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06.08.12 - Eiterfeld

"Tatort Arbeitsplatz": Jurastudent HARTMANN publizierte zum Thema Mobbing

In den Medien ist immer häufiger die Rede von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. Folgen wie z. B. Burnout-Erkrankungen werden heiß diskutiert und lassen sich wohl nicht zuletzt auf den steigenden Leistungsdruck im Beruf zurückführen. Doch längst nicht alles, was landläufig als „Mobbing“ bezeichnet wird, führt zu einem rechtlichen Anspruch des Betroffenen. So beschäftigt das Thema Mobbing auch vermehrt die juristische Fachwelt. Denn um Schadensersatzansprüche aus Mobbinghandlungen geltend zu machen, bedarf es nach der Rechtsprechung einer systematischen und aufeinander aufbauenden Anfeindung oder Diskriminierung von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Hierbei ist es für die Betroffenen regelmäßig schwierig, die geforderte Systematik zu beweisen. Arbeitsrechtler empfehlen daher im Falle von Mobbing am Arbeitsplatz ein ausführliches Mobbing-Tagebuch zu führen und die einzelnen Handlungen genau zu dokumentieren.

Doch neben systematischen Anfeindungen kann es am Arbeitsplatz auch einmalige Ereignisse mit schwerwiegenden Folgen in Form von psychischen und/oder physischen Erkrankungen geben. Dieser Fall des sogenannten „Straining“ (vom Englischen to strain für belasten/strapazieren) ist bisweilen im deutschen Arbeitsrecht noch nicht verbreitet.

Auf dieses aktuelle, noch weitgehend unerforschte Feld des Arbeitsrechts stieß der 23-jährige Jurastudent Sebastian Hartmann aus Eiterfeld/Ufhausen im Rahmen seiner praktischen Studienzeit bei der Kanzlei Göb & Jansen in Bad Hersfeld.

Gemeinsam mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mobbingexperten Rechtsanwalt Frank Jansen entstand die Idee, das Thema Straining und Mobbing in einem wissenschaftlichen Aufsatz aufzuarbeiten. Dabei wurden beide Autoren maßgeblich durch die von dem Psychologie Professor Dr. Harald Ege aus Bologna entwickelten Theorien zum Begriff des Straining motiviert. „Es waren arbeitsreiche und teilweise anstrengende Monate, in denen der Aufsatz entstand. Zum einen haben wir mit dem Thema Straining juristisches Neuland betreten und zum anderen galt es den Beitrag neben den regulären Arbeiten in Kanzlei und Studium zu verfassen.“, berichtet Hartmann, der aktuell im achten Semester Rechtswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg studiert.

Dass sich die Mühen der beiden Autoren gelohnt haben, zeigt die Tatsache, dass der Fachaufsatz mit dem Titel „Straining und Mobbing im Lichte des Persönlichkeitsschutzes“ kürzlich im 22. Heft der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) erschien [NJW 2012, 1540]. Die NJW gilt als die bedeutendste juristische Zeitschrift für Theorie und Praxis in Deutschland. So erklärte Hartmann: „Ich bin überglücklich, bereits zu Studentenzeiten einen Fachaufsatz in der NJW publiziert zu haben. Außerdem hoffe ich, dass wir mit dem Aufsatz Menschen helfen können. Denn unserer Auffassung nach wurde bislang im Arbeitsrecht nicht bedacht, dass auch eine einmalige feindselige Handlung am Arbeitsplatz mit schwerwiegenden Folgen Schadensersatzforderungen wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung begründen kann.“ 

Wie sehr der Aufsatz von Jansen und Hartmann den Nerv der Zeit trifft, zeigen die vielen Reaktionen der Fachwelt. So spricht beispielsweise bereits im Vorwort des 22. Hefts der NJW Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer von einer Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes durch die Anerkennung von „Straining“. (Sebastian Hartmann) +++

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