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In der Hauskapelle des Familienbildungshauses der Diözese Würzburg fand ein Abschlussgottesdienst mit der Übergabe der Berufungsurkunden, unterzeichnet von Bischof Friedhelm Hofmann, statt - Fotos: Friedrich
24.11.10 - Bad Königshofen
"Liturgische Kleidung erlaubt" - 25 neue Kommunionhelfer berufen
Kommunionhelfer sind in der katholischen Kirche mehr denn je gefragt. Das sagte Rudolf Heller, Rektor des Familienbildungshauses der Diözese Würzburg in Bad Königshofen, bei einer Schulung 25 neuer Kommunionhelfer aus Unterfranken. Kommunionhelfer teilen nämlich nicht nur die Kommunion aus, sondern können auch Andachten halten oder auch Krankenkommunionen übernehmen. Wenn ein Pfarrer zu alt oder krank ist und die Monstranz bei der Fronleichnamsprozession zum Beispiel zu schwer ist, darf diese auch ein Kommunionhelfer tragen, aber keinen Segen damit spenden. Sie entlasten mit diesen Diensten die Pfarrer, die heute oft bis zu zehn Ortschaften zu betreuen haben. Damit sie aber noch besser im liturgischen Dienst zu erkennen sind, bat der Rektor die neuen Kommunionhelfer in den Pfarreien darauf hinzuwirken, dass sie auch liturgische Kleidung tragen dürfen. Zum Beispiel ein langes weißes Gewand, eine sogenannte Mantelalbe. Bislang ist das nur ganz selten der Fall.
Bildunterschrift: 25 Mitglieder der verschiedenen Pfarreiengemeinschaften aus Unterfranken erhielten im Familienbildungshaus der Diözese Würzburg von Rektor Rudolf Heller Informationen über die Aufgaben eines Kommunionhelfers. Gezeigt wurden dabei auch die liturgischen Gefäße, wie hier die Monstranz, in die Kommunionhelfer auch die Hostie geben dürfen.
Die neuen Kommunionhelfer sind von Bischof Friedhelm Hofmann zunächst auf fünf Jahre berufen, sollen an Kursen teilnehmen und können dann immer wieder auf weitere Jahre ihren Dienst ausüben. Bei der ganztägigen Schulung hatte Rektor Heller natürlich auch die liturgischen Gefäße mitgebracht. Dazu gehörte der Kelch ebenso, wie Hostien oder auch eine Monstranz. Nicht schlecht staunten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer als sie erfuhren, dass ein Kommunionhelfer mehr kann als nur Kommunion austeilen. Dazu gehört zum Beispiel die Krankenkommunion. Hier rankten sich die Fragen denn auch darum, wie dies vor sich geht und wie man sich verhalten soll. Rektor Heller verwies darauf, dass oftmals schon ein entsprechender Tisch mit Kerzen und Kreuz hergerichtet ist, wenn nicht, sollte das sein. Außerdem könnten Nachbarn mit eingeladen werden.
Auch Aussetzen, also den Tabernakel öffnen, oder die Monstranz herausstellen, dürfen Kommunionhelfer. Das heißt, sie können durchaus Andachten halten und dabei auch die Hostie in die Monstranz geben und diese dann hochstellen. „Dann muß natürlich Weihrauch eingelegt und geräuchert werden und eben alles, wie man es vom Pfarrer kennt,“ fügte Heller an. „Nur den Segen dürfen Sie natürlich nicht spenden!“ Gerade bei solchen eucharistischen Andachten sei es dann natürlich passend, wenn der Kommunionhelfer mit den Ministranten nicht in Zivilkleidung einzieht, sondern eine Mantelalbe trägt. Das mache sich auch bei Prozessionen besser. Zum Beispiel darf ein Kommunionhelfer bei Fronleichnamsprozessionen zum Beispiel die Monstranz tragen. Das allerdings nur, wenn ein Priester dabei ist. „Es gibt ja ältere Priester oder auch fußkranke Pfarrer, die die Monstranz nicht den ganzen Weg tragen können.“
Etwas, das bei den neuen Kommunionhelfern sehr gut aufgenommen wurde. Ansonsten stehe man immer in Zivilkleidung da. Mit einer Mantelalbe, sei man in die Gemeinschaft derjenigen, die Gottesdienst am Altar feiern aufgenommen, meinten sie. „Wir werden das bei unserem Pfarrer durchaus einmal anbringen,“ fügten andere an. Schmunzelnd wurde aber auch berichtet, dass man sich natürlich überlegen muß, was man anzieht. Die Leute würden ja schon darauf achten. Wichtig, so fügte Rudolf Heller aber an, sei es die Kommunion würdig zu reichen. Die Gläubigen sollte man anschauen und ihnen sagen „Der Leib Christi“. Die wiederum antworten mit dem „Amen – ja so ist es.“ Der Kommunionhelfer darf vieles, allerdings einen Wortgottesdienst, den darf er nicht halten. Dafür gibt es speziell ausgebildete Wortgottesdienstleiter. Was kann ein Kommunionhelfer noch? Zum Beispiel darf er sogar am Aschermittwoch das Aschenkreuz auflegen. Das alles ist nach Aussage von Rektor Heller rechtlich abgesichert und durch die Bischöfe auch bestätigt. Gezeigt hat Heller bei der Schulung dann kleine Hostienbehältnisse, die man vor allem bei Krankenkommunionen verwendet. Dorthinein können mehrere Hostien gelegt und mitgenommen werden. Kommunionhelfer, so der Rektor des Familienbildungshauses, sollten ihren Glauben auch leben und nach außen tragen.
Angesprochen auf das Thema Krankensalbung sagte Rektor Heller, dass dies wiederum dem Priester vorbehalten ist. Allerdings sei es Aufgabe der Kommunionhelfer, wenn sie erkennen, dass der Patient schwer krank ist, dem Pfarrer Bescheid zu sagen. „Eine Krankensalbung kann nämlich nur lebenden Personen gespendet werden,“ fügte Rudolf Heller an. Die Krankensalbung sei ein individuelles Sakrament, das man nicht auf Vorrat spenden kann. Heller ging dabei auf eine Aussage ein, wonach in manchen Gemeinden die Krankenkommunion immer wieder in Seniorenkreisen gespendet wird. Beim abschließenden Gottesdienst ging der Rektor dann auf das Bild der Brotvermehrung ein. Es zeigt Christus, wie er die Brote an die Apostel weitergibt, die es an die Menschen weiterreichen. „Gebt Ihr ihnen zu essen!“ heißt es dazu in der Bibel und Heller fügte zu den Kommunionhelfern gewandt hinzu: „Wir sind die Hand Gottes und das ist der Auftrag, der an Sie geht das eucharistische Brot, die Hostie an die Leute auszuteilen.“ Die Apostel nannte Rudolf Heller deshalb die ersten Kommunionhelfer. „Es geht darum die Liebe Gottes weiter zu schenken.“ (hf) +++
In den weißen Mantelalben sind Kommunionhelfer in das Geschehen des Gottesdienstes besser einbezogen. Solche Mantelalben sollten deshalb von Kommunionhelfern getragen werden.