Das Trinkwasser in Poppenhausen muss abgekocht werden - Symbolbild: pixabay

POPPENHAUSEN (WAKU) Wegen coliformen Keimen

Gemeinde warnt Anwohner: Trinkwasser muss abgekocht werden

08.10.24 - Die Gemeindeverwaltung im Rathaus Poppenhausen informiert, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Keime festgestellt worden sind. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda wird deshalb ab Mittwoch, dem 02. Oktober 2024 eine Chlorung des Trinkwassers vorgenommen. Betroffen sind alle Ortsteile von Poppenhausen (Wasserkuppe) außer der Ortslage Abtsroda, Sieblos, Teilbereiche der Unteren Steinwand und Gackenhof.

Durch eine Chlorung wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/l Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte allerdings Wasser ungeeignet.

Bis eine ausreichende Chlordesinfektion der betroffenen Netzbereiche sichergestellt ist, wird empfohlen, das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet.

Da für den Eintrag von Verunreinigungen des Trinkwassersystems zahlreiche Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen, hat die Gemeinde Poppenhausen (Wasserkuppe) umgehend die Ursachenforschung aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Verbindungen zwischen Brauchwasser- und Trinkwasseranlagen nicht zulässig sind. Das bedeutet, dass bei Nutzung von Regenwasser oder anderen Wasservorkommen die Brauchwasseranlagen keine Verbindung mit dem Trinkwassersystem haben dürfen. Der Betrieb von Brauchwasseranlagen ist dem Gesundheitsamt Fulda anzuzeigen.

Die Gemeindeverwaltung im Rathaus Poppenhausen wird umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung und die Chlorung aufgehoben werden kann. Wichtige Hinweise zum Wasserkonsum, zur Chlorung und zum Abkochen findet man in unseren Web-News www.poppenhausen-wasserkuppe.de

Foto: Gemeinde

Bei Rückfragen können sich Verbraucher an das Rathaus Poppenhausen (Wasserkuppe) unter der Ruf-Nr. 06658 9600-0 wenden.

Häufig gestellte Fragen

Wo kommen die Coliformen Bakterien her?
Wir gehen von einer systemischen Kontamination (Technische Anlage, Eintrag über Rohrbruch o.ä.) aus.

Was ist Chlor?
Chlor ist ein chemisches Element, das zur Gruppe der Halogene gehört. In der Natur kommt Chlor vorrangig als Chlorid vor und ist den meisten als Bestandteil von Salzen wie Natriumchlorid (Kochsalz) bekannt. Chlor wird als Desinfektionsmittel gegen bakterielle Erreger eingesetzt.

Gesetzlicher Grenzwert für Chlor im Trinkwasser
Gemäß Trinkwasserverordnung der Grenzwert der Chlorkonzentration bei 0,3 Milligramm pro Liter Wasser. Zur Veranschaulichung: 1.000 Liter Wasser (entspricht dem Inhalt von etwa zehn Badewannen) dürfen lediglich
einen Tropfen Chlor enthalten.

Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Nein. Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen sind gesundheitlich
unbedenklich.

Kann ich das gechlorte Wasser für mein Aquarium verwenden?
Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet.

Warum Chlorung?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind!
Chlorung des Wassers dienen der Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung von Keimen.

Kann ich als Verbraucher die Maßnahmen unterstützen?
Ja. Die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne im Haus hilft, die Leitungen zu spülen, damit das Wasser nicht in den Leitungen steht sondern in Bewegung ist und sich das Chlor so gut verteilen kann. Unterstützend kann von Ihnen das Wasser vorübergehend abgekocht werden, da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist.

Wie lange wird gechlort?
Unter fortlaufender Überprüfung des Chlorgehaltes müssen hierfür an drei aufeinander folgenden Tagen die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen. Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrecht erhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt und nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt. Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse!

Was ist für die Spülmaschine zu beachten?
Wenn die Maschine abschließend mit heißem Wasser spült, bestehen gegen die Benutzung der Spülmaschine keine Bedenken.

Kann die Waschmaschine benutzt werden?
So lange eine wirksame Chlorung des Wassers nicht gegeben ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Waschgut –- unabhängig von Waschprogramm und -temperatur - bei der letzten Spülung über das verunreinigte Leitungswasser mit Keimen kontaminiert wird. Eine hiervon ausgehende Gesundheitsgefährdung ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.

Was ist bei der Körperpflege - z.B. Duschen oder Zähneputzen – zu beachten?
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.

Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Nein, Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem bzw. gechlortem Wasser erfolgen.

Was müssen sensible Personen beachten?
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Sofern sie eine Chlorunverträglichkeit haben, sollte das Wasser vorher abgekocht werden.

Können Tiere (auch Haustiere) das verunreinigte bzw. das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos und nicht abgekocht trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regeln über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z. B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.

Folgendes gilt nur, wenn ein Abkochgebot besteht!

Bis wann muss das Trinkwasser abgekocht bzw. gechlort werden?
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirksamkeit der Chlorung nachgewiesen ist. Unter fortlaufender Überprüfung des Chlorgehaltes müssen hierfür an drei aufeinander folgenden Tagen die Beprobungen auf Keime ein unauffälliges Ergebnis zeigen. Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrecht erhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt und nachgewiesen ist, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie umgehend informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in der Lokalpresse!

Zubereitung von Essen und Getränken im privaten Bereich / Wie lange muss das Wasser kochen?
Es reicht, wenn das Wasser beim Abkochen einmal sprudelnd aufkocht. Danach sollte es abkühlen. Das Wasser nicht im Kühlschrank abkühlen lassen.

Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.

Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z. B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet – also ausreichend erhitzt - werden. Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.

Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes sollten Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser hergestellt werden. Für gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.

Kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.

Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.

Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512 entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung).

Kann das Wasser zur Herstellung von Eiswürfeln genutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes können Crush- und Würfeleismaschinen nicht verwendet werden. Zur "traditionellen" Würfeleisherstellung ist abgekochtes Wasser zu verwenden.

Können Getränke-, Kaffeeautomaten oder Trinkwasser-Sprudler mit diesem Wasser betrieben werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.

Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur bei Gemüse möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird.

Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Können Wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten (z. B. Dentaleinheiten) verwendet werden?
Die Voraussetzungen, unter denen Wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen während der Dauer des Abkochgebotes sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu klären. Dies gilt auch bezüglich etwaig erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen.

Kann das Wasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden?
Die Frage, ob und falls ja, unter welchen Voraussetzungen das Wasser während der Dauer des Abkochgebotes für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden kann, ist mit dem Hersteller der betreffenden Medizinprodukte und ggf. mit dem für die betreffenden Einrichtung zuständigen bzw. beratenden Krankenhaushygieniker zu klären.


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