Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler rund 500 Gramm Marihuana, 45 Gramm Haschisch und 35 Gramm Amphetamin. - Symbolbild: Pixabay

BAD HERSFELD Schizophrenie-Patient vor Gericht

"Ich höre permanent Stimmen": Suizid-Hinweise führen zu großem Drogenfund

03.06.26 - Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld musste sich am Dienstag ein 33-jähriger Mann aus Kassel verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in Heringen (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) mit Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen mehr als 500 Gramm Cannabisprodukte, Amphetamin, eine hohe Bargeldsumme und die Frage, ob die Drogen tatsächlich nur für den Eigenbedarf bestimmt waren.

Der Angeklagte, geboren 1993 in Bad Hersfeld, lebt heute in Kassel. Er ist ledig, deutscher Staatsangehöriger, hat eine Ausbildung in der Altenpflege abgeschlossen und lebt derzeit von Bürgergeld. Zum Zeitpunkt der Tat wohnte er noch bei seiner Mutter in Heringen.

Vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld musste sich ein 33-jähriger Mann wegen des Besitzes ...Archivfotos: O|N / Moritz Pappert

Durchsuchung bringt zahlreiche Beweismittel ans Licht

Die Staatsanwaltschaft ging zunächst von einem gewinnbringenden Handel aus. In der Wohnung fanden die Beamten rund 35 Gramm Amphetamin, etwa 500 Gramm Marihuana und rund 45 Gramm Haschisch. Zudem wurden eine Feinwaage und handschriftliche Notizen entdeckt, die nach Auffassung der Ermittler als sogenannte "Tickerlisten" gedeutet werden konnten. Auch auf dem Mobiltelefon fanden sich Nachrichten mit Codewörtern, die auf Drogengeschäfte hindeuten könnten.

Der Angeklagte räumte den Besitz der Drogen ein, bestritt jedoch einen gewinnbringenden ...Fotos: Constantin von Butler

Vor Gericht sprach der Mann offen über seine Erkrankung an paranoider Schizophrenie. ...

"Ich höre permanent Stimmen"

Der Verteidiger zeichnete jedoch ein anderes Bild seines Mandanten. Dieser leide seit rund vier Jahren an paranoider Schizophrenie. Ein entsprechender Arztbrief liege vor. Der Angeklagte werde medikamentös behandelt und müsse zeitweise auch stationär behandelt werden.

Vor Gericht sprach der Mann offen über seine Erkrankung. "Ich höre permanent Stimmen", sagte er. Außerdem glaube er, dass Telepathie existiere. Den Besitz der Drogen bestritt er nicht. Die gesamte Menge sei jedoch ausschließlich für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen.

Nach seinen Angaben habe er seit seinem 15. Lebensjahr regelmäßig Betäubungsmittel konsumiert. Erst seit der Durchsuchung sei er clean. Das Marihuana habe er selbst in seinem Zimmer angebaut - Haschisch und Amphetamin habe er hingegen gekauft. Von wem, wollte er vor Gericht nicht sagen. Seine Konsumgewohnheiten beschrieb er mit den Worten: "Das Amphetamin war mein Kaffee - das Marihuana zum Runterkommen."

Auch die bei der Durchsuchung gefundenen 8000 Euro seien nicht durch Drogenhandel verdient worden. Das Geld habe er über Jahre angespart. Von seinem Bürgergeld habe er monatlich mindestens 200 Euro zurückgelegt. Seine Mutter bestätigte als Zeugin, dass ihr Sohn schon immer äußerst sparsam gewesen sei und kaum Geld ausgegeben habe.

Die Staatsanwaltschaft rückte im Laufe des Verfahrens vom ursprünglichen Vorwurf ...

Mehrere Polizeibeamte schilderten die Hintergründe der Ermittlungen und die Ergebnisse ...

Hinweise nach Einsatz wegen Suizidabsichten

Mehrere Polizeibeamte schilderten die Hintergründe der Ermittlungen. Ein Ermittler der Kriminalpolizei berichtete, dass die Durchsuchung auf eine Zeugenaussage zurückgegangen sei. Zuvor habe es einen Einsatz wegen angedeuteter Suizidabsichten gegeben. Dabei seien erste Hinweise auf größere Mengen Betäubungsmittel aufgefallen. Ein weiterer Polizeibeamter schilderte, dass man beim Betreten der Wohnung zwar Anbauutensilien und später größere Mengen Betäubungsmittel gefunden habe. Typische Gegenstände für den Verkauf wie Verpackungsmaterial oder Tütchen seien jedoch nicht vorhanden gewesen. Lediglich eine Feinwaage sei entdeckt worden. Die Bargeldsumme habe allerdings den Verdacht eines Handels begründet.

Das Urteil ist rechtskräftig

In ihrem Plädoyer rückte die Staatsanwaltschaft schließlich vom Vorwurf des Handeltreibens ab. Zwar sei die Menge erheblich gewesen, konkrete Beweise für einen Verkauf gebe es jedoch nicht. Beantragt wurden sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht folgte dieser Einschätzung. Der Angeklagte wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und Cannabis in nicht geringer Menge zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 500 Euro an die Wohnraumhilfe Bad Hersfeld zahlen.

Nach Auffassung des Gerichts war das sichergestellte Rauschgift für den Eigenkonsum bestimmt. Die Richterin zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte sein Leben inzwischen wieder besser im Griff habe und nicht erneut straffällig werde. Das Urteil ist rechtskräftig - auf Rechtsmittel wurde verzichtet. (Constantin von Butler) +++


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