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Die Fußfessel nach dem spanischen Modell - Foto: Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

WIESBADEN "Gewalt gegen Frauen ist Gewalt gegen alle"

Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Rhein und Heinz begrüßen Entscheidung

19.11.25 - Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) haben die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes an diesem Mittwoch gelobt.

Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) Fotos: ON Archiv

Regierungschef Rhein sagte: "Die elektronische Fußfessel ist seit ihrer Einführung in Hessen ein großer Erfolg. Unter den Ländern sind wir Vorreiter. Auch auf Bundesebene brauchen wir ein deutlich härteres Vorgehen gegen Frauenschläger. Ich bin deshalb froh, dass das Bundeskabinett heute eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes auf den Weg gebracht hat, die den Einsatz der Fußfessel einheitlich regelt. Das beständige Werben Hessens für dieses wichtige Instrument zum besseren Schutz von Frauen zahlt sich aus. Gewalt gegen Frauen ist Gewalt gegen uns alle."

Justizminister Heinz macht deutlich: "Ein wichtiger Schritt für den besseren Schutz vor häuslicher Gewalt ist getan. Bereits im Jahr 2024 hat Hessen mit einer Bundesratsinitiative den Bund dazu aufgefordert, einen Vorschlag zur Änderung des Gewaltschutzgesetz vorzulegen und den Einsatz der elektronischen Fußfessel auch hier zu ermöglichen. Die neue Bundesregierung hat dann gehandelt und die zentralen Forderungen aus Hessen umgesetzt." Und er ergänzte: "Die vorgesehenen Änderungen erhöhen den Schutz vor gewalttätigen Übergriffen der Ex-Partner. Die Anordnung zum Tragen der Fußfessel soll künftig nach dem Gewaltschutzgesetz bis zu sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeit vorgesehen werden. Das hatten wir bereits in unserer Bundesratsinitiative gefordert, deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass der Bund diese Forderung übernommen hat."

Das sind die Änderungen

Justizminister Christian Heinz (CDU)

Die geplanten Änderungen im Gewaltschutzgesetz sehen – wie in der hessischen Bundesratsinitiative gefordert – vor, dass richterliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz mit der elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Die gefahrenabwehrrechtlichen Möglichkeiten der Polizeigesetze der Länder sind uneinheitlich, zeitlich nur sehr begrenzt und können den Betroffenen daher allenfalls ergänzenden Schutz bieten. Die Änderungen werden nun dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorgelegt, anschließend befasst sich der Bundesrat damit. "Die bisherigen Möglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz und die Polizeigesetze der Länder bieten, können den Opfern häuslicher Gewalt keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. Es ist schlichtweg notwendig, dass richterlich angeordnete Näherungs- und Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz elektronisch überwacht werden. Europäische Staaten wie Spanien haben mit dieser Regelung bereits gute Erfahrungen gemacht", so der Justizminister.

Hessen setzt die spanische Fußfessel ein

In Hessen ist die elektronische Fußfessel neuer Generation im vergangenen Jahr eingeführt worden. Die Länder können sie seitdem bei der der Führungsaufsicht und den jeweiligen Polizeigesetzen anwenden. "So konnte das Schutzniveau für Opfer häuslicher Gewalt bereits jetzt signifikant erhöht werden", betonte der hessische Justizminister.

Die Vorteile der neuen Fußfesselgeneration bestehen darin, dass keine vordefinierten festen Verbotszonen überwacht werden müssen, sondern sich die zu schützende Person in Bewegung befinden kann. Die neue Überwachungstechnik bietet eine technische Lösung durch die sogenannte "DV-Technik". Dabei trägt der zu Überwachende eine elektronische Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommunizieren kann, welche wiederum die gefährdete Person mit sich führt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Überwachten als auch des potenziellen Opfers und verwendet feste wie auch dynamische geografische Sperrzonen, um einen Alarm auszulösen, wenn sich der Überwachte und das potenzielle Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich begegnen.

In Hessen ist die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) angesiedelt. Ihre Aufgabe ist die fachliche Überwachung der Fußfesselträger. Sie nimmt die Ereignismeldungen zu jeder Tages- und Nachtzeit entgegen und bewertet diese im Hinblick auf möglicherweise notwendige Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Führungsaufsicht. (mp/pm) +++


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