Das Urteil für den 60-jährigen Angeklagten ist am Montag am Landgericht gefallen. Rechts der Verteidiger Dr. Rudolf Karras. - Archvibilder: O|N / ci

FULDA Missbrauchsprozess am Landgericht

Urteil zum Strafmaß gefallen: Fünf Jahre und vier Monate Gefängnis!

31.03.26 - Im Verfahren um schweren sexuellen Missbrauch hat das Landgericht Fulda am Montag ein Urteil verkündet: fünf Jahre und vier Monate Haft für den Angeklagten. Zuvor war er bereits in mehreren Punkten schuldig gesprochen worden.

Im Missbrauchsverfahren, über das OSTHESSEN|NEWS bereits berichtet hatte, ist nun das Urteil zum Strafmaß gefallen. Das Landgericht Fulda verurteilte den bereits zuvor schuldig gesprochenen Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten.

Richter Leon Möller und Richterin Dr. Bettina Stade.

Der 60-Jährige war bereits 2023 rechtskräftig verurteilt worden - unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, teils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie der Herstellung kinderpornografischer Inhalte. Auch Vergewaltigung sowie der Besitz entsprechender Inhalte gehörten zu den abgeurteilten Taten. Grundlage dafür waren ein früheres Urteil des Landgerichts sowie ein bestätigender Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Im aktuellen Verfahren ging es ausschließlich um das Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterinnen der Nebenklage hatten eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte dagegen auf drei Jahre und sieben Monate, wovon ein Teil der Strafe als bereits verbüßt gelten sollte.

Das Landgericht Fulda. Archivbild: O|N

Das Gericht folgte nun weitgehend der Linie der Anklage. In der Entscheidung heißt es weiter: "Von dieser Freiheitsstrafe gilt ein Monat als vollstreckt." Zudem habe der Angeklagte "die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen", ebenso die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen und die Kosten der Revisionsverfahren. Das schreibt das Landgericht Fulda in einer offiziellen Stellungnahme am Montag.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann erneut Revision eingelegt werden. (ems) +++


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