Staatsanwältin mit neuen Erkenntnissen: Prozess gegen 33-Jährigen verlängert
30.08.24 - Eigentlich sollte im Revisionsprozess gegen einen 33-Jährigen Hersfelder am Donnerstag das psychiatrische Gutachten sowie die beiden Plädoyers gehalten und auch das Urteil verkündet werden, doch es kam anders. "Wegen neuer Erkenntnisse der Staatsanwältin" wurde die Eltern als Zeugen gehört, die weitere Bedrohungen durch den Angeklagten zutage förderten. Dieser bleib der Verhandlung übrigens unentschuldigt fern, doch das Gericht erachtete seine Anwesenheit als nicht erforderlich.
Wie berichtet, liegt der zugrunde liegende Fall mittlerweile schon drei Jahre zurück: Das Landgericht Fulda hatte den zur Tatzeit 30-jährigen Angeklagten vor einem Jahr einer schweren räuberischen Erpressung für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen hatte sich der Verurteilte gewehrt und war in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurücküberwiesen.
Damals wohnte der 30-jährige Arbeitslose in einer Kellerwohnung des elterlichen Hauses in Bad Hersfeld. Weil er am Tatmorgen bereits einen Joint geraucht hatte, nach eigener Aussage starken Suchtdruck verspürte und Cannabis kaufen wollte, bedrohte er seine beim Frühstück sitzende Mutter mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm und forderte die sofortige Herausgabe von 500 Euro, die seine Großmutter ihm zugedacht, aber der Mutter zur Verwaltung gegeben hatte. Er führte Stechbewegungen vor der Mutter aus und drohte, sie "abzustechen". Die verängstigte Frau händigte ihm daraufhin das Geld aus und informierte anschließend die Polizei, die den 30-Jährigen festnahm. Zuvor hatte der Sohn seine Eltern bereits mehrfach heftig verbal bedroht ("Ich zerstückele euch!") und seinem Vater mit Fäusten eine Platzwunde zugefügt.
Eltern schildern schlimme Beschimpfungen und Bedrohungen
Während die Eltern beim ersten Termin keine Angaben machen wollten, erläuterten sie am Donnerstag doch detailliert, welche bedrohliche Situationen sie mit ihrem Sohn bereits erlebt hatten. So hatte er sie im Vorfeld beider Verhandlungen massiv von einer Aussage gegen ihn abhalten wollen. "Wehe, wenn du aussagst, dann stech ich dich ab", hatte er der Mutter gedroht. Die Mutter sagte aus, sie fühle sich durch ihren aggressiven Sohn "wahnsinnig bedroht", sie hoffe, dass er in baldigst Behandlung komme.
"Kauf mir eine Frau!"
Auch der Vater schilderte Übergriffe des Angeklagten. Einmal habe er ihn auf dem Hersfelder Marktplatz mit Faustschlägen auf den Kopf traktiert, bis zum Glück ein zufällig anwesender Polizist eingegriffen habe. Auch als der Sohn 2015 gegen den Willen der Eltern versucht habe, in deren Haus eine Drogenplantage einzurichten und den Vater vergeblich aufgefordert habe, ihm dabei zu helfen, sei er ausgerastet und habe ihm einen Wäschebehälter ins Gesicht geschlagen. Ein anderes Mal habe er seinen Eltern verboten, weiterhin den Keller zu betreten und dessen Schlüssel in der Toilette weggespült.
Beide Eltern schilderten auch extremes Anspruchsverhalten ihres arbeitslosen Sohnes: "Ich bin der King, ich will jetzt einkaufen", so eine seiner Äußerungen. Weil er keinerlei soziale Kontakte und nie Freunde oder eine Freundin gehabt habe, hätte er auch gefordert, ihm eine "Frau zu kaufen". Auf die Frage die Staatsanwältin, ob sie ihrem Sohn zutrauten, dass er seine verbalen Attacken auch real umsetze, sagten beide Ja. "Wir nehmen das mittlerweile sehr ernst und trauen ihm das zu!"
Verfolgungswahn
Auffällig sei auch, dass der 33-Jährige zunehmend unter Verfolgungswahn leide. "Er glaubt ständig, beobachtet und bespitzelt zu werden. Die Rauchmelder in seiner Wohnung hat er abmontiert, weil er meinte, dadurch ausgespäht und abgehört zu werden", schilderte der Vater dessen Verhalten.
Der Prozess soll am 19. September um 10 Uhr fortgesetzt werden. (ci)+++