
Am Montag ist der Verkauf von Feuerwerk wie hier in einer Aldi-Filiale auch in Fulda gestartet - Foto: Rene Kunze
REGION
KI prüft Sicherheit
Regierungspräsidium kündigt Kontrollen an: Feuerwerksverkauf gestartet
29.12.25 - Raketen und Böller gehören für viele Menschen in NordOstHessen fest zum Jahreswechsel. Der diesjährige Feuerwerksverkauf hat am Montag begonnen. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel führt wieder intensive Kontrollen für einen sicheren Verkauf des Silvesterfeuerwerks im Einzelhandel direkt vor Ort durch.
Ein Augenmerk liegt darauf, dass nur sichere Feuerwerkskörper auf den Markt gelangen. Seit diesem Jahr setzt das RP Kassel bei Kontrollen vor Ort auch vermehrt auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

Feuerwerke sind schön aus, sind aber gefährlich und nicht bei allen Lebewesen beliebt ...Archivbilder: O|N/ Rene Kunze, Marvin Myketin, Hans-Hubertus Braune

Das Regierungspräsidium Kassel will den ordnungsgemäßen Verkauf kontrollieren ...

Das Regierungspräsidium in Kassel
In einer entsprechenden Pressemitteilung erklärt das Regierungspräsidium weiter: Zum Schutz der Beschäftigten und Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Bestimmte Höchstlagermengen dürfen nicht überschritten werden. Nur konformitätsbewertete Feuerwerkskörper dürfen in den Handel gelangen und verwendet werden. Diese Feuerwerkskörper sind mit der von einer benannten Stelle vergebenen Registrierungsnummer und mit dem CE-Zeichen gefolgt von einer vierstelligen Nummer gekennzeichnet.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern muss zuvor dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich angezeigt werden. Den diesjährigen Schwerpunkt der Überprüfungen in den Verkaufsstellen legt das RP auf die korrekte Kennzeichnung der Feuerwerkskörper und die vorliegende Anzeige bei der Behörde. Ob Feuerwerkskörper korrekt gekennzeichnet sind, prüfen die Mitarbeitenden des RP Kassel ab diesem Jahr auch mit einer KI-Software. Weiterhin werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums die höchstzulässigen Lagermengen und die Lagerbedingungen, etwa auf freigehaltene Fluchtwege und eingehaltene Brandschutzmaßnahmen, überprüfen. Bei gravierenden Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen den Händlern empfindliche Bußgelder.
Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer gefährlich
Generell gilt: Die Silvesterknallerei ist immer gefährlich, denn Raketen, Böller und Knaller sind pyrotechnische Gegenstände und enthalten explosionsgefährliche Stoffe. Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und der Kategorie F2 angeboten.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 gehören beispielsweise Knallerbsen, Wunderkerzen, Knallteufel oder Silberregen. Diese Artikel dürfen nicht an Personen unter zwölf Jahren verkauft werden. Eltern sollten ihre Kinder diese "Knaller" sicherheitshalber nicht ohne Aufsicht durch Erwachsene abbrennen lassen.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden. Beim Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorher unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten.
RP warnt: Nicht selbst herstellen
Das RP Kassel warnt ausdrücklich davor, Feuerwerkskörper selbst herzustellen! Das Herstellen und Verwenden von Feuerwerk "Marke Eigenbau" ist lebensgefährlich und strafbar. Die alljährlichen Unfälle mit diesen Explosivstoffen zeigen oft eine verheerende Wirkung. Splitter und andere Wurfstücke werden zu gefährlichen Geschossen, die den "Bastler" und/oder Unbeteiligte ihr Leben lang zeichnen. (hhb) +++