Bad Hersfeld
TRENNUNG, SCHEIDUNG, AKTUELLE REGELUNGEN BEIM ZUGEWINNAUSGLEICH
Dienstag, 12.02.19
Gaststätte „Klosterbrunnen am Petersberg“
19:30 Uhr
frei
Beschreibung:
TRENNUNG, SCHEIDUNG, AKTUELLE REGELUNGEN BEIM ZUGEWINNAUSGLEICH
Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden
Bei einer Scheidung stellt sich immer die Frage, was ist Mein, was ist Dein vom Vermögen, das sich während der Ehe angesammelt hat. Nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden müssen geteilt werden. Zwar hat der Gesetzgeber die Grundzüge des Zugewinnausgleichs genau festgelegt. Die dort verankerten Zeiträume lassen jedoch den einen oder anderen auf Manipulationsideen kommen. Die gesetzlichen Regelungen zielen jedoch darauf, Vermögensmanipulationen zu erschweren und die Rechte des wirtschaftlich Schwächeren im Zugewinnausgleichsverfahren zu stärken. Insbesondere sollen auch die Schulden, die einer der Ehe-maligen mit in die Ehe gebracht hat, berücksichtigt werden. Manfred Kurz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht aus Bad Hersfeld, referiert zum Thema: „Trennung, Scheidung, Aktuelle Regelungen beim Zugewinnausgleich, Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden“. Er wird anhand von Beispielen die wesentlichen Grundlagen des Zugewinns erläutern. Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 12. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Klosterbrunnen am Petersberg“, Zur Linde 2. 12, 36251 Bad Hersfeld. zusätzliche Informationen: Gaststätte „Klosterbrunnen am Petersberg“, Zur Linde 2. 12, 36251 Bad Hersfeld
Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]
Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden
Bei einer Scheidung stellt sich immer die Frage, was ist Mein, was ist Dein vom Vermögen, das sich während der Ehe angesammelt hat. Nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden müssen geteilt werden. Zwar hat der Gesetzgeber die Grundzüge des Zugewinnausgleichs genau festgelegt. Die dort verankerten Zeiträume lassen jedoch den einen oder anderen auf Manipulationsideen kommen. Die gesetzlichen Regelungen zielen jedoch darauf, Vermögensmanipulationen zu erschweren und die Rechte des wirtschaftlich Schwächeren im Zugewinnausgleichsverfahren zu stärken. Insbesondere sollen auch die Schulden, die einer der Ehe-maligen mit in die Ehe gebracht hat, berücksichtigt werden. Manfred Kurz, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht aus Bad Hersfeld, referiert zum Thema: „Trennung, Scheidung, Aktuelle Regelungen beim Zugewinnausgleich, Was geschieht mit dem Vermögen oder den Schulden“. Er wird anhand von Beispielen die wesentlichen Grundlagen des Zugewinns erläutern. Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 12. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte „Klosterbrunnen am Petersberg“, Zur Linde 2. 12, 36251 Bad Hersfeld. zusätzliche Informationen: Gaststätte „Klosterbrunnen am Petersberg“, Zur Linde 2. 12, 36251 Bad Hersfeld
Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der Eintritt ist kostenfrei.
Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]
Bad Hersfeld