F - O|N Archivbild: Marius Auth

REGION Verkehrswende in Hessen

Nach Urteil zur Verkehrswende: Pro Bahn fordert Ausbaupläne für ÖPNV

22.07.26 - Hessen nimmt Urteil zur "Verkehrswende in Hessen" zur Kenntnis: Die Landesregierung verweist darauf, den öffentlichen Personennahverkehr weiter stärken zu wollen und in den Jahren 2025 bis 2027 jährlich mehr als 1,2 Milliarden Euro für Bus und Bahn bereitzustellen. Die Summe setzt sich zusammen aus Bundesmitteln, den Regionalisierungsmitteln und Landesmitteln. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Höhe der Mittel, sondern auch, welche konkreten Verbesserungen für die Fahrgäste daraus entstehen.

"Wenn die Landesregierung betont, sie wolle mehr für den ÖPNV tun, dann muss sie jetzt auch sagen, was genau sie plant: Welche Linien werden häufiger fahren? Wo werden Abend- und Wochenendangebote verbessert? Welche weiteren Bahnstrecken sollen reaktiviert oder ausgebaut werden? Und wann spüren die Fahrgäste diese Verbesserungen im Alltag?", erklärt Pro Bahn Hessen.

Foto: Pro Bahn & Bus e.V.

Pro Bahn fordert verbindlichen ÖPNV-Ausbau statt allgemeiner Ankündigungen

– Dichtere Takte: mehr Fahrten auf stark nachgefragten Bahn- und Buslinien, insbesondere im Berufsverkehr sowie in den Abendstunden und am Wochenende.
– Bessere Anschlüsse: verlässliche Umsteigebeziehungen zwischen Regionalbahn, S-Bahn, Bus und Straßenbahn, damit Reiseketten auch außerhalb der Ballungsräume funktionieren.
– Stärkung des ländlichen Raums: ein landesweites Mindestangebot mit regelmäßigen Verbindungen, auch dort, wo heute nur wenige Fahrten am Tag stattfinden.
– Reaktivierung und Ausbau von Bahnstrecken: konkrete Zeitpläne für Machbarkeitsstudien, Planung, Finanzierung und Umsetzung.
– Mehr Zuverlässigkeit: Maßnahmen gegen Zugausfälle, Verspätungen und überfüllte Fahrzeuge sowie transparente Informationen bei Störungen.
– Barrierefreie und attraktive Stationen: schnellere Modernisierung von Bahnhöfen und Haltestellen, sichere Zugänge, Wetterschutz und gute Fahrgastinformation.

Archivfoto: Felix Weigl

Archivfotos (4): Marvin Myketin

Das Urteil klärt die verfassungsrechtliche Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens. Es beantwortet aber nicht die politische Frage, wie Hessen die Mobilität der Zukunft organisiert. Gerade deshalb darf die Entscheidung nicht als Schlusspunkt verstanden werden. Die große Unterstützung für das Volksbegehren zeigt, dass viele Menschen in Hessen bessere Alternativen zum Auto erwarten – besonders dort, wo Bus und Bahn bislang keine echte Wahlmöglichkeit bieten.

Pro Bahn fordert die Landesregierung daher auf, zeitnah einen konkreten ÖPNV-Umsetzungsplan vorzulegen. Dieser muss für Fahrgäste nachvollziehbar darstellen, welche Angebotsverbesserungen in welchem Zeitraum finanziert und umgesetzt werden. Mehr Geld für den ÖPNV ist ein wichtiger Schritt – entscheidend ist aber, dass daraus mehr Züge, mehr Busse, bessere Anschlüsse und ein verlässlicheres Angebot entstehen. (jk/pm) +++


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