Was bringt das "Gesundes-Herz-Gesetz"? - Symbolfoto: ON/Marius Auth

REGION Neues Gesetz verabschiedet

Was bringt das "Gesundes-Herz-Gesetz"?

04.09.24 - Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein großer Wurf des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) werden soll. Mit dem sogenannten "Gesundes-Herz-Gesetz" will Lauterbach, der selbst Mediziner ist, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekämpfen, die in den Industrienationen noch immer die Haupttodesursache sind.

Ziel des Gesetzes ist es, Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Der Minister ruft in der Begründung zum Gesetzentwurf zu einem bewussten Lebenswandel mit mehr Sport und gesünderer Ernährung auf. Gleichzeitig möchte er durch Früherkennung erbliche Risikofaktoren der Krankheiten schneller erkennen und gezielter behandeln lassen. So soll das Ziel erreicht werden, die Lebenserwartung und Lebensqualität zu erhöhen.

Prof. Dr. Karl Lauterbach Archivfoto: ADAC Luftrettung / Hans Scherhaufer

Kardiovaskuläre Risikofaktoren sind vielfältig

Zu den Risikofaktoren von Herzinfarkt und Schlaganfall gehören neben zu wenig Bewegung und falscher Ernährung auch ein erhöhtes Cholesterin, ein zu hoher Blutdruck, ein zu hoher Blutzucker und eine familiäre Vorbelastung. Eine der Hauptursachen für solche Erkrankungen ist zudem das Rauchen von Zigaretten. Diese Faktoren sollen nun durch Früherkennung identifiziert und behandelt werden, während gleichzeitig die Mittel zur Prävention ausgebaut werden. Konkret bietet das Gesetz eine Vielzahl an Maßnahmen, um die Risikofaktoren zu bekämpfen und die Behandlung zu verbessern. Spannend ist, dass die Vorsorge bereits im Kindes- und Jugendalter beginnen soll. Fettstoffwechselerkrankungen sollen so bereits bei den Vorsorgeuntersuchungen erkannt werden. Zudem sollen Jugendliche im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 gezielt über Risikofaktoren informiert werden.

Für Erwachsene werden die Gesundheitschecks nun erweitert, und Untersuchungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren werden von der Krankenkasse übernommen. Dazu werden die Menschen von ihrer Krankenkasse gezielt eingeladen. Bei diesem Prozess sollen auch Apotheken eingebunden werden. Um Fettstoffwechselstörungen effektiv zu bekämpfen, gibt es künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Lipidsenkern. Die wichtigsten Medikamente dieser Art sind die sogenannten Statine. Kritiker befürchten eine Überversorgung mit den Medikamenten. Allerdings muss bedacht werden, dass es am Ende dem behandelnden Arzt überlassen ist, was er mit dem Patienten zur Therapie vereinbart und verschreibt. Statine haben in Studien gezeigt, dass sie die Lebenserwartung deutlich verlängern können und spielen auch in der sogenannten Sekundärprävention eine entscheidende Rolle.

Zudem wird ein Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung festgelegt. Früher konnten die Medikamente, die bei der Rauchentwöhnung helfen sollen, nur bei schwerer Tabakabhängigkeit verordnet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist, dass die ärztliche Aufklärung zur Tabakentwöhnung und zur Gesundheitsprävention in Zukunft durch den Hausarzt extrabudgetär abgerechnet werden kann und somit in der Praxis wirtschaftlich sinnvoll angeboten werden kann. (ab) +++


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