Bund der Steuerzahler mit Tipps am Jahresende zum Sparen
22.12.24 - Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen weist darauf hin, in den wenigen verbleibenden Tagen bis zum Jahresende noch Steuersparchancen für 2024 auszuloten. "Alle Jahre wieder sollten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf die eigene steuerliche Situation zurückschauen und sich Gedanken machen, ob und wie sie für das laufende Jahr noch Steuern sparen können. Das gilt insbesondere dann, wenn man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings ist schnelles Handeln gefragt", erklärt Rechtsanwalt Martin Frömel, Steuerexperte des BdSt Hessen.
Wer beispielsweise plant, in seinem Privathaushalt renovieren oder eine neue Küche einbauen zu lassen, kann mit einem schnellen Auftrag an einen Handwerksbetrieb noch 2024 seine Steuerschuld drücken. 20 Prozent der auf die Arbeits- und Fahrtkosten zuzüglich Umsatzsteuer entfallenden Handwerkerleistungen – maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr – können von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Dazu müssen die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Handwerksbetriebs durch einen Bankbeleg nachgewiesen werden können. Berücksichtigt wird der Steuerabzug in dem Jahr, in dem Rechnung bezahlt wird. Selbst wenn Arbeiten erst 2025 ausgeführt werden, können noch in diesem Jahr in Rechnung gestellte Abschlagszahlungen steuermindernd berücksichtigt werden.
Auch bis zum Jahresende noch anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben, wie beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen, oder außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast noch mindern. Hier kommt es ebenfalls darauf an, dass die Zahlung tatsächlich noch im Kalenderjahr 2024 erfolgt. Besonders lohnenswert ist dies bei außergewöhnlichen Belastungen, wenn man im bisherigen Jahresverlauf schon erhebliche Kosten hatte.
Dabei kann nämlich ein bestimmter Betrag als zumutbare Eigenbelastung nicht abgezogen werden. Wenn beispielsweise noch eine kostenintensive Zahnbehandlung oder andere ärztliche Maßnahme bevorsteht, lohnt sich unter Umständen eine Abschlagszahlung auf die entstehenden Kosten. Hier kann man also durch eine entsprechende Verständigung mit Ärztin oder Arzt Steuern sparen. (pm)+++