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Die Autobahnpolizei stoppte einen massiv überladenen Klein-Lkw auf der Autobahn - Foto: Polizeipräsidium Osthessen

BAD HERSFELD Massiv überladen

Fast doppelt so schwer wie erlaubt: Autobahnpolizei stoppt Klein-Lkw

14.02.26 - Überladene Fahrzeuge stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar. Gerade bei Klein-LKW fällt die erlaubte Nutzlast oft gering aus - was Transportunternehmer, Disponenten und Fahrzeugführer regelmäßig vor Herausforderungen stellt. Dass diese Grenzen jedoch nicht ignoriert werden dürfen, zeigte eine Verkehrskontrolle der spezialisierten Verkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld am Mittwoch (11.02.) auf der A4 in der Nähe von Bad Hersfeld.

Um die Problematik verständlich einzuordnen, lohnt ein Blick auf die grundlegenden Begriffe: Das Leergewicht beschreibt das Gewicht eines Fahrzeugs inklusive Betriebsstoffe, jedoch ohne Ladung. Die Nutzlast gibt an, wie viel Gewicht zusätzlich geladen werden darf. Addiert man Leergewicht und maximale Nutzlast, ergibt sich die zulässige Gesamtmasse, die aus Gründen der Verkehrssicherheit keinesfalls überschritten werden darf.

Auf einer Streifenfahrt fiel den Beamten ein Klein-LKW aus Polen auf, der augenscheinlich aufgrund seiner Ladung eine deutliche Seitenneigung aufwies. Nahe der Anschlussstelle Bad Hersfeld wurde das Fahrzeug daraufhin angehalten und kontrolliert. Beim Blick in die Fahrzeug- und Ladungspapiere staunten die Einsatzkräfte nicht schlecht: Bei einer im Fahrzeugschein ausgewiesenen Nutzlast von lediglich 380 Kilogramm und einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 Kilogramm wiesen die mitgeführten Frachtpapiere eine Beladung von 3.400 Kilogramm aus.

Eine anschließende Verwiegung auf der Brückenwaage einer ortsansässigen Metall-Großhandlung brachte schließlich Gewissheit: Das Fahrzeug brachte knapp 7.000 Kilogramm auf die Waage und war damit 99,14 Prozent überladen - nahezu doppelt so schwer wie erlaubt. Doch damit nicht genug: Der ukrainische Fahrzeugführer hatte zudem die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert und konnte keinerlei Aufzeichnungen über Fahr-, Arbeits- und Ruhezeiten vorlegen.

Die Weiterfahrt wurde daraufhin untersagt. Erst nach der Umladung auf ein geeignetes Transportfahrzeug, einer vorgeschriebenen Ruhepause sowie der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Auch der verantwortliche Unternehmer muss nun mit einem Bußgeld in mindestens dreistelliger Höhe rechnen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, dass Überladungen nicht nur ordnungswidrig sind, sondern das Fahrverhalten, den Bremsweg und die Stabilität eines Fahrzeugs massiv beeinträchtigen - mit potenziell lebensgefährlichen Folgen für alle Verkehrsteilnehmer. (mp/pm) +++


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