RP weist Schutzgebiet für Brunnen in Bad Soden-Salmünster aus
21.11.24 - Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat in Bad-Soden Salmünster das Wasserschutzgebiet "Tiefbrunnen Borntal" ausgewiesen. Damit wird das Grundwasser im Einzugsgebiet dieses Brunnens in der Gemarkung Salmünster künftig besser vor Verunreinigungen geschützt und die öffentliche Wasserversorgung der gesamten Kommune mehr gestärkt. In der entsprechenden Verordnung werden für die verschiedenen Schutzzonen im Einzugsgebiet des Brunnens bestimmte Handlungen verboten und Vorgaben zum Schutz des Grundwassers gemacht. So sind zum Beispiel in der engeren Schutzzone Bodenarbeiten oder das Errichten von Gebäuden nicht mehr erlaubt.
Für den Brunnen Borntal hatte das RP Darmstadt den Stadtwerken Bad Soden-Salmünster erstmalig 2005 eine Erlaubnis zur Entnahme von 151.740 Kubikmetern Grundwasser pro Jahr für die öffentliche Wasserversorgung erteilt. Nachdem die Stadtwerke ausreichende Betriebserfahrung mit diesem Brunnen gesammelt hatten, stellten sie einen Antrag auf Ausweisung eines Wasserschutzgebiets. Solche Gebiete dienen dem Schutz des Grundwassers vor mikrobiellen Verunreinigungen und sollen Nitratbelastungen vorbeugen. So bleibt sauberes Trinkwasser für alle erhalten.
Wasser aus Borntal im Main-Kinzig-Kreis soll vor Verunreinigungen bewahrt werden
Bei einem Ortstermin mit der Land- und Forstwirtschaft, den Wasserbehörden sowie den Stadtwerken wurden der Brunnen sowie das nähere Umfeld begutachtet. Darauf aufbauend erstellte das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ein hydrogeologisches Gutachten für das geplante Wasserschutzgebiet. Aus diesem Gutachten ergibt sich die Abgrenzung der verschiedenen Schutzzonen des Wasserschutzgebietes.Der Verordnungsentwurf lag, zusammen mit den Schutzgebietskarten und dem Gutachten des HLNUG, Anfang 2020 zwei Monate lang in Bad Soden-Salmünster öffentlich einsehbar aus. Die eingegangenen Einwendungen wurden vom RP Darmstadt geprüft und bewertet. Daraufhin wurde der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung in Teilen angepasst und aufgrund geänderter Vorgaben für die landwirtschaftliche Nutzung überarbeitet. Personen oder Verbände, deren Einwendungen nicht berücksichtigt werden konnten, wurden von der Behörde gesondert über die Gründe informiert. (ms/pm) +++