Gegen die Freigabe hatte es einen Eilantrag gegeben, der allerdings abgewiesen wurde - Fotos: Rene Kunze

GIEßEN/REGION Wegen "gewässerbezogene Gefahren"

Eilantrag gegen die Inbetriebnahme der A49 bei Stadtallendorf abgelehnt

21.03.25 - Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag einer Aktionsgemeinschaft (Antragstellerin), die sich gegen die Inbetriebnahme des neuen Autobahnabschnitts der A 49 zwischen Stadtallendorf und Gemünden wendete, abgelehnt.

Im Rahmen des Eilverfahrens gegen das Land Hessen ersuchte die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht insbesondere ein behördliches Einschreiten durch Untersagung der Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts. Sie macht im Wesentlichen gewässerbezogene Gefahren geltend. Das Verwaltungsgericht verneinte einen Anspruch der Antragstellerin auf behördliches Einschreiten und führte zur Begründung unter anderem aus, dass die Antragstellerin
unter Berücksichtigung des aktuellen Schutzkonzepts keine Umstände hinreichend dargetan habe, die die von ihr noch zusätzlich vor Inbetriebnahme des Autobahnabschnitts verlangten Schutzmaßnahmen erfordern würden, um einer
gewässerbezogenen Gefahr zu begegnen. Die Antragstellerin habe überwiegend nicht auf den aktuellen Endzustand, sondern auf den bauzeitigen bzw. baubedingten Zustand abgestellt.

Die Entscheidung (Beschluss vom 21. März 2025, Az.: 1 L 1470/25.GI) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (pm)+++


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