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Ein Sattelzug mit Gefahrgut durfte wegen mangelnder Ladungssicherung nicht weiterfahren - Foto: DEKRA

ALSFELD Fässer drohten herabzufallen

Autobahnpolizei stoppt Gefahrgut-Sattelzug auf der A5 wegen massiver Mängel

25.01.26 - Kontrollkräfte der Schwerverkehrsüberwachung der Autobahnpolizeistation Bad Hersfeld stellten am Montag (19.01.), gegen 12 Uhr, auf der Autobahn A 5 zwischen der Anschlussstelle Alsfeld-Ost und dem Hattenbacher Dreieck einen Sattelzug mit Gefahrgutkennzeichnung fest, dessen seitliche Planen deutlich ausgebeult waren. Der Sattelzug aus Frankreich wurde daraufhin auf einen Autohof begleitet und kontrolliert.

Gefahrgut drohte herabzufallen

Bei der Kontrolle wurden erhebliche Mängel der Ladungssicherung festgestellt. Im hinteren Bereich des Aufliegers waren ungesicherte Paletten mit Fässern während der Fahrt nach außen gerutscht und hatten bereits mehrere Holzeinstecklatten des Aufbaus durchbrochen. Die seitlichen Planen konnten die Ladung nicht mehr zuverlässig zurückhalten. Die insgesamt rund 18 Tonnen Ladung, darunter etwa 5,5 Tonnen Gefahrgut, waren nahezu ungesichert. Große Ladelücken, lose Ladeeinheiten sowie eine unzureichende Sicherung führten zu einer akuten Gefahr des Ladungsverlustes. Transportiert wurden unter anderem hochentzündbare Flüssigkeiten, entzündbare Feststoffe sowie Lithium-Ionen-Batterien. Auch gefährliche Wechselwirkungen der Stoffe untereinander konnten nicht ausgeschlossen werden.

Weiterfahrt vor Ort untersagt

Aufgrund der erheblichen Gefährdung wurde die Weiterfahrt des Sattelzuges durch die Beamten sofort untersagt. Dem Transportunternehmen wurde eine vollständige Entladung des Aufliegers angeordnet. Eine Weiterfahrt ist erst nach vorschriftsmäßiger Beladung, ordnungsgemäßer Ladungssicherung, einer sicheren Ladeeinheitenbildung sowie dem Austausch der beschädigten Aufbauteile erlaubt. Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass in der Zugmaschine ein für den grenzüberschreitenden Güterverkehr nicht mehr zulässiger Fahrtenschreiber verbaut war. Auch hier wurde eine sofortige Umrüstung angeordnet.

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrer und Unternehmer

Gegen den 37-jährigen Fahrer sowie gegen den verantwortlichen Transportunternehmer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die zu erwartenden Bußgelder liegen für den Fahrer im mittleren dreistelligen Euro-Bereich, für den Halter im unteren vierstelligen Bereich. Wegen des unzulässigen Fahrtenschreibers kommt ein weiteres Bußgeld im vierstelligen Eurobereich hinzu. Die Polizei weist darauf hin, dass diese Maßnahme möglicherweise einen schweren Gefahrgutunfall verhindert hat. Aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials werden Gefahrguttransporte auch künftig verstärkt kontrolliert. (pm/ci)+++


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