Gesetzliche Regelungen beim Zugewinnausgleich - Wer übernimmt Vermögen, Schulden, Haus?
In Präsenz und Online
Endet der Bund fürs Leben vorzeitig, ergibt sich die Frage, wie die in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte (z.B. Haus, weiteres Vermögen, Versicherungen) und Schulden aufgeteilt werden. Hat einer der Ehepartner in der Ehezeit ein höheres Vermögen als der andere erwirtschaftet, dann ist die Differenz auszugleichen, wenn es gefordert wird. Auch Vermögen oder Schulden vor der Ehe sowie Schenkungen, Erbschaften usw. während der Ehe sind zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als "Zugewinnausgleich". Da es hierbei um die finanzielle Zukunft der Beteiligten geht spielt die Aufteilung der Werte eine große Rolle. Was in der Theorie einfach und verständlich erscheint kann in der Praxis sehr viel Konfliktstoff hervorrufen und teuer werden. Wenn Sicherheit besteht, dass die Trennung endgültig ist, sollten daher rechtzeitig sinnvolle und faire Lösungen angestrebt werden, um einen Rosenkrieg und unnötige Kosten zu vermeiden. Von Bedeutung sind bei der Werteaufteilung insbesondere: Wie wird der Zugewinn berechnet? Kann eine Regelung schon vor der Scheidung erfolgen? Ist ein (gegenseitiger) Verzicht auf Ausgleich möglich? Gibt es einen Zugewinnausgleich bei Gütertrennung? Wichtige Kriterien bei einer Immobilie sind z. B.: Wer ist Eigentümer? Gibt es einen (gemeinsamen) Kredit? Will einer der Eheleute das Haus behalten? Wie komme ich aus dem Kreditvertrag heraus? Wie und durch wen erfolgt die Wertermittlung? Da hilft meist nur ein Gutachten.
zusätzliche Informationen:
RA Andreas Wehner, Fachanwalt für Familienrecht wird darlegen auf was zu achten ist um hier praktikable Lösungen zu finden. Der Vortrag findet am Dienstag, dem 17. September, um 19.30 Uhr, entweder Online oder in Präsens in der Volkshochschule Fulda, Raum 208, Unterm Heilig Kreuz 1, 36037 Fulda.
Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Eine Anmeldung unter [email protected] ist bei Online Teilnahme erforderlich um Ihnen den Einwahllink am Tage der Veranstaltung zukommen zu lassen. In Präsens ist keine Anmeldung notwendig. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen zum Thema im Chat oder Life erwünscht. Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail [email protected] sowie im Internet unter http://www.isuv.de und [email protected]
0178-2080898