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10.06.09 - Storndorf
Dr. Peter Hamel : "Gentechnik durch die Hintertür: GVO- Saatgut-Schwellenwerte"
Heftige Kritik an der geplanten Einführung von GVO-Schwellenwerten im Saatgut übt Dr. Peter Hamel , Landwirt und Agrarwissenschaftler aus Storndorf in ener Pressemittteilung, die wir hier IM WORTLAUT veröffentlichen:
"Auf Betreiben einiger weniger weltweit tätiger Gentechnik-Konzerne befassen sich EU und nationalen Regierungen mit der gesetzlichen Regelung für die Einführung von Schwellenwerten gentechnisch manipulierter Samen im Saatgut. Sie beabsichtigen einen tolerierten Schwellenwert von 0,3 oder 0,5 Prozent gentechnisch manipulierter Samen (GVO), egal ob in der EU zugelassen oder nicht, im Saatgut einzuführen und damit gentechnisch verfälschte Saaten zu legalisieren.
Schwellenwerte oder Koexistenz - nur eins davon ist möglich
Wenn große international agierende Saatgutkonzerne nun Schwellenwerte verlangen ist etwas im System falsch. Bekamen Politiker und Verbraucher von den Verantwortlichen der Gentechnik-Konzerne immer wieder erklärt, dass eine Koexistenz von genmanipulierter Landwirtschaft, gentechnikfreier Landwirtschaft und Bio-Landwirtschaft möglich ist , scheint diese Versicherung der Konzerne nunmehr eine leere Worthülse gewesen zu sein, um den Weg für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zu beschleunigen und zu ebnen.
Doch irgendetwas muss passiert sein. Denn plötzlich sind angeblich GVO Schwellenwerte in Saatgut erforderlich, weil es unmöglich ist Anbau und Saatgut absolut sauber zu halten. Doch dann ist klar: Das wäre der Beweis dafür, dass Koexistenz nicht möglich ist. Die Folgen daraus würden ein großes Umdenken bei Politikern und Zulassungsbehörden nach sich ziehen. Die bisherigen Zulassungen wären auf falschen Tatsachen gegründet und müssten sofort EU-weit zurückgenommen werden. Die Konsequenz: Jeglicher Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der gesamten EU muss komplett verboten werden. Ist jedoch, so wie die Gentech-Konzerne behaupten, eine Koexistenz doch möglich, so ist es natürlich auch möglich, Saatgut sauber zu halten von Spuren gentechnisch veränderter Samen. Folglich brauchen wir keine GVO-Schwellenwerte und können weiter absolut sauberes Saatgut verlangen.
Beibehaltung der Nulltoleranz.
Unter den Zusagen der Konzerne und vor allem der Politik ergibt sich daraus nur eine logische Schlussfolgerung für unser Saatgut. Die Beibehaltung der Nulltolerenz von gentechnisch veränderten Bestandteilen im Saatgut landwirtschaftlicher und gärtnerischer Saaten. Unsere Saaten müssen gentechnikfrei bleiben.
Was steckt hinter der Kampagne der Konzerne ?
Hinter der Kampagne der Konzerne zur Einführung von Schwellenwerten im Saatgut sind zwei gravierende Punkte zu erkennen, die eklatante Nachteile für Verbraucher und Landwirte bringen. Aus Verbrauchersicht ist die Zulassung von GVO-Schwellenwerten im Saatgut die heimliche Einführung der Gentechnik durch die „Hintertür“. Verbraucher könnten dann nicht mehr frei entscheiden ob sie gentechnisch verfälschte Nahrung zu sich nehmen oder nicht. Die Wahlfreiheit wäre nicht mehr möglich. Gentechnisch verfälschte Nahrung steht dann täglich auf dem Speiseplan.
Aus Sicht der Landwirte ist die Einführung von GVO-Schwellenwerten im Saatgut der „Tod des Nachbaus“. Kein Landwirt kann genau wissen wie viel GVO-Anteile in seinem gekauften Saatgut sind. Blüht zum Beispiel die GVO Gerste im Saatgut nur eine Stunde früher als die normale Gerste, können aus 0,3 Prozent GVO plötzlich 3 oder 5 Prozent werden. Die Gefahr besteht bereits bei mehr oder minder strengen Selbstbefruchtern wie Weizen, Hafer, Gerste und Dinkel. Verheerend sind die Auskreuzungsraten bei Fremdbefruchtern wie Triticale, Roggen und Mais. Da können aus einem Schwellenwert von 0,3 Prozent während der Blütezeit ganz schnell 30 Prozent GVO-Anteil im Erntegut werden. Das kann kein Landwirt voraussehen und abschätzen. Die Folge wären entweder sehr teure Analysen von über 300 Euro je Probe, oder jedes Jahr komplett neues Saatgut kaufen. Die Agromultis, die bereits wesentliche Teile des Saatguthandels in Händen halten, setzen auf diesen Schwachpunkt und reiben sich schon jetzt die Hände.
Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Entweder ist Koexistenz zwischen GVO-Anbau, Biolandwirtschaft und gentechnikfreier Landwirtschaft möglich, dann brauchen wir keine Schwellenwerte im Saatgut. Wenn aber Saatgut für die Saatguthersteller nicht mehr von GVO freizuhalten ist, dann ist dies der Beweis, dass eine Koexistenz nicht möglich ist. Folgerichtig muss dann der gesamte GVO-Anbau in der EU verboten werden.+++