
"Arme Schweine" oder doch Bandenmitglieder? - Plädoyers in Cannabis-Prozess
02.04.25 - Zwei Männern wird vor dem Landgericht Fulda wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Handel und des Anbaus von Cannabis in nicht geringer Menge der Prozess gemacht. Beim Strafmaß steht vor allem die Frage nach einer Bandenzugehörigkeit im Zentrum.
Handelten die beiden Angeklagten, ein 41-Jähriger und ein 36-Jähriger, als Mitglieder einer organisierten Bande oder waren sie "zwei arme Schweine am Bodensatz der Hackordnung", wie es Verteidiger Karsten Aßmann formulierte? In ihren Plädoyers waren sich die Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger der Angeklagten in der Frage der bandenmäßigen Beihilfe uneins. Beim Strafmaß komme eine solche Bandentätigkeit schwerwiegend dazu, führte Staatsanwältin Jessica Maier aus.
Den Männern wird vorgeworfen, mit weiteren Tatverdächtigen, denen teilweise gesondert der Prozess gemacht wird, eine Cannabisplantage im Neuhofer Ortsteil Hauswurz betrieben zu haben. Dort soll die Gruppe im September 2024 in einer Scheune eine professionelle Indoor-Cannabisplantage mit 328 Pflanzen betrieben haben. Der Ertrag von etwa 27 Kilogramm soll zum Weiterverkauf bestimmt gewesen sein.
Die Staatsanwältin sah eine Bandenmitgliedschaft der Männer darin begründet, dass es über das Handy Kommunikation zwischen den Angeklagten und ranghohen Mitgliedern gegeben habe. Daher forderte sie für das Handeltreiben von Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit dem Anbau eine Freiheitsstrafe von jeweils drei Jahren und sechs Monaten für die Angeklagten.
Die Männer hätten anderen Bandenmitgliedern zudem Videos von Cannabisblüten zugesandt, und es seien Düngepläne für die Pflanzen verschickt worden. Rein rechtlich könnten als Bandenmitglieder auch Mitglieder mit Hilfstätigkeiten definiert werden. Im Fall der beiden Männer beschränkte sich die Arbeit wohl hauptsächlich auf das Pflegen der Pflanzen. "Doch ohne die Pflanzen gebe es keinen Handelsbetrieb", stellte die Staatsanwältin fest.
Fast drei Wochen hatten die Angeklagten auf der Cannabis-Plantage geholfen
Hinzu komme bei der Bemessung des Strafmaßes die Dauer der Beihilfe. Die beiden Männer hatten fast drei Wochen auf der Plantage geholfen (und dort genächtigt), ehe sie von der Polizei festgenommen wurden. "Es gibt keine Erkenntnisse darüber, wie lange ein Aufenthalt auf der Plantage vorgesehen war. Es spricht aber vieles für eine langfristig geplante Tätigkeit", so die Staatsanwältin.Gänzlich anders schätzten die Verteidiger der beiden, Hans J. Hauschild und Karsten Aßmann, die Bedeutung der beiden Herren in der kriminellen Gruppe ein. "Salopp gesagt waren es die ärmsten Schweine am untersten Ende der Reihe", schätzte Aßmann ein. Die Männer hätten keine Kenntnisse über die Bande gehabt und auch nicht die Namen derjenigen gewusst, die hinter der Cannabisplantage in Hauswurz standen. Zudem seien sie keine Mitglieder einer Whatsapp-Gruppe gewesen, in der ranghöhere Bandenmitglieder kommuniziert hätten.
Vor dem Verlesen der Plädoyers wurden noch drei an den Ermittlungen beteiligte Polizeibeamte befragt. Dabei äußerte die Leiterin der Ermittlungen, dass die Polizei auf die Plantage in Hauswurz aufmerksam wurde, weil die GPS-Daten des Gehöfts auf einem Mobiltelefon gefunden wurden, das einem Tatverdächtigen zugeordnet wurde, gegen den wegen des Betriebs einer Cannabis-Plantage in Dalherda ermittelt wird.
Die Polizei hatte per Wärmebildkamera in dem Anwesen in Hauswurz erhebliche Wärme unterm Scheunendach festgestellt, was den Verdacht erhärtete. Bei der anschließenden Durchsuchung wurden die Cannabis-Pflanzen gefunden und die beiden Angeklagten festgenommen. (Tobias Farnung und Christopher Hess) +++