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Zu einem ungewöhnlichen Einsatz wurde die Autobahnpolizei am Donnerstag, gegen 22:15 Uhr, gerufen. - Symbolfoto: Pixabay

KIRCHHEIM Sicherheit vor Klicks und Likes

Ungewöhnlicher Einsatz für die Polizei! 25-Jähriger streamt seine Fahrt live

31.01.26 - Seine Fahrt livestreamen - wer macht denn sowas? Zu einem ungewöhnlichen Einsatz wurde die Autobahnpolizei am Donnerstag, gegen 22:15 Uhr, gerufen. Ein aufmerksamer Bürger meldete der Polizei einen Sprinter-Fahrer, der während einer Kurierfahrt auf der A7 in der Nähe von Kirchheim (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) offenbar sein Smartphone nutzte, um seine Fahrt live auf einer bekannten Videoplattform zu streamen.

Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der ...Symbolbilder: O|N Archiv/ Carina Jirsch

Nach bisherigen Erkenntnissen war der 25-jährige Fahrer aus dem Landkreis Ansbach bei winterlichen Straßenverhältnissen mit teils schneebedeckter Fahrbahn unterwegs. Während der Fahrt soll er nicht nur einen Livestream betrieben, sondern auch Fragen aus dem Chat beantwortet haben, die auf dem Display seines Smartphones erschienen.

Beamte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld konnten den beschriebenen Transporter im weiteren Verlauf lokalisieren und schließlich einer Kontrolle unterziehen.

Mindestens 100 Euro Strafe und ein Punkt als Strafe

Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der verbotswidrigen Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt eingeleitet. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen mindestens 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Die Besonderheit dieses Einsatzes: Das mutmaßliche Beweismittel konnte im wahrsten Sinne des Wortes "live" gesichert werden.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Tatbestand der verbotenen Handynutzung bereits dann erfüllt sein kann, wenn ein Handy während der Fahrt bedient oder betrachtet wird. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Smartphone in der Hand gehalten wird. Auch das Ablesen von Nachrichten, das Bedienen eines Displays oder das Interagieren mit einer laufenden Anwendung kann als verbotswidrige Nutzung gelten, sofern hierfür der Blick von der Fahrbahn abgewendet oder das Gerät bestimmungsgemäß verwendet wird.

Ablenkung gehört im Übrigen zu den häufigsten Unfallursachen - insbesondere bei winterlichen Straßenverhältnissen sollte die volle Aufmerksamkeit auf dem Straßenverkehr liegen. Sicherheit geht vor Klicks und Likes. (kg/pm) +++


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