Von fehlendem Unterbau kann hier nicht die Rede sein - O|N-Archivfoto

REGION Tendenzen, die nicht allen Spaß machen

Hessischer Fußball-Verband setzt Maßnahmen bei fehlendem Unterbau um

26.11.24 - Der Hessische Fußball-Verband (HFV) wird die Sanktionen für Vereine im Herrenbereich, die den vorgeschriebenen Unterbau nicht nachweisen können, am 27. November 2024 wirksam in das DFBnet einpflegen, da die entsprechenden Verfahren nunmehr rechtskräftig abgeschlossen sind. Ab diesem Zeitpunkt werden diese im Tabellenbild der jeweiligen Ligen ersichtlich sein. Dies betrifft folgende Spielklassen im Herrenbereich: die Gruppenligen Gießen/Marburg, Frankfurt West und Darmstadt sowie die Verbandsliga Süd.

Die Grundlage dafür bildet §27 der Spielordnung, der die Anforderungen an den Unterbau für Vereine in den verschiedenen Spielklassen regelt. Die betroffenen Vereine wurden über die jeweiligen Sanktionen informiert.

Anforderungen gemäß §27 der Spielordnung
Gemäß der Spielordnung sind Vereine im Herrenbereich der LOTTO Hessenliga, Verbands- und Gruppenligen verpflichtet, mindestens zwei Juniorenmannschaften aus unterschiedlichen Altersklassen nachzuweisen, wovon eine durch eine in Konkurrenz spielende Reservemannschaft ersetzt werden kann.

Die Teilnahme der Mannschaften am Meisterschaftsspielbetrieb muss ununterbrochen über das gesamte Spieljahr erfolgen.

Sanktionen bei Nichterfüllung
Punktabzüge: Zu Beginn des folgenden Spieljahres werden der betroffenen Mannschaft drei Punkte abgezogen, wenn der Unterbau nicht vollständig oder nicht ausreichend nachgewiesen wird.

In diesem Jahr greift auch bereits die Folgejahrregelung: Werden im folgenden Spieljahr die Voraussetzungen nach Nr. 2 erneut nicht erfüllt, verdoppelt sich der Punktabzug (1. Wiederholungsfall).

Verwaltungsstrafen - Zusätzlich werden folgende Geldstrafen verhängt
1.000 Euro für Vereine der LOTTO Hessenliga (Herren)
500 Euro für Vereine der Verbandsliga (Herren)
250 Euro für Vereine der Gruppenliga (Herren)

Im Wiederholungsfall verdoppeln sich die Punktabzüge und Verwaltungsstrafen entsprechend.

Umsetzung und Information
Der HFV betont, dass diese Regelungen im Sinne der langfristigen Förderung des Fußballs und zur Sicherung des Spielbetriebs notwendig sind. Weitere Details finden sich im vollständigen Text unter §27 der Spielordnung. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön