigener Sportstättenbau" für Sportvereine

01.08.24 - Wenn der Fußballplatz erneuert werden muss, das Vereinsheim stark sanierungsbedürftig oder die Sporthalle zu klein ist, sind oft größere Ausgaben notwendig. Für Aufwendungen im Neubau, in der Sanierung und der Modernisierung von Sportstätten können Sportvereine beim Land Hessen eine Förderung beantragen. Vereine aus dem Landkreis Fulda können sich bis zum 1. September mit ihrem Projekt beim Landkreis Fulda melden.

Mit dem Programm "Vereinseigener Sportstättenbau" fördert das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege größere Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten und Eigenleistungen von etwa 250.000 Euro und mehr. Konkret gefördert werden der Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau, der Aus- oder Umbau, die Sanierung und Modernisierung sowie die Ausstattung von Sportstätten.

Einer der Vereine im Landkreis Fulda, die bisher eine Förderung aus dem Programm erhalten haben, ist die SG 1923 Oberkalbach: Für den Bau des Kunstrasenplatzes wurde der Verein mit 183.000 Euro aus dem Landesprogramm unterstützt. Auch der Landkreis hat das Projekt mit 180.000 Euro gefördert.

Landkreis erstellt Ranking

Ausgewählt werden Maßnahmen und Bauvorhaben, die der Landkreis bis zum 1. Oktober eines Jahres dem Ministerium vorschlägt. Aufgrund begrenzter Haushaltsmittel des Landes werden meist nur einzelne Vereine mit ihren Vorhaben im Folgejahr zu einer Antragstellung aufgefordert. Deshalb müssen die Landkreise ein Ranking der Maßnahmen erstellen. Dieses wird im Landkreis Fulda durch den Fachausschuss Sport bestimmt.

Damit der Fachausschuss Sport des Landkreises Fulda eine entsprechende Abstimmung vornehmen kann, sind alle Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen e. V. sind und ihren Sitz im Landkreis Fulda (ohne die Stadt Fulda) haben, aufgerufen, entsprechende

Vorhaben, die in den kommenden zwei bis drei Jahren umgesetzt werden sollen, zu melden. Die Meldung kann bis zum 1. September per E-Mail an [email protected] erfolgen und sollte folgende Informationen enthalten:

- Name des Vereins
- Art und Begründung der Maßnahme
- Gesamtkosten unter Bezugnahme auf anliegende Angebote
- Finanzierungsplan
- Bauzeitenplan (pm)+++


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