Der verurteile Ex-Schulleiter aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg bei seinem Prozess am Fuldaer Landgericht im vergangenen Jahr. - Fotos: O|N-Archiv / Henrik Schmitt / Maria Franco

REGION HEF-ROF Revision verworfen

Ex-Schulleiter bleibt sieben Jahre im Gefängnis, danach Sicherungsverwahrung

06.09.24 - Es ist ein Fall, der die Region erschütterte: Der ehemalige Leiter einer Grundschule in Lispenhausen (Stadt Rotenburg, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) war im Juni 2023 wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Fulda zu sieben Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dagegen hatte der damals 48-Jährige vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision eingelegt.

Der BGH hat nun mitgeteilt, dass der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision des Angeklagten den umfangreichen Schuldspruch in zwei Punkten korrigiert und eine Einzelstrafe hat entfallen lassen. "Die Verurteilung des Angeklagten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und die Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sind damit rechtskräftig", so der BGH in einer Pressemitteilung.

Ein kurzer Rückblick

Der Ex-Schulleiter, der an zwei Grundschulen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und im Werra-Meißner-Kreis tätig war und mehrere Kinderchöre leitete, hat sich laut Landgericht Fulda auf Chorfreizeiten nachts in die Zimmer der Kinder geschlichen und sie dort teilweise schwer sexuell missbraucht haben - in einigen Fällen, ohne dass die Kinder das mitbekommen haben. Diese Taten habe er auch gefilmt. Zudem wurde dem Mann vorgeworfen, im Besitz kinderpornographischer Inhalte gewesen zu sein und diese verbreitet zu haben.

Narzisstische Persönlichkeitsstörung

Das Landgericht Fulda stellte fest, dass in der Haft eine Therapie angedacht sei, diese aber wohl nicht zum Erfolg führen würde. Zudem leide der Angeklagte unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung - was die sich der Haft anschließenden Sicherungsverwahrung begründe. Die Revision des verurteilten Täters blieb nun also ohne Erfolg und sieben Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung bleiben bestehen. (cdg) +++


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