
Anklage: Mit Föhn und Hammer auf den Kopf der Ehefrau eingeschlagen
03.07.25 - Was sich am Neujahrsabend 2024 in der Waschküche eines Hauses in einem Künzeller Ortsteil abgespielt hat, hätte leicht tödlich enden können. Ein 52-jähriger Mann schlug seine 50-jährige Ehefrau zuerst mit Fäusten auf den Kopf, dann nahm er einen Föhn und schließlich einen Latthammer, um weiter auf den Kopf einzuschlagen. Die Frau stürzte mit einer Schädelfraktur und stark blutend zu Boden, so dass der 52-Jährige annahm, sie sei tot. Dem hinzukommenden Sohn sagte er, er habe dessen Mutter erschlagen. Seit Donnerstag muss er sich für diese Tat vor dem Landgericht Fulda verantworten.
Angeklagt ist versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Laut Anklage hatte er mit seinen massiven Misshandlungen den Tod der 50-Jährigen billigend in Kauf genommen. Die Frau hatte die brutale Attacke schwer verletzt überlebt. Sie erlitt unter anderem eine lebensbedrohliche offene Schädelhirnfraktur, ein Monokelhämatom sowie Verletzungen am Kiefer und Ohrläppchen. Sie und der Sohn der Familie sind für den nächsten Verhandlungstag als Zeugen geladen.
Der 52-jährige Ehemann, der mittlerweile bei seiner Mutter wohnt, war noch am selben Tag festgenommen worden, kam aber bereits am folgenden Tag wegen Haftverschonung wieder auf freien Fuß. Richter Dr. Jörg Weddig befragte den Angeklagten zunächst nach seinen Personalien. Außer seinem Alter und seiner Wohnanschrift wollte er keinerlei Auskunft über seine persönlichen Verhältnissen geben. Auch zu den Tatvorwürfen wollte sich der 52-Jährige beim Prozessauftakt nicht äußern. Sein Anwalt Helge Romberg stellte aber eine Aussage seines Mandanten zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht.
Im Gericht war auch der sachverständige Gutachter Dr. Helge Laubinger anwesend. Richter Weddig fragte nach, weil er für den Prozessauftakt noch gar nicht geladen war. Laubinger erklärte, er wollte keine Gelegenheit auslassen, den 52-Jährigen im Gericht zu erleben, weil dieser ein Gespräch mit ihm abgelehnt habe.
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Am Dienstag, 8. Juli um 9 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt. (ci)+++