Der 32-jährige Angeklagte und sein Verteidiger - Fotos: ci

FULDA Ominöser "Mr. X" und sein "Ring"

Bizarrer Fall von sexueller Nötigung: Freund zu Porno-Aufnahmen erpresst

26.08.26 - Der Fall, der seit Dienstag vor der 1. Strafkammer des Fuldaer Landgerichts verhandelt wird, unterscheidet sich deutlich von den sonst üblichen Verfahren und verdient durchaus die Überschrift "bizarr". Dem Angeklagten wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum diverse sexuelle Handlungen zulasten seines damals besten Freundes begangen zu haben.

Der Verteidiger, der Nebenklagevertreter und der Staatsanwalt

Dem heute 32 Jahre alten Mann aus Eichenzell wird zur Last gelegt, bereits im Jahr 2010 unter dem Pseudonym "Mr. X" online zu seinem Freund Kontakt aufgenommen zu haben. Als "Mr. X" suggeriert er seinem Opfer, ein "Kreis" mächtiger Männer verlange, dass er mit dem Angeklagten, der in ihn verliebt war, eine homoerotische Beziehung aufnehmen und diese pornografisch dokumentieren müsse. Sollte er sich weigern, würde der ominöse Kreis die öffentliche Reputation des Geschädigten und seiner Familie durch die Veröffentlichung kompromittierenden Materials zerstören. Angeklagt ist schwerer sexueller Missbrauch im Sinne von Vergewaltigung, Nötigung und Brandstiftung. Der Geschädigte wird als Nebenkläger von Rechtsanwalt Christian Celsen vertreten.

Damals um das Jahr 2010 hatte der Angeklagte zunächst den Account seines Freundes gehackt und sich ihm online als ein Psychologe vorgestellt, der für den "Kreis" die Anfertigung des pornografischen Videomaterials verlangte. Um seinem Opfer zu verdeutlichen, welche Repressalien auf ihn zukämen, wenn er sich diesem Ansinnen verweigerte, wurde ihm ein Foto des Personalausweises seines Vaters zugesandt, das sich der Angeklagte verschafft hatte. Mit solchen fortgesetzten Drohungen erreichte er, dass die beiden Jugendlichen eine jahrelange homosexuelle Beziehung gegen den Willen des Nebenklägers führten. Die dabei angefertigten pornografischen Fotos und Videos dienten dann zu weiteren Erpressungen des Nebenklägers.

Erst die Freundin überzeugte ihn, seinen Erpresser anzuzeigen

2019 verliebte sich das Opfer in seine heutige Ehefrau und begann eine Beziehung mit ihr, von der der Angeklagte nichts wusste. Als der Geschädigte ihm 2021 die Beziehung offenbarte und erklärte, er wolle sie heiraten, reagierte der Angeklagte mit neuerlicher Drohung und Erpressung. Er behauptete, dass "Mr. X" und der hinter ihm stehende "Ring" das nicht akzeptieren würden. Er müsse seine Freundin verlassen und weiter mit dem Angeklagten zusammen pornografische Videos liefern, wenn er nicht wolle, dass das bereits vorliegende pornografische Material veröffentlicht werde.

Hierzu übermittelte der Angeklagte als Mr. X ein detailliertes "Drehbuch" für die verlangten Porno-Clips, das an vier "Drehtagen" im März 2021 in einer angemieteten Ferienwohnung "abgearbeitet" wurde. Enthalten waren diverse orale und anale Penetrationen. Um sein Opfer weiter gefügig zu machen, zündete der Angeklagte die Gartenhütte seiner Mutter mittels einer brennenden Gasflasche an und suggerierte dem Geschädigten, dass Mr. X und der Ring die Tat als Warnung verübt hätten und man weitere Sex-Videos drehen müsse, um Schlimmeres zu verhindern. Erst als die Freundin des Nebenklägers von der Lügengeschichte und Dauernötigung erfuhr, konnte sie ihren Partner davon überzeugen, dass er einem Erpresser aufgesessen war, und ihn zu einer Anzeige bei der Polizei bewegen.

Vorsitzender Richter Dr. Jörg Weddig und Beisitzer Richter Christoph Marg ...

Gleich nach der Anklageverlesung stellten sowohl der Verteidiger des 32-Jährigen als auch der Nebenklagevertreter den Antrag, die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung auszuschließen, um die Persönlichkeitsrechte ihrer jeweiligen Mandanten zu schützen. Diesen Anträgen gab die Kammer statt. Es sind vier weitere Verhandlungstage bis zum 4. September terminiert worden. (ci)+++


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