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Die Studierenden der Hochschule Fulda haben beschlossen von Montag bis Freitag zu streiken. - Fotos: Daniel Kister

Auf dem Weg zur Vollversammlung... rund 400 Studenten beteiligten sich.

25.10.06 - Fulda

"Wer, wenn nicht wir?" - Studenten der Hochschule streiken wieder ab Montag

Die Mehrheit der rund 400 anwesenden Studenten der Hochschule Fulda hat heute in einer Vollversammlung einen Streik beschlossen. Er soll in der kommenden Woche von Montag bis Mittwoch dauern - eine Verlängerung wird nicht ausgeschlossen. Die Studierenden wollen damit eine „deutliche Warnung“ aussprechen und zeigen, dass sie weiter gegen Studiengebühren kämpfen. „Was beschlossen wurde, kann auch zurückgenommen werden. Wir finden Studiengebühren sind unsozial; sie verschärfen eine Zweiklassenbildung“, formulierte Sebastian Förster, Mitglied der Landes-Asten-Konferenz Hessen und der Bildungsgewerkschaft Hessen. Die Versammlung wurde auch zum Anlass genommen, die Studenten über die neue Gebührenlage zu informieren.

Zu Beginn der Veranstaltung hielt der Präsident der Hochschule Prof. Roland Schopf eine Eröffnungsrede. Dabei betonte er die einheitliche Haltung der Hochschule Fulda gegen die nun beschlossenen und seit Monaten umstrittenen Gebühren. Er sei der Grundüberzeugung, dass staatliche Hochschulen vom Staat finanziert werden müssten, sagte Schopf. Außerdem lehne er es ab, die Studenten als Kunden zu betrachten. Der Präsident wies darauf hin, dass die Bundesrepublik im internationalen Vergleich zu wenige Studenten hätte. Der Staat solle sich nicht zu Lasten der Studenten seiner Aufgabe entziehen.

Schopf erklärte im Hinblick auf die oft gezogenen Vergleiche zu angloamerikanischen Ländern, in denen Studiengebühren gezahlt werden müssen, dass dort ein Stipendiensystem bestehe. Solange ein solches in Deutschland fehle, sei er gegen die Gebühren. Positiv vermerkte Schopf allerdings die „erheblichen Veränderungen“, die in den endgültigen Gesetzestext aufgenommen wurden.

Hinsichtlich einer geplanten Klage der hessischen Oppositionsparteien SPD und Grüne vor dem Bundesgerichtshof sagte der Hochschul-Präsident, dass ein Urteilsspruch frühestens in anderthalb Jahren zu erwarten sei. Die Studiengebühren seien geltendes Gesetz und müssten umgesetzt werden. Als „politologischen Hinweis“ stellte Schopf heraus, dass es für die Durchsetzung der eigenen Ziele von entscheidender Bedeutung sei, die Mehrheit der Bevölkerung zu überzeugen und auf der eigene Seite zu haben. Abschließend erklärte er, dass er keine Ratschläge geben wolle: „Sie sind mündige Staatsbürger. Ich wünsche ihren Diskussionen einen klugen und erfolgreichen Verlauf.“

Als Sprecher der Studenten bedankte sich Sebastian Förster für die Anwesenheit und Rede des Präsidenten; dies sei nicht selbstverständlich. Förster bestärkte in seiner Rede seinen Protest gegen die Studiengebühren. „Koch bezeichnet uns als Kunden im Konzern Hessen“, rief er seinen Kommilitonen zu. Schon jetzt stammten Zweidrittel der Studenten aus der oberen Schicht, kritisierte er die „riesige soziale Ungerechtigkeit“. Er forderte eine Recht auf Bildung, ohne Rücksicht auf das Einkommen der Eltern. Zugleich wehrte Förster sich gegen eine „soziale Selektion“. Angesichts der Entwicklungen in anderen Ländern sei zu erwarten, dass die Gebühren noch steigen würden.

„Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt?“ fragte er in die Versammlung, um dafür zu werben, erneut gegen die Gebühren zu streiken. Nach einer disziplinierten und vielseitigen Diskussion beschloss die Mehrheit der Anwesenden einen Streik für Montag bis Mittwoch nächster Woche. Dabei trafen gegensätzliche Argumente aufeinander. Während die einen betonten, dass die Studentenproteste der Vergangenheit in Teilen der Bevölkerung einen negativen Eindruck hinterlassen hätten, wiedersprachen die anderen, man müsse die Bevölkerung über die Ziele informieren und für Verständnis werben. Von den Gegnern neuer Proteste wurde die geringe Beteiligung an den Demonstrationen kritisiert. Auch kam die relativ geringe Beteiligung bei der Vollversammlung zur Sprache. Obwohl die Halle 8 bis auf den Platz vor der Bühne gut gefüllt schien, nahmen mit den 400 anwesenden nur etwa ein Zehntel der Gesamtstudierenden der Hochschule Fulda an der Versammlung teil.

Nach der Abstimmung begann ein Teil der Studenten damit, Aktionsgruppen zu organisieren. Sie wollen nicht „klein beigeben“ und Aktionen in Fulda organisieren. Für den Mittwoch nächster Woche ist eine Demonstration angesagt. Dann soll in einer weiteren Vollversammlung auch entschieden werden, ob weiter gestreikt wird. Die Studenten haben sich darüber das Ziel gesetzt, über 45.000 Unterschriften zu sammeln. Sollte ein Prozent der wahlberechtigten Hessen unterschreiben, könnten die Studenten eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Neben der Hochschule Fulda hat noch die EFH Darmstadt weitere Streiks beschlossen. Studenten anderer Hochschulen, die zur gleichen Zeit Vollversammlungen durchgeführt haben, drückten ihren Unmut durch spontane Demonstrationen aus. Wie der Fuldaer Student Sebastian Förster gegenüber Osthessen-News bestätigte, sei in Darmstadt von den Studierenden eine Autobahn besetzt worden. "Die Stimmung war überall sehr gut".

Was die neuen Gesetze zur „Campus-Maut“ festlegen

Jonas George, ein Referent von der TU-Darmstadt informierte die Studenten über die von der Landesregierung beschlossenen Regelungen. Demnach müssen die Studenten ab 2007 pro Semester einen „Studienbeitrag“ von 500 Euro zahlen. Die Beitragspflicht besteht nicht für die Studiensemester, für die der Studierende beurlaubt ist; ebenfalls nicht für Anerkennungsjahr, praktisches Jahr und Auslandssemester. Auch besonders begabte Schülerinnen und Schüler, die zum Hochschulstudium zugelassen werden, müssen den Betrag nicht zahlen.

Eine Beitragsbefreiung oder -ermäßigung ist nach dem neuen Gesetz für studierende Eltern, ausländische Studierende, für Studierende mit überdurchschnittlichen Leistungen sowie für Studierende mit Behinderung oder Krankheit vorgesehen; ebenso für solche, die mit der Pflege von Angehörigen betraut sind.

Eltern, die ein eigenes Kind über 14 Jahren haben, erhalten eine maximale Gebührenbefreiung von 6 Semestern. Sind beide Elternteile Studierende können die Freisemester frei verteilt werden.

Ausländische Studierende können von den Beiträgen befreit werden, wenn zwischenstaatliche Abkommen die Beitragsfreiheit garantieren. Andere Studierende ohne Anspruch auf Darlehn können durch die Hochschule befreit werden, wenn „entwicklungspolitisches Interesse an der Zusammenarbeit im Herkunftsland“ bestehe.

Darüber hinaus können 10 Prozent der Studierenden von den Gebühren befreit, wenn weit überdurchschnittliche schulische Leistungen oder Studienleistungen nachgewiesen werden.

Wenn die Regelstudienzeit eines Studiengangs mit mehr als vier Semestern überschritten wird, hat der Studierende Langzeitstudiengebühren zu zahlen. Diese Gelder gehen nicht wie die Studiengebühren an die Hochschule, sondern an das Land Hessen. Wird die Regelstudienzeit um fünf Semester überschritten, muss die Studentin oder der Student 500 Euro zahlen – dies stellt also noch keine finanzielle Veränderung zu den Grundgebühren. Wird die Regelstudienzeit um sechs Semester überschritten sind 700 Pro Halbjahr zu bezahlen; bei einer Überschreitung von 7 Semester belaufen sich die Kosten auf 900 Euro.

Bei Teilzeitstudiengängen kann die Studienordnung eine Ermäßigung des Studienbeitrags gewähren. Dieser muss im Verhältnis zum Pflichtangebot in einem entsprechenden Vollzeitstudiengang stehen.

Auf einer weiteren Folie des Referenten wurde über Rückzahlhöchstgrenze der Studiendarlehn und des BAföG informiert: „Überschreiten das Studiendarlehen einschließlich der Zinsen und eine Darlehensschuld nach BAföG zusammen die Höchstgrenze von 15.000 Euro, ist der Darlehensnehmer auf Antrag von der Rückzahlungspflicht des die Höchstgrenze überschreitenden Anteils Studiendarlehens zu befreien.“ Kurz: Der Student muss nach seinem Studium maximal 15.000 Euro zurückzahlen.

Nach dem hessischen Kreditmodell haben die Studierenden - sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - einen Anspruch gegen die Landestreuhandstelle auf Gewährung eines privatrechtlichen Studiendarlehns zur Finanzierung des Studienbeitrags. Dies gilt soweit nicht Zweitstudien- oder Langzeitstudienbeiträge zu entrichten sind. Als eine mögliche Voraussetzung für die Gewährung eines Kredites ist, dass der Student Deutscher und jünger als 45 Jahre ist.

Der Referent erklärte den Studierenden im weiteren Verlauf das hessische Kreditmodell. Der Zinssatz liegt demnach bei etwa 5,2 Prozent, maximal bei 7,5 Prozent. Zurückgezahlt werden muss der Kredit ab einem monatlichen Einkommen von 1.260 Euro. Dabei ist eine Ratenzahlung von monatlich 50, 100 oder 150 Euro möglich.

Zum konkreten Ablauf wurde den Studierenden erklärt, dass sie bei der Einschreibung oder Rückmeldung der Hochschule angeben müssen, ob ein Darlehnswunsch besteht. Ist dies der Fall, prüft die Hochschule die Darlehensberechtigung und fordert, wenn diese vorliegt, die Beiträge direkt von der Landestreuhandstelle ein.

Ob eine Rückerstattung des Geldes möglich ist, falls die Klage der SPD und der Grünen Erfolg haben sollte - das wollte eine Studentin wissen. Der Hochschulpräsident bemühte sich um eine Antwort, konnte letztlich aber keine konkrete Auskunft geben. Eine mögliche Rückzahlung sei in Fachkreisen umstritten und hänge auch vom genauen Urteilsspruch der Richter ab. (Daniel Kister) +++


Zusammen mit den Studierenden anderer Hochschulen sollen über 45.000 Unterschriften gesammelt werden....

...Wenn 1 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung in Hessen unterschreibt, kann eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.




Die Studentinnen präsentieren ihren Butten mit der Aufschrift "für Solidarität und frei Bildung".

Prof. Roland Schopf, Präsident der Hochschule Fulda, bekräftigt seine Meinung gegen die Studiengebühren.









Sebastian Förster findet: "Was beschlossen ist, kann auch wieder zurückgenommen werden."





Auch nach der Versammlung wurde hitzig weiter diskutiert...


...Im kleineren Kreis wurde das weitere Vorgehen besprochen.

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