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Narrenfreiheit gilt nicht im Straßenverkehr: Polizei kontrolliert verstärkt - Symbolbild: Polizeipräsiduum Südosthessen

REGION MKK Appell an alle Partygänger

Narrenfreiheit gilt nicht im Straßenverkehr: Polizei kontrolliert verstärkt

31.01.26 - Die närrischen Tage gehen in die heiße Phase über, überall nimmt die Zahl der Faschingsveranstaltungen und Partys zu und zahlreiche Umzüge laufen durch die Straßen der Städte und Gemeinden.

Auch das Polizeipräsidium Südosthessen hat sich auf die Faschingszeit gut vorbereitet.

In den folgenden Tagen und bis mindestens Aschermittwoch werden die Beamtinnen und Beamten im gesamten Zuständigkeitsbereich wieder verstärkt Kontrollen vornehmen, vor allem im Straßenverkehr. Bei den Überprüfungen, die sowohl mobil als auch stationär durchgeführt werden, achten die Ordnungshütenden insbesondere auf alkohol- und drogenbeeinflusste Fahrer. Anlassbezogen werden die Uniformierten auch ihre Präsenz in den Bereichen rund um Feierlichkeiten, Umzüge und Veranstaltungen erhöhen. Selbstverständlich stehen sie dabei auch für Fragen zur Verfügung.

Damit alle sicher zu den jeweiligen Veranstaltungen und auch wieder nach Hause kommen, appelliert die Polizei an die Umsichtigkeit und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden und gibt einige Ratschläge:

- Alkohol oder andere Drogen am Steuer sind tabu: Selbst bei vermeintlich geringen Mengen ist die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Das gilt im Übrigen nicht nur für Auto- sondern auch für Fahrrad-, Pedelec- oder E-Scooter Fahrer.
- Öffentliche Verkehrsmittel als sichere Alternative: Wer unterwegs feiert, sollte das Auto stehen lassen und lieber auf Bus und Bahn setzen, um sicher hin und zurück zu kommen. Klären Sie am besten vorher, wie Sie später nach Hause kommen.
- Restalkohol nicht unterschätzen: Auch nach einer feucht-fröhlichen Nacht kann der Körper noch Restalkohol im Blut haben. Pro Stunde baut der Körper etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab. Es lohnt sich, dies auch am Morgen danach zu bedenken, bevor man sich hinter das Steuer setzt.
- Mögliche Konsequenzen bei Alkoholfahrten: Die Promillegrenze liegt zwar bei 0,5, doch bereits ab 0,3 Promille kann eine strafrechtlich relevante Trunkenheitsfahrt vorliegen, wenn eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt. Wer mit 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.500 Euro, einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig
- hier drohen der Entzug der Fahrerlaubnis und eine hohe Geldstrafe. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt sogar eine 0,0-Promille-Grenze. Wird diese überschritten, verlängert sich die Probezeit, es müssen ein Aufbauseminar und ein Bußgeld gezahlt werden.
- Kostüm am Steuer? Autofahren im Kostüm ist grundsätzlich erlaubt, solange Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind, das Gesicht nicht verdeckt wird und geeignetes Schuhwerk getragen wird - andernfalls drohen 60 Euro Bußgeld. Bei einem Unfall droht zudem ein möglicher Verlust des Versicherungsschutzes. Im Zweifel sollte das Kostüm erst vor Ort angezogen werden.

"Wir wollen dazu beitragen, dass alle möglichst sicher durch die Jeckenzeit kommen. Jede und jeder kann selbst dazu beitragen, vor allem im Straßenverkehr. Ausgelassen feiern und trotzdem sicher unterwegs sein schließen sich nicht aus. Bei Alkohol am Steuer hört der Spaß aber auf", sagt Polizeisprecher Thomas Leipold. "Wir werden darauf ein besonderes Augenmerk legen und Verstöße konsequent zur Anzeige bringen. Fasching feiern ja, aber nicht auf Kosten der Sicherheit." (pm/hhb) +++


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