"Eben sind zwei Kampfjets sehr tief über Bad Hersfeld geflogen" - diese Nachricht erreichte unsere Redaktion am Montagnachmittag. Doch was war gegen 15:30 Uhr über der Stadt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu sehen? - Symbolfotos: pixabay

BAD HERSFELD "Vorbereitung muss sichergestellt werden"

Tornado‑Alarm am Montagnachmittag: Bundeswehr bestätigt Tiefflug

20.05.26 - "Eben sind zwei Kampfjets sehr tief über Bad Hersfeld geflogen" - diese Nachricht erreichte unsere Redaktion am Montagnachmittag. Doch was war gegen 15:30 Uhr über der Stadt im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zu sehen? OSTHESSEN|NEWS hat beim Luftfahrtamt der Bundeswehr nachgefragt und am Dienstagmittag eine Antwort erhalten.

Immer wieder wenden sich interessierte Leserinnen und Leser an unsere Redaktion und klären darüber auf, was am Himmel zu sehen ist. So kam es beispielsweise im Dezember 2025 zu Tornado-Kampfjets über Fulda und im April 2026 zu zwei Transportflugzeugen vom Typ A400M - auch über der Domstadt.

Routineübungs- und Ausbildungsflugbetrieb

"Bei dem von Ihnen gemeldeten Flugbetrieb vom 18. Mai 2026 handelte es sich um zwei Tornado-Kampfjets des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 aus Büchel, die den Bereich Bad Hersfeld um 15:28 Uhr Ortszeit in nordöstliche Richtung in einer Höhe von etwa 150 Metern über Grund mit einer Geschwindigkeit von 833 Kilometern pro Stunde überflogen", erklärte Marc Reuschl, ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. "Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen Routineübungs- und Ausbildungsflugbetriebs durchgeführt wurde, unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen." Von einer Gefahr oder Ähnlichem kann also nicht ausgegangen werden.

"Nach den uns vorliegenden Daten erfolgte der Einsatz, welcher im Rahmen des täglichen ...

"Die Streitkräfte müssen die Vorbereitung auf Einsätze zur Krisenbewältigung sicherstellen und gleichzeitig einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge gewährleisten", so Reuschl. Simulatoren würden zwar immer häufiger genutzt, könnten reale Übungsflüge aber nicht vollständig ersetzen.

Interessierte können sich direkt an das Bürgertelefon wenden

Grundsätzlich ist militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig und ist nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen. Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe für Kampfflugzeuge beträgt 500 Fuß (rund 150 Meter) über Grund. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist für Kampfflugzeuge eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (etwa 600 Metern) über Grund einzuhalten.

Wer ungewöhnliche Flugbewegungen melden oder sich informieren möchte, kann sich ...

Zwar versucht die Bundeswehr, dicht besiedelte Gebiete möglichst zu meiden - doch in einem Land wie Deutschland stößt dieses Vorhaben schnell an Grenzen. Wetter, verfügbare Übungsräume, Personal, Material und operative Anforderungen bestimmen die Flugplanung.

Wer ungewöhnliche Flugbewegungen melden oder sich informieren möchte, kann sich direkt an das Bürgertelefon des Luftfahrtamtes der Bundeswehr wenden. Weitere Hintergründe zum militärischen Flugbetrieb stellt die Bundeswehr zudem online bereit. (mis) +++


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