Der 51-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, ihrer Internetbekannschaft einen Goldbarren im Wert von 80.000 Euro geraubt zu haben - Symbolbilder: pixabay

HANAU Raub und schwere Körperverletzung

52-Jährige betäubt ihre Internetbekanntschaft und stiehlt ihm Goldbarren

21.03.26 - Die Große Strafkammer am Landgericht Hanau hat nach einigen Verzögerungen jetzt das Urteil gegen eine 52-jährige Angeklagte gesprochen, der schwerer Raub und Körperverletzung vorgeworfen worden war. Die Frau wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt und die Einziehung von 76.000 Euro des Wertersatzes angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte der im Jahr 1974 in Groß-Umstadt geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit vorgeworfen, sich am 10. Dezember vor drei Jahren mit einem heute 61-jährigen Mann in dessen Wohnung in Bad-Soden-Salmünster verabredet zu haben. Die Angeklagte und der später Geschädigte hatten sich zuvor über eine Online-Dating-Plattform kennengelernt und verabredet. Die 52-Jährige hatte vorgegeben, den Abend mit dem Bekannten verbringen zu wollen. Tatsächlich beabsichtigte sie aber, dem Mann einen Goldbarren zu stehlen, von dessen Existenz er ihr vorher erzählt hatte.

Romantisches Date endete mit Körperverletzung und Raub

In der Wohnung des Zeugen hatten die beiden zunächst zu Abend gegessen und Fernsehen geschaut. Anschließend soll die Angeklagte den Zeugen gebeten haben, im Badezimmer ein Bad einzulassen.

Sein Getränk hatte die Frau mit Schlafmittel versetzt.

Während seiner kurzen Abwesenheit hatte die 51-Jährige in das auf dem Wohnzimmertisch stehende Glas des Mannes mit Vanillelikör ein Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie ein weiteres Schlafmittel gegeben. Nachdem der Mann das Getränk nichtsahnend zu sich genommen hatte, verspürte er starke Übelkeit und Müdigkeit und verlor schließlich das Bewusstsein. Nachdem sie den Mann auf diese Weise betäubt hatte, stahl die Angeklagte ihm aus der Schublade seines Nachttischs einen Goldbarren von einem Kilo Gewicht sowie fünf 100-Gramm-Goldbarren im Gesamtwert von rund 80.000 Euro, um damit dann die Wohnung zu verlassen, bevor der ohnmächtige Mann wieder zu sich kam.

Die mehrfach einschlägig vorbestrafte Frau stritt vor Gericht bis zuletzt alle Tatvorwürfe ab. Ursprünglich war der Prozess am Landgericht Hanau gegen die Frau bereits für Ende April 2025 geplant worden, musste aber verschoben werden, so dass eine Neuterminierung erforderlich war. Das Landgericht hatte vier Prozesstage anberaumt, doch weil die Frau mehrfach aus angeblichen Krankheitsgründen nicht zu den Terminen erschienen war, hatte sich die Urteilsverkündung bis jetzt verzögert. (ci)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum
Cookie-Einstellungen anpassen

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Whatsapp
Instagram
TikTok

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön