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Jürgen Weilmünster (r.) und Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard. - Fotos: Tobias Herrling

ALSFELD Prozess am Amtsgericht beendet

Der "Fall Weilmünster": Mit Geldstrafe für Schweiner vorläufig eingestellt

10.10.18 - Die Vorfälle vom 21. April 2017 auf dem Sportgelände des SV Hattendorf sind zwar nicht aufgeklärt, juristisch ist der „Fall Weilmünster“ aber abgeschlossen. Die Hauptverhandlung am Dienstag am Alsfelder Amtsgericht endete mit einer vorläufigen Einstellung nach Paragraph 153a Strafprozessordnung. Der Angeklagte Wolfgang Schweiner wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

„Ich will meine Ruhe haben“, sagte der Angeklagte nach der Verhandlung. Schweiner und dessen Verteidiger Oliver Koch stimmten einem Vorschlag von Amtsanwalt Rainer Angermüller zur vorläufigen Einstellung des Verfahrens zu. Dem Hattendorfer Vorstandsmitglied wurde zur Last gelegt, den Großenlüderer Schiedsrichter Jürgen Weilmünster, der als Nebenkläger auftrat, nach der A-Liga-Begegnung seines SVH gegen die SG Schwalmtal (1:2) geschlagen zu haben.

Dass die vorläufige Einstellung keine Verurteilung ist, das war Wolfgang Schweiner wichtig zu betonen. Er muss nun insgesamt 5.000 Euro Geldstrafe zahlen. 1.500 Euro davon Schmerzensgeld an Weilmünster, 3.500 Euro gehen an die Lauterbacher Tafel. Nach einer Beratungszeit von rund einer halben Stunde stimmten beide Parteien dem Vergleich zu. Zuvor dauerte der Prozess zweieinhalb Stunden, in dem Schweiner, Weilmünster und zwei Zeugen ihre Darstellungen des Abends schilderten.

Widersprüchliche Aussagen

Das Amtsgericht in Alsfeld

Und die waren höchst widersprüchlich. „Ich habe niemanden geschlagen. Das habe ich mein ganzes Leben noch nicht gemacht“, verteidigte sich Schweiner, dessen Verein Weilmünster zuvor wegen „übler Nachrede“ und „Verleumdung“ angezeigt hatte. Der als „Howie“ bekannte Schiedsrichter aus Großenlüder blieb bei seiner Aussage, dass ihm Schweiner zwei Mal – einmal ins Gesicht, einmal vor die Brust – mit der Faust geschlagen haben soll.

Ein ärztliches Attest belegte ein Schädel-Hirn-Trauma sowie eine Schläfenprellung. Ob die aufgrund gewalttätiger Einwirkungen entstanden, blieb im Unklaren. Dass die Wahrheit im Dunkeln bleibt, lag auch den höchst unterschiedlichen Zeugenaussagen. Acht an der Zahl waren geladen, sechs davon erschienen vor Gericht, angehört aber wurden letztlich lediglich zwei. Nämlich die Hattendorfer Heinz Gieß und Tim Degenhardt.

Beleidigt, aber nicht geschlagen

Gieß ist beim SVH für die Betreuung der Schiedsrichter zuständig, Degenhardt war an dem besagten Freitag für das Auf- und Zuschließen der Kabinen im Dorfgemeinschaftshaus zuständig. Bei der Polizei gab Gieß an, dass „vielleicht ein Geschubse“ vorgefallen sei. Diese Aussagen konnte er nun im Prozess nicht bestätigen. Weil die Schiedsrichterkabine in der Umkleide der Heimmannschaft liegt, herrschte zudem große Unklarheit, wer wo zum Zeitpunkt des vermeintlichen Schlages gestanden und wer was gesehen hat. Klar ist: Schweiner und Weilmünster lieferten sich einen lautstarken Streit, weil der Hattendorfer mit der Leistung des Schiedsrichters alles andere als einverstanden war.

Schweiner gab verbale Entgleisungen zu, ob es in dieser Zusammenkunft auch körperlichen Kontakt gab, das konnte nicht geklärt werden. Zumal die Angaben der Zeugen schwankten. Mal soll Schweiner zwei bis drei Meter von Weilmünster entfernt gestanden haben, mal lediglich einen halben Meter. Wer zu welchem Zeitpunkt in oder in der Nähe der Kabine von Weilmünster war, auch das wurde nicht ganz ersichtlich.

„Ich war in keiner Disco“

Gieß soll Schweiner aus der Kabine gezerrt haben und keine tätlichen Angriffe vernommen haben. „Er muss es gesehen haben“, sagte zuvor Weilmünster bei seiner Vernehmung. Sein wichtigster Zeuge, Schwager Marco Dietrich, war im Urlaub weilend verhindert. Er begleitete „Howie“ nach Hattendorf und fuhr Weilmünster nach dem Spiel zurück. Auf der Rückfahrt sei Weilmünster schließlich schlecht geworden und er hätte sich zwei Mal übergeben.

In der Nacht zum Samstag suchte der 54-Jährige das Klinikum Fulda auf und ließ sich untersuchen. Dort wurden erwähntes Schädel-Hirn-Trauma und eine Schläfenprellung diagnostiziert. Dass Weilmünster noch in Bad Salzschlirf in der Diskothek „K1“ gewesen sein soll, wie Zeuge Paul Zweigert vor dem Sportgericht in Grünberg im Mai aussagte, dementierte Weilmünster vehement.

Weilmünster ist froh

„Ich war in keiner Disco und habe auch kein Alkohol getrunken. Ich war lediglich kurz in der Hohhütte in Müs, um mein Handy-Ladekabel zu holen“, schilderte Weilmünster. Zeuge Zweigert, der bis zuletzt für den SV Hattendorf spielte, wurde nicht mehr gehört. Amtsanwalt Angermüller und Weilmüllers Verteidiger Jörg-Thomas Reinhard hatten nicht nur einmal auf die Wahrheitspflicht und mögliche Konsequenzen verwiesen.

Nach über zwei Stunden, in dem sich die Verhandlung im Kreis drehte, die Beteiligten sich stellenweise in Widersprüche verstrickten, unterbrach Richtern Sophia Jansen-Matthies die Sitzung. Sie zog sich mit den Parteien zur Besprechung zurück. Eine halbe Stunde erklärte die Richterin das Verfahren für vorläufig eingestellt. „Der schöne Sport sollte im Vordergrund stehen. Die Schuld ist wenn überhaupt als gering anzusehen“, erklärte Jansen-Matthies. Anderthalb Jahre nach den Vorfällen von Hattendorf ist der öffentlich heiß diskutierte „Fall Weilmünster“ abgeschlossen. „Ich bin einfach nur froh“, sagte Jürgen „Howie“ Weilmünster nach dem Prozess. (Tobias Herrling) +++


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