Die Briefwahl zum Ausländerbeirat soll widerholt werden - Fotos: ON Archiv

REGION Poseck für Änderung der Briefwahl

Wiederholung der Briefwahl des Ausländerbeirats: Klage vor Verwaltungsgericht

03.09.26 - Es gab schwere Vorwürfe bei der Kommunalwahl im März 2026 in Fulda: Ein Mitglied des Ausländerbeirats soll vor der Kommunalwahl Druck auf Wahlberechtigte ausgeübt haben, damit sie ihm, beziehungsweise seiner Wählergruppierung, ihre Stimme geben. Gegenüber der Hessenschau zeigt sich Innenminister Roman Poseck (CDU) jetzt offen für gesetzliche Änderungen bei der Briefwahl.

Unklar ist jedoch, welche Änderungen infrage kommen. Laut dem Bericht stellt Poseck aber die Briefwahl nicht grundsätzlich infrage. Sie sei die Voraussetzung dafür, dass "Berufstätige, ältere oder kranke Menschen ihr Wahlrecht ausüben könnten".

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU)

"Gleichwohl ist es Aufgabe aller, die rechtlich und organisatorisch für Wahlen verantwortlich sind, mögliche Fehlentwicklungen zu beobachten und erforderlichenfalls darauf durch organisatorische oder gesetzliche Anpassungen zu reagieren," erklärte Poseck gegenüber der Hessenschau.

Mit Gewalt zu Kreuz genötigt

Hintergrund: Nach Auskunft eines Informanten soll ein Fuldaer Mandatsträger und Bewerber einer Wählergruppe jemandem vor der Kommunalwahl in einem Lokal in der Heinrichstraße mit Gewalt gedroht und ihn dazu genötigt haben, ein Kreuz auf einem Wahlzettel an seinem Namen zu machen. Doch der so Genötigte weigerte sich, ging stattdessen zur Polizei und erstattete Anzeige. Auslöser der Debatte sind massive Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Urnen- und der Briefwahl bei der Wahl des Ausländerbeirats am 15. März.

Die Debatte sorgte für Diskussion - nicht nur im Fuldaer Stadtschloss

Im Mai hatte die Stadtverordnetenversammlung schließlich beschlossen, dass die Briefwahl zum Ausländerbeirat wiederholt werden soll. Das hatte zuvor auch der Wahlprüfungsausschuss mit großer Mehrheit empfohlen. Betroffen sind davon rund 540 Briefwähler.

Gegen den Beschluss der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung zur Wiederholung der Briefwahl des Ausländerbeirats wurde jedoch am 13. August Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Kassel erhoben. Das teilt die Pressestelle der Stadt Fulda auf Nachfrage mit. "Eine Wiederholungswahl kann erst anberaumt werden, wenn die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung bzw. des VG Kassel rechtskräftig wird", heißt es aus der Pressestelle weiter. (Moritz Pappert) +++


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