


Wasserentnahmeverbot ab Samstag: "Wir müssen unsere Gewässer schützen"
04.07.25 - Die Hitze zieht über Osthessen, deshalb ist das keine Überraschung: In verschiedenen Landkreisen wird es ab Samstag ein Wasserentnahmeverbot geben. "Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb weitestgehend verboten", erklärt der Landkreis Fulda.
Auch der Vogelsbergkreis erlässt erneut ein Wasserentnahmeverbot für Oberflächengewässer. "Durch die extreme Trockenheit der vergangenen Wochen sind die Oberläufe unserer Bäche nahezu trocken gelaufen", schildert Patrick Krug, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent, den Hintergrund. "Eine Änderung der Situation ist nicht in Sicht, somit müssen wir – wie schon in den Vorjahren - ein Entnahmeverbot aussprechen, um unsere Gewässer zu schützen", so Krug weiter.
Bußgelder bis 100.000 Euro möglich
Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ab Samstag bis auf Weiteres untersagt, aus Flüssen, Bächen und Seen ohne Erlaubnis Wasser zu entnehmen und abzuleiten. Das Entnahmeverbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen. "Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist", heißt es in der Pressemitteilung des Vogelsbergkreises.Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen beziehungsweise Monaten fehlenden Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation sei derzeit nicht absehbar. "Die Niederschläge reichen mittlerweile nicht mehr aus, um das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis auszugleichen", so Krug. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird.
"Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände", sind sich die beiden Landkreise einig. Der Landkreis Fulda schreibt abschließend: "Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten." (mis) +++
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