Der frühere Kleinbusfahrer (links) muss für fünfeinhalb Jahre in Haft - Fotos: ci

FULDA Letztes Wort: "Sie wollte es so!"

Fünfeinhalb Jahre: Ex-Kleinbusfahrer muss für sexuellen Missbrauch in Haft

21.02.25 - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens ist ein ehemaliger Kleinbusfahrer am Donnerstag am Landgericht Fulda zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Joachim Becker befand den Angeklagten für schuldig, ein acht- beziehungsweise neunjähriges Mädchen, das ihm im Schulbus regelmäßig als letzte Passagierin ausgeliefert war, in den Jahren 2014 und 2015 in mindestens 33 Fällen schwer sexuell missbraucht zu haben.

Donnerstag am Landgericht Fulda

In seiner Urteilsbegründung betonte Richter Becker, dass der Zahl der Missbrauchsfälle mit 33 Taten an 280 Schultagen eine Schätzung des Gerichts zugrunde liege, die allerdings zugunsten des 78-Jährigen ausfalle. "Niemand zählt bei so was mit!", begründete er die Tatsache, dass die junge Frau keine exaktere Angaben machen konnte. Becker ließ keinen Zweifel daran, dass das inzwischen 20-jährige Opfer durch den fortgesetzten Missbrauch erheblich psychisch belastet worden sei. Es falle ihr schwer, über das zu sprechen, was ihr angetan wurde, sie meide bis heute den Umgang mit älteren Männern und leide unter Panikattacken. Sie wolle nach dem Verfahren eine Therapie beginnen.

Anderes Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

In der Urteilsbegründung kam auch zur Sprache, dass der heute 78-Jährige seinen Job als Kleinbus-Fahrer für Schülertransporte 2016 verloren hatte, weil er in einem anderen Fall in Verdacht des sexuellen Missbrauchs geraten und angezeigt worden war. Auch dabei ging es darum, dass er seine Position als Busfahrer für Übergriffe ausgenutzt hatte. Dieses Verfahren sei aber gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Zu dieser Zeit wusste noch niemand von dem vorhergehenden schwerwiegenden Missbrauch des Opfers, weil es sich erst Jahre später einer Erwachsenen anvertraut hatte. Deren Aussagen vor Gericht, bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden war, seien absolut glaubhaft und stringent gewesen. Auch habe sie keinerlei Belastungstendenzen gezeigt, sondern zum Beispiel geäußert, der Täter sei außerhalb des Missbrauchsgeschehens immer freundlich zu ihr gewesen. Zusätzlich gebe es mit den sichergestellten Handybildern und der bei ihm gefundenen Penispumpe auch objektive Beweise für die Übergriffe. Das Mädchen habe sich seinem Peiniger nicht entziehen können. Ihre Versuche, sich mit Kleidung gegen die Attacken zu wappnen, seien fehlgeschlagen. "Es ist so oft passiert, dass sie wusste, dass es nicht aufhört", zitierte der Richter aus ihrer Aussage.

Täter-Opfer-Umkehr

Der Angeklagte sei während des Tatzeitraums voll schuldfähig gewesen, was sich aus dem Gutachten des Sachverständigen ergeben habe. Zwar leide er an einer leichten Depression, eher einer depressiven Verstimmung, die aber mit den angeklagten Taten nichts zu tun hätte. Nicht sicher auszuschließen, sei der Verdacht auf eine anhaltenden wahnhafte Störung, die sich auch durch die angeblichen sexuellen Belästigungen durch frühere Kolleginnen gezeigt habe. Dadurch sei womöglich auch zu erklären, dass er behauptet habe, das Kind habe ihn dazu aufgefordert, "Liebe zu machen". Wenn das tatsächlich so gewesen wäre, hätte er nicht versucht, sein Opfer mit Pornos zu stimulieren oder zu ihm sagen müssen, seine Übergriffe seien "nichts Schlimmes". Diese Täter-Opfer-Umkehr wertete das Gericht als bloße Schutzbehauptung.

Wie unbelehrbar der 78-Jährige trotz aller vorliegenden Beweise offenbar ist, zeigen seine letzten Worte vor Gericht: "Sie wollte das so", habe er nach den Plädoyers geäußert.(ci)+++

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