Hessischer Fußball-Verband setzt Maßnahmen bei fehlendem Unterbau um
27.11.24 - Der Hessische Fußball-Verband (HFV) wird die Sanktionen für Vereine im Herrenbereich, die den vorgeschriebenen Unterbau nicht nachweisen können, am 27. November 2024 wirksam in das DFBnet einpflegen, da die entsprechenden Verfahren nunmehr rechtskräftig abgeschlossen sind. Ab diesem Zeitpunkt werden diese im Tabellenbild der jeweiligen Ligen ersichtlich sein. Dies betrifft folgende Spielklassen im Herrenbereich: die Gruppenligen Gießen/Marburg, Frankfurt West und Darmstadt sowie die Verbandsliga Süd.
Die Grundlage dafür bildet §27 der Spielordnung, der die Anforderungen an den Unterbau für Vereine in den verschiedenen Spielklassen regelt. Die betroffenen Vereine wurden über die jeweiligen Sanktionen informiert.
Anforderungen gemäß §27 der Spielordnung
Gemäß der Spielordnung sind Vereine im Herrenbereich der LOTTO Hessenliga, Verbands- und Gruppenligen verpflichtet, mindestens zwei Juniorenmannschaften aus unterschiedlichen Altersklassen nachzuweisen, wovon eine durch eine in Konkurrenz spielende Reservemannschaft ersetzt werden kann.
Die Teilnahme der Mannschaften am Meisterschaftsspielbetrieb muss ununterbrochen über das gesamte Spieljahr erfolgen.
Sanktionen bei Nichterfüllung
Punktabzüge: Zu Beginn des folgenden Spieljahres werden der betroffenen Mannschaft drei Punkte abgezogen, wenn der Unterbau nicht vollständig oder nicht ausreichend nachgewiesen wird.
In diesem Jahr greift auch bereits die Folgejahrregelung: Werden im folgenden Spieljahr die Voraussetzungen nach Nr. 2 erneut nicht erfüllt, verdoppelt sich der Punktabzug (1. Wiederholungsfall).
Verwaltungsstrafen - Zusätzlich werden folgende Geldstrafen verhängt
1.000 Euro für Vereine der LOTTO Hessenliga (Herren)
500 Euro für Vereine der Verbandsliga (Herren)
250 Euro für Vereine der Gruppenliga (Herren)
Im Wiederholungsfall verdoppeln sich die Punktabzüge und Verwaltungsstrafen entsprechend.
Umsetzung und Information
Der HFV betont, dass diese Regelungen im Sinne der langfristigen Förderung des Fußballs und zur Sicherung des Spielbetriebs notwendig sind. Weitere Details finden sich im vollständigen Text unter §27 der Spielordnung. (pm) +++