Brandanschlag: Versicherungsbetrug statt rechtsextremer Tat? - Prozessauftakt
10.12.24 - Ein offenbar rechtsextremer Brandanschlag in Wächtersbach (Main-Kinzig-Kreis) hatte vor knapp einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Wenig später kam die überraschende Wende: Die Eigentümer des Hauses sollen den Brand selbst gelegt haben. Am Montag beginnt der Prozess gegen fünf Angeklagte vor dem Landgericht Hanau.
Die Staatsanwaltschaft wirft den vier in den Jahren 1968, 1976, 1989, 1990 in Pakistan geborenen Angeklagten pakistanischer Staatsangehörigkeit, drei Männern und einer Frau, und dem 2005 in Gelnhausen geborenen und heute 19-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit mit vor, in der Zeit vom 02.11.2023 bis 28.12.2023 in Wächtersbach und anderenorts an einem Versicherungsbetrug mitgewirkt zu haben.
Ein ausländerfeindliches Motiv habe sich laut Staatsanwaltschaft Hanau nicht bestätigt. Mit "Ausländer raus"-Schriftzügen in der Brandruine sollten die Ermittlungen offenbar auf eine falsche Spur gelenkt werden. Zwei der Angeklagten wird vorgeworfen, vorsätzlich das Wohnhaus mittels mehrerer entzündeter Brandbeschleuniger in Brand gesetzt haben, um die Versicherungssumme für die entstandenen Schäden zu kassieren.
Zuvor soll die Angeklagte an 12 Stellen an den Wänden des Gebäudes rechtsextreme Parolen aufgesprüht haben, um für die Ermittlungen eine falsche Fährte zu legen. Sie soll zudem im Vorfeld verschiedene Gegenstände aus dem Hausstand im Internet zum Verkauf angeboten und Wertsachen aus dem Gebäude entfernt und gesichert haben.
Der ebenfalls angeklagte Sohn soll den Schaden an die Versicherung gemeldet haben, um Versicherungsleistungen für seinen Vater zu erwirken. Die Versicherung soll in Unkenntnis der wahren Vorfälle einen Abschlag in Höhe von 17.500 Euro ausgezahlt haben. Zu einer vollständigen Begleichung des Schadens soll es nicht gekommen sein. Der weitere Angeklagte soll den Ermittlungsbehörden bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, dass der Hauptangeklagte sich bei einem Unfall in der Küche Verbrennungen zugezogen habe, um zu verhindert, dass dieser für den angeklagten Sachverhalt belangt werden würde.
Es sind mehrere Verhandlungstermine anberaumt. Der letzte, nach aktuellem Stand, am 20. Februar 2025. (Moritz Pappert) +++