Mysteriöser Unfall auf Landstraße wirft viele Fragen auf - Pkw überschlägt sich
27.10.24 - Dieser Alleinunfall am Freitagabend stellt die Polizei vor ein Rätsel: Eine 30-Jährige bestreitet, gefahren zu sein, der ihr unbekannte Fahrer sei verschwunden. Das Kennzeichen passt nicht zum Unfallwagen und auch die Zulassung fehlt. Ein komplexer Einsatz für alle Beteiligten.
Am Freitagabend gegen 20:40 Uhr kam es in der Gemarkung Ebersburg auf der Landstraße 2790 zwischen Döllbach und Motten zu einem Unfall. Ein Pkw Opel Corsa war in Fahrtrichtung Döllbach unterwegs und kam in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn ab. In der Folge überschlug sich das Fahrzeug und kam auf dem Dach im Graben zum Liegen.
An der Unfallstelle konnte durch eine Funkstreife der Polizeistation Fulda dann eine 30-jährige Frau angetroffen werden. Diese bestritt die Fahrereigenschaft, der ihr unbekannte Fahrer sei weggelaufen. Spuren am verunfallten Pkw belegten tatsächlich, dass sich zum Unfallzeitpunkt zwei Insassen im Wagen befunden haben müssen. Die weiteren Ermittlungen vor Ort ergaben zudem, dass die am Opel Corsa angebrachten Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Bad Kissingen für einen Pkw Peugeot ausgegeben waren, welcher nicht mehr zugelassen ist. Der verunfallte Opel Corsa war dementsprechend ebenfalls nicht für den Verkehr zugelassen.
Blutentnahme angeordnet
Die angetroffene Frau wurde durch den Unfall leicht verletzt und zur Untersuchung in ein Krankenhaus in Fulda gebracht. Da sie unter Alkoholeinfluss stand und nicht auszuschließen war, dass sie doch den Unfall als Fahrerin verursacht hatte, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Fulda eine Blutentnahme durchgeführt.
Drohnenstaffel sucht flüchtige Person
Um sicherzugehen, dass sich nicht noch eine verletzte Person im näheren Umkreis befindet, wurden durch alarmierte Rettungskräfte (DRK-Drohnenstaffel sowie die DLRG) die angrenzenden Flächen mittels Kameras abgesucht. Dies führte nicht zum Auffinden einer Person.
Der Opel Corsa wurde durch einen Abschleppdienst geborgen und sichergestellt. Es entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 Euro. Neben der Unfallanzeige wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauch und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. (nia/ms/pm) +++