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BAD HERSFELD / HÜNFELD Garantien für Hünfelder Landesbehörden?

MdL Torsten WARNECKE (SPD): "Standortpolitischer Skandal"

21.04.15 - Von einem „standortpolitischen Skandal“, der immer nur Einrichtungen in den Landkreis Fulda schaufelt, spricht der SPD-Landtagsabgeordnete Torsten Warnecke aus dem von CDU-Entscheidungen gebeutelten Landkreis Hersfeld-Rotenburg. In Beantwortung einer weiteren Kleinen Anfrage (Drucksache 19/1052) zur Schließung der Regierungspräsidiums-Abteilung „Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“ in Bad Hersfeld teilte die Landesregierung auf Warneckes Frage, ob und welche Vereinbarungen zur Standortsicherung des Regierungspräsidiums in Hünfeld getroffen wurden, mit: „Im Rahmen der Ansiedelung einer neu zu errichtenden Justizvollzugsanstalt (JVA) hat die Stadt Hünfeld im Jahr 2001 durch das Land Hessen, vertreten durch den Hessischen Minister der Justiz (CDU-Staatsminister Dr. Christean Wagner; Redaktion), die Zusage einer Standortgarantie für in der Kommune ansässige Landesbehörden und Dienststellen, insbesondere der hessischen Justiz, erhalten. Eine Ausstiegsklausel enthält diese Zusage nicht.“

Weiter heißt es: „Die damalige Zusage des Hessischen Justizministers bezog sich auf den Fortbestand von Dienststellen und nicht auf Hünfeld als RP-Standort. Im Zusammenhang mit der Zentralisierung der Beihilfe beim Regierungspräsidium Kassel wurde mit Kabinettsbeschluss vom 14. Februar 2005 eine Verlagerung von 50% der Personalstellen zum Standort Hünfeld beschlossen und später auch vollzogen. Dabei handelt es sich jedoch um eine politische Zusage und nicht um eine vertragliche Vereinbarung.

Abgesehen von der vorgetragenen Zusage zur Errichtung einer Justizvollzugsanstalt sind weitere vertragliche Vereinbarungen zur Standortsicherung zwischen Kommunen und dem Land Hessen nicht bekannt.“ Die Aussagen des Hessischen Justizministeriums stellen nach Warneckes Ansicht eine Unglaublichkeit dar: „Gibt es doch für die Stadt Hünfeld offenbar einmalig in Hessen Standort-Zusicherungen mit Ewigkeitsgarantie. Und die auch noch im Zusammenhang mit zusätzlich entstandenen Arbeitsplätzen, wie sie mit einer JVA verbunden sind. Da müssen sich doch alle redlich für ihre Arbeitsplätze und Einrichtungen kämpfenden Kommunen beduppt vorkommen. Und gewiß hätten Bebra und weitere Städte in Nordhessen die JVA auch ohne Standortgarantie genommen.“

Schließlich fragt Warnecke, welche offenbar einmaligen rechtlichen Grundlagen gewählt wurden? Dies werde möglicherweise auch die kommunalpolitischen Spitzenverbände Hessens sowie den Hessischen Rechnungshof interessieren, so Warnecke abschließend.+++


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