
Gegen einen 24-Jährigen wurde eine Anklage wegen Verdachts des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung erhoben! - Archivfotos: 5VISION.NEWS
FRANKFURT AM MAIN
Zwillingsbrüder (23) gestorben
Nach schrecklichem E-Scooter Unfall: Anklage gegen 24-Jährigen erhoben
30.01.26 - Gegen einen 24-Jährigen wurde eine Anklage wegen Verdachts des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung erhoben! Ihm wird vorgeworfen, am 7. Juli einen tödlichen Unfall in Frankfurt am Main verursacht zu haben. Durch den schrecklichen Unfall waren zwei 23-jährige Zwillingsbrüder gestorben und ein 27-Jähriger war schwer verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Bad Kreuznach Anklage unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der fahrlässigen Tötung zum Schwurgericht des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 6. Julia gegen 2:33 Uhr auf der Mainzer Landstraße in Frankfurt am Main aus Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas und überhöhter Geschwindigkeit einen tödlichen Verkehrsunfall mit einem Elektrokleinstfahrzeug (sog. E-Scooter) verursacht zu haben.
Der Angeschuldigte soll von seiner Fahrspur abgekommen und auf den angrenzenden Fahrradstreifen, den zwei 23-jährige Zwillinge mit dem E-Scooter auf ihrem Heimweg von einem Kinobesuch befuhren, aufgefahren sein. Er soll die Zwillinge unvermittelt überfahren haben, die aufgrund ihrer Verletzungen noch an der Unfallstelle bzw. wenige Stunden später im Krankenhaus verstarben. Ihm wird diesbezüglich eine fahrlässige Tötung in zwei Fällen zur Last gelegt.
Mit 27-Jährigem auf Motorhaube noch weitergerast
Sodann soll der Angeschuldigte seine Fahrt mit gleichbleibender, überhöhter Geschwindigkeit fortgesetzt haben und mit einem weiteren E-Scooter kollidiert sein, der vor den Zwillingen auf dem Fahrradstreifen fuhr. Der 27-jährige Scooter-Fahrer soll durch den Zusammenstoß auf die Motorhaube des Fahrzeugs aufgeladen worden sein, wobei sich sein Bein und der E-Scooter am Fahrzeug verhakt haben sollen.
Obwohl der Angeschuldigte die Zusammenstöße mit beiden E-Scootern bemerkt und erkannt haben soll, dass der 27-Jährige auf seiner Motorhaube liegt, soll er sich dazu entschlossen haben, keine Bremsung einzuleiten und mit gleichbleibender Geschwindigkeit weiterzufahren. Durch die Fahrtgeschwindigkeit soll der Geschädigte in die Windschutzscheibe hineingedrückt worden sein, wobei sein Kopf die Scheibe durchgeschlagen haben soll. Er soll anschließend über eine Strecke von etwa 70 Meter auf der Motorhaube transportiert worden sein, bis er schließlich auf die Fahrbahn gefallen und auf den Straßenbahnschienen liegen geblieben sein soll. Der Geschädigte erlitt schwerwiegende Verletzungen und befand sich zeitweise im Koma. Er musste sich mehreren Operationen unterziehen und verlor seinen rechten Unterschenkel durch Amputation. Der Angeschuldigte soll nicht angehalten haben und ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen vom Unfallort geflüchtet sein, um seine Beteiligung an den beiden Zusammenstößen mit den E-Scootern zu verschleiern und unerkannt zu bleiben. Zu diesem Zweck soll er auch das stark beschädigte Tatfahrzeug an einem abgelegenen Ort abgestellt und das Kennzeichen entfernt haben.
Einige Stunden später soll sich der Angeschuldigte jedoch der Polizei gestellt und als Unfallverursacher zu erkennen gegeben haben. Nachdem das Verfahren diesbezüglich zunächst wegen des Verdachts des versuchten Totschlags geführt wurde, haben die weiteren Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Verwirklichung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht ergeben. Ihm wird deshalb im Zusammenhang mit der zweiten Kollision neben schwerer Körperverletzung auch ein versuchter Mord vorgeworfen. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 15. Juli in Untersuchungshaft. Das Landgericht Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. (kg/pm) +++