Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld musste sich ein Mann aus Bebra wegen mehrerer Sexualdelikte verantworten. - Fotos: Constantin von Butler

BAD HERSFELD Täter vorbestraft

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Angeklagter aus Bebra gesteht vor Gericht

20.05.26 - Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld musste sich am Dienstag ein Mann aus Bebra wegen mehrerer Sexualdelikte verantworten. Dem heute 34-Jährigen wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte beschafft, gespeichert und teilweise auch weitergeleitet zu haben. Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigte sich, wie sensibel das Verfahren war. Es geht um Menschen, die zu jeder Zeit besonderen Schutz in der Gesellschaft verdient haben.

Der 1991 in Bamberg geborene Mann lebt heute in Bebra, ist geschieden, hat keine Kinder und ist deutscher Staatsangehöriger. Auf die Vorwürfe angesprochen erklärte er zunächst nur: "Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll." Kurz darauf wurde die Verhandlung unterbrochen, damit sich der Verteidiger mit seinem Mandanten besprechen konnte.

Dem 34-Jährigen wurde vorgeworfen, kinderpornografische Inhalte beschafft, gespeichert ...Grafik: O|N

Nach der Pause räumte die Verteidigung die Vorwürfe weitgehend ein. Dem Angeklagten sei "die ganze Geschichte peinlich", erklärte sein Anwalt. Man verzichte zudem auf die Rückgabe sämtlicher sichergestellter Datenträger. Auch der Angeklagte selbst gab schließlich zu, Dateien heruntergeladen, gespeichert und mit anderen Personen getauscht zu haben.

"Aus Dummheit" – Angeklagter äußert sich vor Gericht

Die Inhalte zeigten nach Angaben der Anklage unbekleidete Kinder unter 14 Jahren sowie schwere sexuelle Misshandlungen von Kindern. Über Chatprogramme sollen außerdem Dateien verschickt worden sein, die sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern zeigen.

Laut Anklage zeigten die Inhalte unbekleidete Kinder unter 14 Jahren sowie schwere ...Symbolfoto: Pixabay

Bereits 2023 war der Mann wegen Chats mit einem 13-jährigen Mädchen zu einer Bewährungsstrafe ...Fotos: Constantin von Butler

Vor Gericht wurde auch ein früheres Urteil gegen den Angeklagten thematisiert. Im September 2023 war er bereits zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Hintergrund waren Chats mit einem damals 13-jährigen Mädchen, das er über TikTok kennengelernt hatte. Dabei soll er dem Mädchen Videos von sich geschickt haben, die sexuelle Handlungen an sich selbst zeigten. Die damalige Bewährungsstrafe wäre im Herbst 2026 ausgelaufen.

Die jetzt verhandelten Taten lagen zeitlich allerdings noch davor. Nach Angaben des Gerichts stammten die kinderpornografischen Inhalte aus dem Jahr 2021, die Chats mit dem Mädchen aus Anfang 2022. Gleichzeitig betonte er, keine pädophile Neigung zu haben. Warum er die Dateien dennoch heruntergeladen, gespeichert und weitergeleitet habe, beantwortete er knapp mit den Worten: "Aus Dummheit."

"Hinter jeder Datei stehen reale Kinder"

In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe als erwiesen an. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass hinter jeder Datei reale Kinder stünden, die missbraucht worden seien. Unter Einbeziehung des früheren Urteils beantragte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Gleichzeitig sprach sie sich wegen einer positiven Sozialprognose für eine Bewährungsstrafe aus. Gefordert wurden fünf Jahre Bewährung, ein Bewährungshelfer für die ersten zwei Jahre, regelmäßige Gespräche bei der Polizei sowie eine Geldauflage von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

Das Amtsgericht in Bad Hersfeld

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er habe die Dateien "aus Dummheit" heruntergeladen ...

Auch die Verteidigung stellte sich im Kern nicht gegen diese Einschätzung. "Ich bin nicht hier, um das Ganze schön zu reden", erklärte der Anwalt. Die Taten lägen inzwischen rund fünf Jahre zurück. Der Angeklagte habe seinen Fehler erkannt. Eine Bewährungsstrafe sei deshalb angemessen.

Das Gericht folgte im Wesentlichen dieser Bewertung. Unter Einbeziehung des früheren Urteils verurteilte die Richterin den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und eine Geldstrafe zahlen.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil und verzichtete auf Rechtsmittel. (Constantin von Butler) +++


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