115a SGB V regelt die vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus
Ein Krankenhaus muss im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg sichern oder festigen (nachstationäre Behandlung). Das Krankenhaus kann die Behandlung auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen. Die vorstationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen dauern. Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalb des Krankenhauses während der vor- und nachstationären Behandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftrags durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet.
Die Vergütung der Leistungen hat das behandelnde Krankenhaus zu übernehmen.
Im Neuro Spine Center gilt seit 15 Jahren unsere Philosophie der Rundumversorgung eines kranken Menschen, vom Erstkontakt, zur Diagnosestellung, Operation und insbesondere NACH der Operation, weil genau dann oft Fragen auftauchen, die beantwortet werden wollen. Es können Schmerzen auftreten, die ihm Angst bereiten und vieles mehr. Wir sehen unsere Aufgabe darin, dass wir mittels einer eigens für frisch operierte Patienten eingerichtete Telefonleitung für den Patienten da sind, der zu Hause ist und dem Schmerzen ungewöhnlich stark vorkommen, eine eventuell dem Partner aufgefallene Wundschwellung oder andere ihn beunruhigende Vorkommnisse ihn verängstigen, ihm schon einmal vorab telefonisch zur Seite stehen zu können, um dann zu entscheiden, ob er in die Sprechstunde zur Untersuchung, Diagnostik, Behandlung kommen möge! Der Patient hat somit seine operative Abteilung als unmittelbaren Ansprechpartner, muss sich nicht um einen anderen Arzt kümmern, der ggf. die Situation verständlicherweise auch gar nicht so präzise einzuordnen wüsste, wie der Neurochirurg. Die meisten Probleme nach der Operation und vor dem Fäden ziehen, lassen sich somit schon relativieren. Nicht nur der Gesetzgeber sieht es als Pflicht der operativen Abteilung an, sich nach der Operation genauso sorgfältig um seine operierten Patienten zu kümmern, sondern wir haben es uns zur Hauptaufgabe gestellt, diesem Punkt der medizinischen Versorgung einen gleichwertigen Stellenwert zu geben wie der Sprechstun de und der durchgeführten Operation! Keiner unserer Patienten soll sich mit ungewöhnlichen Schmerzen im Stich gelassen fühlen!
Spätestens zu dem Termin des Fädenziehens sehen wir den Patienten nach der Operation wieder, können die Wunde einschätzen, Probleme und Nachbehandlungsschemata festlegen, offene Fragen beantworten und vor allem Unsicherheiten zu „wie geht es weiter, auch beruflich“ klären. Es ist die Pflicht eines jeden Operateurs diese Nachbehandlung gewissenhaft und kontinuierlich lückenlos zu gewährleisten! Ausnahme gilt für die notfallmäßige Versorgung des Patienten. Hier muss der Patient aus medizinischen und organisatorischen Gründen selten die Notaufnahme einer Klinik der Maximalversorgung aufsuchen um die Situation umfassend abzuklären. Nicht selten entdeckt man in der Notaufnahme eine andere Ursache für die Beschwerden, die primär mit einer Operation nicht in Zusammenhang stehen und eine schnelle Versorgung benötigen.
Grundsätzlich ist in unserem Gesundheitssystem die postoperative Versorgung lückenlos geregelt und kein Patient müsste im Stich gelassen werden.
Sicher durch die Narkose - Das können Sie als Patient beitragen
Heutzutage sind Narkosen sehr sicher durchführbar. Fachliche Qualifikation und Kompetenz des Anästhesieteams gepaart mit modernen Überwachungsmöglichkeiten (u.a. permanente Überwachung von lebenswichtigen Körperfunktionen und Messung der Narkosetiefe) sind Grundvoraussetzungen für eine hohe Patientensicherheit während des „Besonderen Schlafes“.
Aber auch der Patient selbst kann wichtige Beiträge für den sicheren Verlauf des Narkoseverfahrens leisten. Bevor eine geplante Narkose durchgeführt wird, erfolgt ein Anästhesievorgespräch (Prämedikationsgespräch). Anhand eines standardisierten Fragebogens erhält der Narkosearzt wichtige Informationen über den Patienten. Deshalb ist es wichtig diesen Fragebogen vor dem eigentlichen Gespräch gewissenhaft auszufüllen. Fragen wie z.B. über Vorerkrankungen, regelmäßig eingenommener Medikamente oder vorbestehende Allergien sind für das Narkoseverfahren und sicheres Anwenden der Narkosemedikamente wichtig. Arztbriefe über bereits im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen (u.a. Fachärzte für Herz oder Lunge) sollten dem Anästhesisten vorgelegt werden. Ebenfalls sind mitgebrachte Medikamentenpläne sehr hilfreich. Der Narkosearzt bespricht mit dem Patienten welche Medikamente er vor der OP einnehmen oder weglassen soll. Persönliche Dauermedikamente müssen zum Teil am Operationstag eingenommen werden, hierzu berät der Narkosearzt. Der Patient sollte sich auch im Vorfeld selbst Notizen über Fragen machen, die er an den Narkosearzt richten möchte.
Es gibt sogenannte Anästhesiepässe, die von Kliniken ausgestellt werden, in denen dokumentiert wurde, welches Narkoseverfahren und welche Medikamente verwandt wurden. Daneben gibt es noch einen speziellen Anästhesie-Ausweis, der dem Anästhesisten wichtige Informationen über Besonderheiten und Schwierigkeiten bei vorausgegangenen Narkosen gibt. Ausweise von Allergikern, Schrittmacherträgern und Patienten mit Blutverdünnungsmedikamenten sind wichtige Informationsquellen. All dies soll der Patient zum Anästhesiegespräch mitbringen.
Bei dem eigentlichen Anästhesievorgespräch und der Anästhesieuntersuchung verschafft sich dann der Narkosearzt einen Überblick über den gesundheitlichen Zustand des Patienten. Es werden Fragen über relevante Vorerkrankungen gestellt. Gezielte Untersuchungen geben Hinweise über eventuelle Besonderheiten des Gesundheitszustandes. Falls erforderlich können nun auch noch wichtige Voruntersuchungen durch andere Fachärzte (u.a. Herz- oder Lungenspezialist) veranlasst werden. Der Patient soll auch über den aktuellen Zahnstatus informieren. Zahnprothesen oder wackelnde Zähne können bei der Narkosedurchführung gefährlich werden. Ebenfalls können u.a. Piercings während der Narkose zu Verletzungen führen und so zur Gefahr werden.
Die oben genannten Informationen sind wichtige Entscheidungsgrundlage für die Auswahl des richtigen und sicheren Narkoseverfahrens. Der Narkosearzt bespricht mit dem Patienten das Narkoseverfahren (Regional- oder Allgemeinanästhesie) und klärt über Risiken und Komplikationen auf. Verhaltensregeln, die der Patient vor der Narkose befolgen soll, werden erläutert.
Grundvoraussetzung einer jeden geplanten Narkose ist die Nüchternheit. Deshalb sollte der Patient mindestens 6 Stunden vor der Narkose nichts mehr essen und keine trüben Flüssigkeiten mehr trinken. Bei nicht nüchternen Patienten kommt es durch einen vollen Magen häufiger zu Übelkeit und Erbrechen, als bei nüchternen Patienten. Während der Narkoseeinleitung oder der Aufwachphase werden Schutzreflexe unterdrückt. Dadurch wird ein Eintritt von Erbrochenem in die Lunge ermöglicht. Dieser Vorgang nennt sich Aspiration. Eine Aspiration kann durch den sauren Magensaft eine Lungenentzündung oder sogar schwere Schäden am Lungengewebe verursachen. Akut kann dieses eine Beatmung für längere Zeit notwendig machen (Intensivstation). Es können aber auch dauerhafte Schäden an der Lunge zurückbleiben. Heute ist die Aspiration eine seltene Komplikation, da auf das Nüchternheitsgebot streng geachtet wird. Entgegen dem Grundsatz, dass vor einer Operation nicht gegessen oder getrunken werden darf, ist es dennoch sinnvoll, bestimmte Medikamente weiter einzunehmen. Ihr Narkosearzt legt im Vorgespräch mit Ihnen fest, welche Medikamente auch am OP-Tag einzunehmen sind. Diese können mit einem Schluck Wasser vor der Operation eingenommen werden.
Desweitern soll am OP-Tag auf Make-up, Gesichtscreme, Körperlotion und Nagellack verzichtet werden. Dadurch werden das sichere Anbringen und Befestigen von wichtigen Geräten und Überwachungsmethoden erleichtert.
Um Verletzungen bei Lagerungsmaßnahmen während der Operation zu vermeiden, müssen Kontaktlinsen und Brillen vor Beginn entfernt werden. Darüber hinaus sollen Zahnprothesen sowie andere Prothesen auf der Station zurückgelassen werden. Nach Absprache mit dem Anästhesisten können Brille oder Hörgerät für die Zeit im Aufwachraum (Überwachungs- und Erholungsraum nach der Narkose) mitgenommen werden.
Wichtig für den Patienten: Fragen Sie, wenn Unklarheiten bestehen! Der Narkosearzt gibt Ihnen gerne die notwendigen Erklärungen und Informationen. Denn ein informierter und aufgeklärter Patient trägt erheblich zur Narkosesicherheit bei.
Ziel der modernen Anästhesie ist es nämlich, hohe fachliche Kompetenz und neueste Medizintechnik, mit herausragendem Patientenkomfort, für die Sicherheit und Zufriedenheit der Patienten zu kombinieren. Gemäß dem Motto: „Schlafen Sie unbesorgt, Ihr Anästhesieteam kümmert sich um die Details!“
Aktuelle Zahlen aus der Anästhesieabteilung belegen, dass sich das Neuro-Spine-Center Dr. Al-Hami weiterhin auf dem richtigen Weg dorthin befindet. So meinen 96,3 % der befragten Patienten für die Narkose “gut aufgeklärt und informiert“ zu sein. 99,8% fühlten sich in der Anästhesieabteilung somit auch gut betreut und aufgehoben. [Zahlen aus der Patientenbefragung 2015]
Autor: Dr. Carsten Dittmann
Talkrunde mit Andreas Englisch, Bestsellerautor und Vatikan-Kenner
am DONNERSTAG, den 05.10.2017, um 18 UHR, in der Münsterfeldhalle, Flemingstr. 15, 36041 Fulda.
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- (64) RÜCKENMARK- UND NERVENKANAL-VERENGUNGENAN DER HALSWIRBELSÄULE (HWS)
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