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Am Montag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet eine Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Auch beim Hauptzollamt Gießen waren 105 Zöllnerinnen und Zöllner in Nord-, Ost- und Mittelhessen im Einsatz. - Archivbild: Hauptzollamt Gießen

REGION Einsatz auch in Hessen

Bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls im Wach- und Sicherheitsgewerbe

18.11.25 - Am Montag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet eine Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe durchgeführt. Auch beim Hauptzollamt Gießen waren 105 Zöllnerinnen und Zöllner in Nord-, Ost- und Mittelhessen im Einsatz. Sie befragten insgesamt 163 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und Arbeitsbedingungen.

Im Rahmen der Prüfung wurde die korrekte Zahlung des Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung überprüft. Darüber hinaus standen auch mögliche Fälle von illegaler und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung im Fokus.

"Unser Zollteam hat vor Ort in 19 Fällen erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, ...Symbolfoto: O|N/Marius Auth

Hinweise auf Unregelmäßigkeiten festgestellt

"Überall, wo Sicherheit eine besondere Rolle spielt - von Veranstaltungen und Einkaufszentren über Unternehmen und Industrieanlagen - kommt das Wach- und Sicherheitsgewerbe zum Einsatz", so definiert Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen, die Sicherheitsbranche.

Überprüft wurden insgesamt 44 Betriebe und 163 Personen. Verteilt auf die Standorte:

  • in Gießen 23 Betriebe und 74 Personen
  • in Kassel 5 Betriebe und 53 Personen
  • in Fulda 13 Betriebe und 17 Personen
  • in Bad Hersfeld 3 Betriebe und 19 Personen
"Unser Zollteam hat vor Ort in 19 Fällen erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, wie Meldeverstöße, Unterschreitung des tariflichen Mindestlohns oder Leistungsbetrug festgestellt. Diese werden nun durch die Auswertung der Geschäftsunterlagen weiter überprüft. Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, werden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet", so Auerswald weiter. (mis/pm) +++


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