Der Ex-Schulleiter Patrick B. ist rechtskräftig verurteilt - O|N-Archivbilder

REGION Wichtige Hinweise von US-Behörden

Dr. Benjamin Krause (ZIT) zum Abschluss des Verfahrens gegen Sexualstraftäter

11.09.24 - Mehrfach hat die O|N-Redaktion über das Ermittlungs- und Strafverfahren gegen einen ehemaligen Grundschullehrer und Leiter mehrerer Kinderchöre berichtet, der am 02.06.2023 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern durch das Landgericht Fulda zu sieben Jahren verurteilt worden ist. Das Landgericht Fulda hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte knapp 80 Sexualdelikte zum Nachteil von über 30 Kindern und Jugendlichen in einem Zeitraum von 20 Jahren begangen hatte.

Mit nachstehender Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof bekannt gegeben, dass die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht Fulda zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und die Anordnung seiner Unterbringung in der Sicherungsverwahrung rechtskräftig ist.

Die Ermittlungen resultierten aus einem Hinweis eines U.S.-amerikanischen sozialen Netzwerks über das National Center for Missing and Exploited Children ("NCMEC"), wodurch der Verurteilte in Verdacht geriet, kinderpornographische Dateien über den Messenger dieses sozialen Netzwerks an Dritte weitergegeben zu haben. Bei der Auswertung der im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung des Verurteilten sichergestellten Smartphones und Datenträger konnten Dateien aufgefunden werden, die den Verdacht des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gegen den Verurteilten begründeten. Diesem Verdacht wurde durch intensive und umfangreiche Ermittlungen nachgegangen.

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, ...

Aus Sicht des Leitenden Oberstaatsanwalts der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Dr. Benjamin Krause von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) ist der nunmehr rechtskräftige Abschluss des Verfahrens eine Bestätigung der intensiven und umfangreichen Ermittlungen und zeige, wie wichtig die durch das U.S.-amerikanische NCMEC vermittelten Hinweise der Internetdienstanbieter sind, um Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern in Deutschland aufzuklären. (ci/pm)+++


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