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Was wird aus den Roaming-Gebühren?

10.07.15 - Urlaubszeit. Postkartenzeit. Das war einmal, denn kaum einer greift heute noch zur Ansichtskarte aus dem Urlaubsort, kritzelt darauf die obligatorischen Informationen zu Essen und Wetter und schickt sie in die Heimat, um dann letztlich noch vor der Postkarte zurückzukehren. Mit dem Handy geht’s doch viel schneller – und es werden auch keine unpersönlichen Karten verschickt, sondern private Selfies. Wenn nur die Kosten anschließend nicht wären ... über Roaming-Gebühren wird bereits seit langem diskutiert, ab 2016 sollen die Gebühren noch einmal sinken, aber 2017 dann ganz entfallen.

Das kostet die Handynutzung in 2015 und 2016
Spiegel.de klärt auf: Erst im Jahr 2017 (oder gar erst 2018) sollen die Roaming-Gebühren in den ausländischen EU-Staaten fallen. Bis dahin kann ein Anruf oder eine Nachricht nach Hause schnell teuer werden, obgleich die Obergrenzen für Roaming-Gebühren in den letzten Jahren im Sinkflug waren.

Fielen im Jahr 2007 noch 0,49 Euro pro Minute für abgehende Anrufe und 0,24 Euro pro Minute für ankommende Anrufe an, liegen diese Preise jetzt bei 0,19 Euro für aktiv getätigte Anrufe und 0,05 Euro für passive, also angenommene Anrufe. Das Absenden einer SMS lag im Jahr 2014 bei einer Roamingpreis-Höchstgrenze von 0,06 Euro. Für ein Megabyte Datenmenge fiel im vergangenen Jahr noch 0,20 Euro an.

Da es bis 2017 (oder 2018, falls es weitere Streitigkeiten im Parlament gibt) doch noch einige Ferien im Ausland hin ist, sollen die Gebühren ab dem 30. April 2016 noch einmal sinken: 0,05 Euro soll dann die Höchstgrenze des Sprach-Roamings pro Minute sein, 0,02 Euro pro SMS, 0,05 Euro pro Megabyte Datenvolumen. Doch nicht nur über die Gebühren wurde heiß diskutiert, sondern auch über die sogenannte Netzneutralität, die bei der Handynutzung eine Zwei-Klassen-Gesellschaft nach dem Motto „wer mehr bezahlt, hat bei der Nutzung der Datenleitungen bessere Karten“ kreieren würde.

Im Überblick sieht die Tariftabelle im Wandel so aus:

  2007 | 2009 | 2012 2014 2016
Höchstgrenze der Roaming-Gebühren für Telefonie (pro Minute) 0,49 Euro (aktiv)
0,25 Euro (passiv)
0,19 Euro (aktiv)
0,05 Euro (passiv)
0,05 Euro
Höchstgrenze der Roaming-Gebühren für SMS 0,11 Euro 0,06 Euro 0,02 Euro
Höchstgrenze für Roaming-Gebühren pro Megabyte Datenvolumen 0,70 Euro 0,20 Euro 0,05 Euro

Tipps zur günstigen Handy-Nutzung bis zum Fall der Roaming-Gebühr

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Wer sich an die ersten Handytarife erinnert, der kann in Anbetracht der Roaming-Gebühr-Debatte nur schmunzeln, denn damals war Telefonieren auch im Inland sehr teuer. Flatrates und ausgeklügelte Datenpakete mit Telefonie-, SMS- und Datenkontingente ermöglichen heute den Handynutzern volle Kostenkontrolle. Einen Vergleich von Vertragsoptionen je nach individueller Nutzung ermöglicht das Vergleichsportal preis24.de, das sich neben der Festnetz-Telefonie nun auch dem Vergleich von Handytarifen angenommen hat.
Genau dieser Flatrate-Trend ist in den Köpfen vieler, auch im Urlaub nicht abzuschalten, was bedeutet: Nach der Rückkehr aus dem Urlaubsland kommt mit der Handyrechnung das böse Erwachen, wenn diese durch die noch gültigen Roaming-Gebühren gehörig in die Höhe schnellt. Mit den folgenden Tipps können sich Nutzer vor der Kostenfalle schützen:

  • Eine Alternative, die sich in der Regel dann rechnet, wenn der Urlaub länger als nur zwei Wochen dauert oder wenn das Handy auch im Urlaub ausgiebig genutzt wird, ist ein Auslandspaket des Handyanbieters.
  • Auch eine ausländische Handykarte ist eine Option. Diese sind sogar in Deutschland erhältlich und ermöglichen es, unter der regulären Handynummer erreichbar zu sein.
  • Sicher fährt, wer im Urlaub mit dem sogenannten EU-Tarif telefoniert, SMS schreibt und surft. Aber Achtung: Urlauber tun gut daran, vor ihrer Abreise den Handyvertrag zu prüfen oder beim Vertragspartner nachzufragen, ob vielleicht ein alternativer (und teurer) Auslandstarif voreingestellt ist oder ob das Handy automatisch in den EU-Tarif wechselt.
Nicht nur das Telefonieren kann teuer werden

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... denn aktuell wird über ein neues Gesetz diskutiert, dass verbieten könnte, das Selfies von Sehenswürdigkeiten aus dem Urlaub verschickt werden. Hintergrund ist eine Reform des Urheberrechts, die eigentlich ein ganz anderes Ziel hatte. Ursprünglich wollte die Politikerin, die den Stein ins Rollen gebracht hat, bewirken, dass alle EU-Länder der deutschen Panoramafreiheit im Urheberrechtsgesetz folgen, doch nun steht ein generelles Verbot im Raum.

Würde das Urheberrechtsgesetz dahingehend geändert, könnte das auch das Aus für Urlaubs-Selfies vor dem Eifelturm, dem Big Ben oder anderen Sehenswürdigkeiten bedeuten, denn dann müsste der Urheber der jeweiligen Werke oder Gebäude gefragt werden, ob Einverständnis darüber besteht, das Foto so zu verbreiten, dass es womöglich sogar kommerzialisiert werden könnte.

Aktuell ist es nämlich so: Wer ein Foto in dem Sozialen Netzwerk Facebook teilt, gibt die Einwilligung dazu, dass Facebook dieses grundsätzlich verbreiten darf. Damit könnte das Netzwerk das Foto „gewerblich“ nutzen – und nach dem „neuen“ (geplanten) Urheberrechtsgesetz belangt werden (bzw. der Verbreiter, weil dieser nichts teilen darf, woran er nicht selbst die Rechte hat).

In welchen Ländern es heute schon gefährlich (oder teuer) werden könnte, berichtete das nachtmagazin in diesem Beitrag.


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